Folgende Klausel im Arbeitsvertrag:
Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Tag schuldhaft nicht an der Arbeitsstelle und informiert den Arbeitgeber nicht über das fernbleiben, so gilt der geschlossene Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen.
Gilt das auch, wenn der Arbeitnehmer am ersten Tag zwar da war, aber nach 4 Stunden wieder gegangen ist?
Frage zu Arbeitsvertragsklausel
1. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2017 | 13:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Arbeitsvertragsklausel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 13:23
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Nein. Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erschienen ist, dann ist der AV zustande gekommen.
Und jetzt?
Schon
268.258
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten