Hallo zusammen,
Ich bezahle Aktien 300€ kalt und 30€ Nebenkosten für Wasser und Müll pauschal.
Nun Ist meine Lebensgefährtin bei mir eingezogen und der Vermieter fordert nun Nebenkosten in Höhe von 65€.
Ist das legitim? Kann er die Nebenkosten um mehr als 100% anheben? Oder gibt es da einen Richtwert?
Danke schon einmal für eure Hilfe
Fragliche nebenkostenerhöhung -Hilfe-
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch bezahle Aktien 300€ :
Kaufen Sie die Aktien wöchentlich, monatlich oder jährlich?
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30 € NK ist aber sehr wenig. Ist das wirklich eine Pauschale oder doch Vorauszahlung?
Wie groß ist denn die Wohnung?
Was ist mit Heizkosten?
Sowohl Wasserverbrauch als auch anfallender Müll dürften sich bei zwei Personen im Vergleich zu einer ungefähr verdoppeln. Daher ist das jedenfalls auf den ersten Blick legitim.
Fehlende Angaben:
Was ist gemietet ? Ein Zimmer, eine Wohnung .ein Haus ? Wohnung im Zweifamilienhaus ?
Sind die 30 € ein Vorschuss oder eine Pauschale ?
Bei Vorschuss: was steht im Vertrag wie abgerechnet wird, nach Kopfzahl oder nach m² Wohnfläche oder gar nix ?
Es handelt bei dem Objekt um eine ca 80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.
Zitatgezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll. :
Steht das wortwörtlich so im Mietvertrag? Wasserkosten werden sich in etwa verdoppeln. Bei den Müllkosten wird's auf den Vertrag mit dem Entsorger ankommen. Ich sehe jedoch nicht, warum die Kosten mehr als verdoppelt werden sollen.
Relevant werden im Übrigen vermutlich § 553 (2) BGB und § 556 (2) BGB bzw. § 560 BGB werden. Wobei in beiden Fällen der Vermieter begründen muss, warum sich die Nebenkosten in der geforderteten Höhe erhöhen werden/ erhöht haben. Einfach pauschal mehr als verdoppeln wird nicht ausreichen.
Abgesehen von dem vorgeschriebenen ... wenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient.
Zitatwenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient. :
doch und zwar wenn der Vertrag keine erhöhung erlaubt und es bei 30 € bleiben muss..
Zitat:Zitatwenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient. :
doch und zwar wenn der Vertrag keine erhöhung erlaubt und es bei 30 € bleiben muss..
Ja das stimmt, wenn der Vertrag keine Erhöung erlaubt ... und bei diesem Vertrag könnte es durchaus im Bereich der Möglichkeit liegen .. touché
ZitatEs handelt bei dem Objekt um eine ca :80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.
Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.
Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.
Zitat:ZitatEs handelt bei dem Objekt um eine ca :80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.
Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.
Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.
Da frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat??
Zitat:Zitatgezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll. :
Steht das wortwörtlich so im Mietvertrag? Wasserkosten werden sich in etwa verdoppeln. Bei den Müllkosten wird's auf den Vertrag mit dem Entsorger ankommen. Ich sehe jedoch nicht, warum die Kosten mehr als verdoppelt werden sollen.
Relevant werden im Übrigen vermutlich § 553 (2) BGB und § 556 (2) BGB bzw. § 560 BGB werden. Wobei in beiden Fällen der Vermieter begründen muss, warum sich die Nebenkosten in der geforderteten Höhe erhöhen werden/ erhöht haben. Einfach pauschal mehr als verdoppeln wird nicht ausreichen.
Das ist die Frage, die ich mir auch stelle, das wir zu zweit mehr Wasser verbrauchen, ist nachvollziehbar. Eine neue oder größere Mülltonne hat der Vermieter nicht gestell und der entleerungsrythmus ist auch der selbe, also wieso mehr als 100%.
ZitatDa frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat?? :
Nichts.
Aber manchmal ist es halt taktisch klüger so was zu zahlen.
Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen, das der Mieter ungeignet ist und anfangen zu überlegen wie man den Mieter los wird.
Je nachdem wie die Preise am örtlichen Markt sind, kann das dann bei Erfolg des Vermieters ein teurer Boumerang werden.
Zitat:Zitat:ZitatEs handelt bei dem Objekt um eine ca :80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.
Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.
Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.
Da frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat??
Normalerweise bestehe Betriebskosten aus mehr als nur Wasser und Müll. Und die allermeisten Betriebskosten gehen nach Wohnfläche. Wasser und Müll auch wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich.
schon klar, aber der Vertrag scheint nicht 0815 zu sein. Was genau steht in dem Vertrag denn zu Betriebskosten?
Und jetzt?
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