Guten Abend,
gesetzt dem Fall, bei Abschluss eines Möbelkaufvertrags hätte der Verkäufer versehentlich ein falsches Geburtsdatum eingesetzt, wäre dieser dennoch gültig? (Der Umstand ist dem Käufer erst später aufgefallen.)
Vorab schon einmal Danke für jede Antwort.
Falsches Geburtsdatum im Kaufvertrag
3. November 2015
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Frage vom 3. November 2015 | 18:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Geburtsdatum im Kaufvertrag
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#1
Antwort vom 3. November 2015 | 19:07
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Ja!
#2
Antwort vom 3. November 2015 | 19:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Prima, danke.
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#3
Antwort vom 4. November 2015 | 12:25
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Generell kann man sich merken, daß das, was der Laie gerne "Formfehler" nennt, in Verträgen so gut wie immer unschädlich ist (weil eben keine Formvorschriften für normale Verträge existieren).
Ob man nun falsche persönliche Daten angibt oder mit "Donald Duck" unterschreibt, ist alles völlig hupe.
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