Frage zum Pflichtteil / Neuland für mich...

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mara-Krossel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Pflichtteil / Neuland für mich...

Guten Tag!
Mein Vater ist vor Kurzem plötzlich verstorben, mit dem Thema Erbrecht habe ich mich bisher leider kaum beschäftigt, daher bitte ich mein Unwissen zu entschuldigen.

Folgende Situation: Meine beiden Brüder und ich haben nach dem Tod unseres Vaters vorerst auf unsere Erbanteile verzichtet und alles auf unsere Mutter überschrieben, damit sie das Vermögen verwalten kann. Soweit ich es inzwischen in Erfahrung gebracht habe, wird das gesamte Vermögen nach dem (hoffentlich nicht zu naheliegenden) Ableben unserer Mutter zu je einem Drittel auf die drei Kinder verteilt.

Einer meiner Brüder hat jedoch bereits sein gesamtes Leben lang sehr viel Geld von unseren Eltern erhalten, weil er der Erstgeborene war. Das Haus musste ausgebaut werden, bitteschön, nimm die 15.000 Euro. Ach, und du brauchst ein Auto? Kein Problem, hier die 25.000 Euro. Und heiraten möchtest du? Klar, hier die 20.000 Euro für Hochzeit und Flitterwochen. Ach, Scheidung nach einem Jahr und die nächste Hochzeit steht an? Sicher, das bezahlen wir auch alles. So geht es seit über 20 Jahren. Mein anderer Bruder und ich haben kaum finanzielle Unterstützung durch unsere Eltern erfahren.

Nun zu meiner Befürchtung: Kann der Bruder, der zu Lebzeiten bereits soviel Geld erhalten hat, es nach dem Tod unserer Mutter mit einem findigen Anwalt so drehen, dass er einen größeren Anteil als das Pflicht-Drittel erhält? Kann er vor Gericht nicht so argumentieren: "Unsere Eltern haben mir immer soviel Geld gegeben und meinen Geschwistern nicht. Es ist also in deren Sinne, dass ich einen größeren Anteil am Erbe erhalte als meine Geschwister." Könnte es sich also so entwickeln, dass er die Hälte des Erbes erhält und mein anderer Bruder und ich jeweils nur ein Viertel?

Warscheinlich ist es für unseren Bruder nicht einfach, es so durchzubekommen, aber man liest und hört immer von so unglaublichen Schlupflöchern in den Gesetzestexten. Und ich möchte nicht auf eine so große Menge an Geld verzichten, nur weil der Anwalt meines Bruders gewiefter ist als meiner...

Eure Antworten sollen mir nur eine grobe Orientierung bieten. Soll ich jetzt sofort zum Anwalt und alles im Voraus regeln oder mache ich mir zuviele Sorgen und kann auf das Erbrecht vertrauen?

Vielen Dank schonmal für jeden Hinweis.
Gruß, Mara

-- Editier von Mara-Krossel am 26.03.2017 10:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Mara-Krossel):
Guten Tag!
Kann er vor Gericht nicht so argumentieren: "Unsere Eltern haben mir immer soviel Geld gegeben und meinen Geschwistern nicht. Es ist also in deren Sinne, dass ich einen größeren Anteil am Erbe erhalte als meine Geschwister." Könnte es sich also so entwickeln, dass er die Hälte des Erbes erhält und mein anderer Bruder und ich jeweils nur ein Viertel?


Nein. Entweder es gibt ein Testament, dann gilt das, was im Testament steht; oder es gibt kein Testament, dann gilt das, was im Gesetz steht: Also jeder ein Drittel.

BTW: Wenn die Mutter ein Testament schreiben würde, das dem Lieblings-Sohnilein genau 17% des Nachlasses zubilligt, dann könnte Sohnilein rein gar nichts dagegen machen (sofern es nicht schon ein Gemeinsames Testament der Eltern gibt).

Zitat (von Mara-Krossel):
Eure Antworten sollen mir nur eine grobe Orientierung bieten. Soll ich jetzt sofort zum Anwalt und alles im Voraus regeln oder mache ich mir zuviele Sorgen und kann auf das Erbrecht vertrauen?


Ich sehe nicht, was Du mit Hilfe eines Anwalts regeln könntest. Du hast zur Zeit rein gar nichts zu entscheiden. Entscheiden kann nur Deine Mutter. Sinnvoller wäre es deshalb vielleicht, mit der Mutter über den Nachlass zu sprechen, wenn es dich so bewegt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Nun zu meiner Befürchtung: Kann der Bruder, der zu Lebzeiten bereits soviel Geld erhalten hat, es nach dem Tod unserer Mutter mit einem findigen Anwalt so drehen, dass er einen größeren Anteil als das Pflicht-Drittel erhält? Kann er vor Gericht nicht so argumentieren: "Unsere Eltern haben mir immer soviel Geld gegeben und meinen Geschwistern nicht. Es ist also in deren Sinne, dass ich einen größeren Anteil am Erbe erhalte als meine Geschwister." Könnte es sich also so entwickeln, dass er die Hälte des Erbes erhält und mein anderer Bruder und ich jeweils nur ein Viertel?


Nein, eher umgekehrt. Mit einem guten Anwalt auf Eurer Seite werden die Zahlungen im Erbfall jedenfalls zum Teil wieder ausgeglichen (§ 2050 BGB )

0x Hilfreiche Antwort

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