Frage zur Kündigungsfrist - 3 oder 6 Monate

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Testpilot1902
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündigungsfrist - 3 oder 6 Monate

Guten Tag!

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist. Ich arbeite seit 2001 in einem Unternehmen und habe im ursprünglichen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Monatsende.

2011 habe ich einen Dienstwagen bekommen und die Kündigungsfrist wurde im selben Vertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. Der genaue Wortlaut des Vertrages lautet:

"Der Angestellte erhält mit Wirkung zum 01.09.2011 einen Firmendienstwagen, den er acuh privat nutzen darf. Ferner soll sich die Kündigungsfrist des Anstellungsverhältnisses gem §2 des o.g. Vertrages auf nunmehr 6 Monate zum Monatsende verlängern."

Den Dienstwagen habe ich dann 3 Jahre später wieder abgegeben da er unwirtschaftlich war. Ich habe auch seit dem die Position im Unternehmen geändert.

Inzwischen spiele ich mit dem Gedanken mich anderweitig zu bewerben. Mit 6 Monaten Kündigungsfrist ist das natürlich problematisch und ich kann ja schlecht meinen Chef fragen bevor es konkrete Alternativen gibt.

Kann mir jemand eine ungefähre Richtung sagen?? Kann man aus den 6 Monaten wieder raus???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Kann man aus den 6 Monaten wieder raus???

Mit Aufhebungsvertrag: Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Um es für den TE verständlich auszudrücken: Wenn der Arbeitgeber freiwillig mitspielt kommst Du vorzeitig raus. Erzwingen kannst Du das aber nicht. Und Du wirst ihn zu gegebener Zeit fragen müssen.

Wenn der Arbeitgeber aber nicht kooperativ ist, musst Du leider die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
Testpilot1902
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hilft es nicht wenn man den Dienstwagen, also den Vorteil den man aus der Vertragsergänzung hatte, nicht mehr hat?? So ist es doch nur ein Nachteil der aus der Vertragsergänzung hervorgeht?!

Nach einem Aufhebungsvertrag kann man ja erst fragen wenn man was neues "sicher" hat, aber bei jedem Vorstellungsgespräch wird ja die Frage danach kommen... dem wollte ich / würde ich gerne vorsorgen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Testpilot1902):
So ist es doch nur ein Nachteil der aus der Vertragsergänzung hervorgeht?!
Es war deine freie Entscheidung den Dienstwagen abzugeben! Sorry, das läuft unter "selbst Schuld".

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Testpilot1902
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, irgendwie hatte ich mir andere Antworten gwünscht... Falls noch jemand eine Idee hat oder eine Lücke kennt würde ich mich über eine Nachricht freuen... :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// erhält mit Wirkung einen Firmendienstwagen, den er acuh privat nutzen darf. Ferner soll sich die Kündigungsfrist ...

Das ist dein Pech, dass der PKW und die Kündigungfrist nicht miteinander verbunden sind. Stünde dort deswegen oder so, gäbe es eine kausale Verknüpfung. Also wohl nix zu machen außer Aufhebungsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Testpilot1902):
So ist es doch nur ein Nachteil der aus der Vertragsergänzung hervorgeht?

Nö, denn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt ja auch 6 Monate.



Zitat (von Testpilot1902):
aber bei jedem Vorstellungsgespräch wird ja die Frage danach kommen... dem wollte ich / würde ich gerne vorsorgen...

Ja, und eigentlich weis jeder Arbeitgeber auch, das es üblicherweise auch längere Kündigungsfristen gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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