Fehlender Unterhalt vom Vater einklagen (neuer Ehemann)

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dingleberry
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlender Unterhalt vom Vater einklagen (neuer Ehemann)

Guten Tag miteinander und hallo in die bestehende Runde,

ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage, die ich bislang bei keiner einschlägigen Website noch aufgrund einer Onlinesuche habe beantworten können.

Folgende Situation ist gegeben:

Meine Frau (wir haben frisch geheiratet) hat 2 Kinder. Diese Kinder sind von einem Vater, der allerdings nie mit meiner Frau verheiratet war. Er hat die Vaterschaft anerkannt und (ich meine) es gab auch einen entsprechenden Vaterschaftstest.
Sie haben sich im Frühjahr 2015 getrennt und der Erzeuger der Kinder zahlt aufgrund seiner Gesinnung (er tendiert zu der Reichsbürgerbewegung) keinen Unterhalt und verweigert jegliche Verpflichtungen, die ein Kindesvater zu leisten hätte.

Aufgrund des Kennenlernens und der Partnerschaft zu meiner jetzigen Frau haben wir uns entschieden, gemeinsame Kasse zu betreiben, da meine Frau finanziell zu dem Zeitpunkt unseres Zusammenkommens und kennenlernen, sehr schlecht stand. Das bedeutet: Ich bin für die Kinder mit meinem Vermögen (Einkommen) mit eingestanden.
Das ganze ist nun seit 20 Monaten im Gang.
Schwierig an der Situation ist allerdings, dass aufgrund der Ausgaben, die ich wegen der Kinder habe (ich bezahle die komplette Wohnung alleine und komme zu fast der hälfte für die variablen Kosten der Familie auf) ist die Abzahlung meiner Rückstände sehr ins Stocken gekommen.

Nun habe ich eine Summe von fast 35'000€ an Schulden, die noch ihren Besitzer zurückgeführt werden wollen. Das Kindesunterhalt, welches der Vater verweigert zu bezahlen, beträgt in der niedrigsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle inzwischen fast 25'000€.
Gerichtlich ist nicht viel zu machen, da das Gericht ihn nicht festsetzt, sondern in den vergangenen 12 Monaten immer und immer wieder geglaubt hat, dass er es kommenden Monat ändern wird.
Wir haben einen Anwalt eingeschalten, um den Unterhalt einzuklagen, wobei das eine Sache zwischen ihm und meiner Frau ist.

Ich spiele nun mit dem Gedanken, den Vater auf Schadensersatz zu verklagen, da sich aufgrund der fehlenden Unterhaltszahlungen mein Schuldenstand seit 20 Monaten nicht nach unten, sondern eher nach oben bewegt hat.

Kann ich ihm die Zinskosten, eventuelle Mahnkosten oder den von mir gezahlten Kindesnunterhalt, den er hätte aufbringen müssen in irgendeiner Form einklagen ?

Gibt es dafür schon einen Präzedensfall ?

Vielen Dank für eine Rückmeldung und einen schönen Donnerstag !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du hast keine Verfplichtung gegenüber dem fremden Kind. Folglich kannst Du auch nichts einklagen.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

Zitat (von Dingleberry):
Das Kindesunterhalt, welches der Vater verweigert zu bezahlen, beträgt in der niedrigsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle inzwischen fast 25'000€.


War denn der Vater leistungsfähig? besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?

Auch rückständiger Unterhalt ( mit Titel) verjährt nach 3 Jahren.

vG
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

edy, hier geht es doch um den Neuen der Mutter, der hat doch gar keine Ansprüche bei dieser Kostellation.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

Deine Aufwendungen für die Kinder sind freiwillig, rechtlich verpflichtet bist Du dazu nicht.

Eine moralische Pflichterfüllung ist nicht justiziabel.

Wenn hier einer was machen kann ist es die KM, die stellvertretend für ihre Kinder handelt. Aber das scheint ja durch den Anwalt bereits geschehen zu sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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