Frage: Urlaubsanspruch nach Kündigung

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michael W123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage: Urlaubsanspruch nach Kündigung

Guten Tag,
ich kenne die Regelung, dass man bei Kündigung vollen Urlaubsanspruch hat, wenn man im Unternehmen über ein halbes Jahr tätig ist.

Mein Vertrag läuft nun ab dem 1. September 2015 bis 1. September 2017. Ist für die Berechnung des Urlaubsanspruch nun das Eintrittsdatum entscheidend oder das Kalenderjahr?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Beim Urlaubsanspruch geht es immer um das Kalenderjahr. Da du in der zweiten Jahreshaelfte ausscheiden wirst und die sechsmonatige Wartezeit erfuellt hast, hast du dann einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen (bei ueber dem gesetzlichen Mindestanspruch liegenden vertraglichen Urlaubsanteilen kann vertraglich etwas anderes vereinbart werden, der gesetzliche Mindesturlaub darf aber auch vertraglich nicht angetastet werden).

Allerdings wird der Urlaub dann auf einen eventuellen neuen Urlaubsanspruch 2017 bei einem neuen Arbeitgeber angerechnet. Dort wirst du dann im laufenden Jahr wahrscheinlich gar keinen, bestenfalls nur einen sehr geringen Urlaubsanspruch erwerben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen