Guten Tag,
ich kenne die Regelung, dass man bei Kündigung vollen Urlaubsanspruch hat, wenn man im Unternehmen über ein halbes Jahr tätig ist.
Mein Vertrag läuft nun ab dem 1. September 2015 bis 1. September 2017. Ist für die Berechnung des Urlaubsanspruch nun das Eintrittsdatum entscheidend oder das Kalenderjahr?
Frage: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Beim Urlaubsanspruch geht es immer um das Kalenderjahr. Da du in der zweiten Jahreshaelfte ausscheiden wirst und die sechsmonatige Wartezeit erfuellt hast, hast du dann einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen (bei ueber dem gesetzlichen Mindestanspruch liegenden vertraglichen Urlaubsanteilen kann vertraglich etwas anderes vereinbart werden, der gesetzliche Mindesturlaub darf aber auch vertraglich nicht angetastet werden).
Allerdings wird der Urlaub dann auf einen eventuellen neuen Urlaubsanspruch 2017 bei einem neuen Arbeitgeber angerechnet. Dort wirst du dann im laufenden Jahr wahrscheinlich gar keinen, bestenfalls nur einen sehr geringen Urlaubsanspruch erwerben.
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