Fragliche nebenkostenerhöhung -Hilfe-

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fritzblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragliche nebenkostenerhöhung -Hilfe-

Hallo zusammen,
Ich bezahle Aktien 300€ kalt und 30€ Nebenkosten für Wasser und Müll pauschal.
Nun Ist meine Lebensgefährtin bei mir eingezogen und der Vermieter fordert nun Nebenkosten in Höhe von 65€.
Ist das legitim? Kann er die Nebenkosten um mehr als 100% anheben? Oder gibt es da einen Richtwert?
Danke schon einmal für eure Hilfe

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Fritzblau):
Ich bezahle Aktien 300€

Kaufen Sie die Aktien wöchentlich, monatlich oder jährlich?

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#2
 Von 
Fritzblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Aktuell" ... Autokorrektur

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

30 € NK ist aber sehr wenig. Ist das wirklich eine Pauschale oder doch Vorauszahlung?

Wie groß ist denn die Wohnung?

Was ist mit Heizkosten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sowohl Wasserverbrauch als auch anfallender Müll dürften sich bei zwei Personen im Vergleich zu einer ungefähr verdoppeln. Daher ist das jedenfalls auf den ersten Blick legitim.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Fehlende Angaben:
Was ist gemietet ? Ein Zimmer, eine Wohnung .ein Haus ? Wohnung im Zweifamilienhaus ?
Sind die 30 € ein Vorschuss oder eine Pauschale ?
Bei Vorschuss: was steht im Vertrag wie abgerechnet wird, nach Kopfzahl oder nach m² Wohnfläche oder gar nix ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Fritzblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt bei dem Objekt um eine ca 80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Fritzblau):
gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.

Steht das wortwörtlich so im Mietvertrag? Wasserkosten werden sich in etwa verdoppeln. Bei den Müllkosten wird's auf den Vertrag mit dem Entsorger ankommen. Ich sehe jedoch nicht, warum die Kosten mehr als verdoppelt werden sollen.

Relevant werden im Übrigen vermutlich § 553 (2) BGB und § 556 (2) BGB bzw. § 560 BGB werden. Wobei in beiden Fällen der Vermieter begründen muss, warum sich die Nebenkosten in der geforderteten Höhe erhöhen werden/ erhöht haben. Einfach pauschal mehr als verdoppeln wird nicht ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Abgesehen von dem vorgeschriebenen ... wenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient.


doch und zwar wenn der Vertrag keine erhöhung erlaubt und es bei 30 € bleiben muss..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von AltesHaus):
wenn Sie tatsächlich für 80 qm lediglich 30 € für Wasser und Müll zahlen und nun bei Zuzug der Freundin 65 € zahlen sollen, dann machen Sie es, günstiger werden Sie nicht bedient.


doch und zwar wenn der Vertrag keine erhöhung erlaubt und es bei 30 € bleiben muss..


Ja das stimmt, wenn der Vertrag keine Erhöung erlaubt ... und bei diesem Vertrag könnte es durchaus im Bereich der Möglichkeit liegen .. touché

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Fritzblau):
Es handelt bei dem Objekt um eine ca 80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.


Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.

Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fritzblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Fritzblau):
Es handelt bei dem Objekt um eine ca 80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.


Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.

Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.


Da frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat??

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fritzblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Fritzblau):
gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.

Steht das wortwörtlich so im Mietvertrag? Wasserkosten werden sich in etwa verdoppeln. Bei den Müllkosten wird's auf den Vertrag mit dem Entsorger ankommen. Ich sehe jedoch nicht, warum die Kosten mehr als verdoppelt werden sollen.

Relevant werden im Übrigen vermutlich § 553 (2) BGB und § 556 (2) BGB bzw. § 560 BGB werden. Wobei in beiden Fällen der Vermieter begründen muss, warum sich die Nebenkosten in der geforderteten Höhe erhöhen werden/ erhöht haben. Einfach pauschal mehr als verdoppeln wird nicht ausreichen.


Das ist die Frage, die ich mir auch stelle, das wir zu zweit mehr Wasser verbrauchen, ist nachvollziehbar. Eine neue oder größere Mülltonne hat der Vermieter nicht gestell und der entleerungsrythmus ist auch der selbe, also wieso mehr als 100%.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fritzblau):
Da frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat??

Nichts.

Aber manchmal ist es halt taktisch klüger so was zu zahlen.
Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen, das der Mieter ungeignet ist und anfangen zu überlegen wie man den Mieter los wird.
Je nachdem wie die Preise am örtlichen Markt sind, kann das dann bei Erfolg des Vermieters ein teurer Boumerang werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Fritzblau):
Zitat (von Anitari):
Zitat (von Fritzblau):
Es handelt bei dem Objekt um eine ca 80 qm große Mietwohnung, gezahlt wird pauschal ohne Abrechnung. Enthalten in den Kosten sind lediglich kalt Wasser und Müll.


Angesichts dessen würde ich die Frage ob es legitim ist gar nicht stellen, sondern zahlen und fertig.

Betriebskosten einer Wohnung in der Größe betragen sonst um 80 - 100 €. Ohne Heizkosten wohlgemerkt.


Da frage ich mich was der Wasserverbrauch, bzw. Die Müllmenge mit der Größe der Wohnung zu tun hat??


Normalerweise bestehe Betriebskosten aus mehr als nur Wasser und Müll. Und die allermeisten Betriebskosten gehen nach Wohnfläche. Wasser und Müll auch wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich.

Signatur:

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

schon klar, aber der Vertrag scheint nicht 0815 zu sein. Was genau steht in dem Vertrag denn zu Betriebskosten?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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