Frage zu Arbeitsvertragsklausel

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go451059-23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Arbeitsvertragsklausel

Folgende Klausel im Arbeitsvertrag:

Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Tag schuldhaft nicht an der Arbeitsstelle und informiert den Arbeitgeber nicht über das fernbleiben, so gilt der geschlossene Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen.

Gilt das auch, wenn der Arbeitnehmer am ersten Tag zwar da war, aber nach 4 Stunden wieder gegangen ist?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nein. Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erschienen ist, dann ist der AV zustande gekommen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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