Hallo,
folgender fall: Person A kauft eine Küche bei Person B über ebay Kleinanzeigen. Person B gab das Alter der Küch mit "gerade einmal ein Jahr" an. Zu Hause beim Aufbauen der Küche fand Person A allerdings einen Speditionsauftrag an der Rückseite eines der Küchengeräte von 2010 - was beweist, dass die Küche bedeutend älter ist als angegeben.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer (Person A) jetzt? Er möchte die Küche gerne behalten, allerdings einen großzügigen Preisnachlass. Ist dies möglich?
Danke und LG
Falsche Angaben bei ebay Kleinanzeigen (Küche)
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Alter 7 statt 1 Jahr ist ein schwerer Mangel, der zum Rücktritt (Wandlung) berechtigt auf Kosten (Abbau, Rücksendung..) des Verkäufers.
Biete ihm ein faire Minderung an zB 50% und erwähne nebenbei, dass du dann auch auf eine Betrugsanzeige verzichtest.
Denn diesen Straftatbestand sehe ich als verwirklicht, er hat absichtlich (er musste wissen dass sie älter ist) getäuscht, um dir mehr Geld abzuknüpfen. Dank der Speditionsrechnung und der Auffindesituation ließe sich das auch beweisen.
Also bitte. Die Anzeige kann man sich wirklich sparen. Der Verkäufer kann sich auch einfach geirrt haben. Da gleich einen Betrug hinein zu konstruieren ist doch äußerst gewagt.
Wichtig ist doch erstmal zu wissen: Ist die Zusicherung des Verkäufers überhaupt nachweisbar? Falls nein, kann man sich das Theater gleich schenken.
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...gehe davon aus dass die Zusicherung in der Kleinanzeige steht.
Und ich glaube, dass die Ermittlungsbehörden sehr schnell raus kriegen, dass er das Alter gekannt hat (7 statt 1 Jahr, das ist schon nen komischer Irrtum). Klar wenn es die K. eines Dritten ist, der widerum ihn betrogen hat... aber ist doch unwahrscheinlich.
Ansonsten könnte das Erwähnen eines möglichen Betruges bzw Anzeige auch gerne nur Mittel zum Zweck sein - die zu vereinbarende Minderung zu erhöhen.
Hallo,
stellt sich doch erstmal die grosse Frage, wie ist überhaupt 1 Jahr definiert!
Wie hat es der VK gesehen, es gibt immerhin zwei Möglichkeiten!
a) Man betrachtet das reine Zeitalter, dann kommt man auf 7 Jahre.
b) Man betrachtet das genutzte Zeitalter, dann kann man auch auf nur ein Jahr kommen. Kann ja sein, dass die Küche zwar vor 7 Jahren geliefert wurde, aber erst vor einem Jahr aufgebaut und in Betrieb gesetzt wurde.
Der TE hätte eher nach dem BJ oder Herstellungsjahr fragen müssen, das währe im Gegensatz zum Alter genauer definiert gewesen...
ZitatZu Hause beim Aufbauen der Küche fand Person A allerdings einen Speditionsauftrag an der Rückseite eines der Küchengeräte von 201 :
Nachfrage: Auf der Rückseite eines Küchenteils oder auf der Rückseite eine E-Einbaugerätes?
Berry
Zitat..gehe davon aus dass die Zusicherung in der Kleinanzeige steht. :
Unterstellungen/Annahmen bringen nichts. Also nachfragen wenn was unklar ist oder nur von mitgeteilten Fakten ausgehen.
Berry
Zitat:Zitat..gehe davon aus dass die Zusicherung in der Kleinanzeige steht. :
Unterstellungen/Annahmen bringen nichts. Also nachfragen wenn was unklar ist oder nur von mitgeteilten Fakten ausgehen.
Berry
Ich bin in solchen Situationen ähnlich entspannt wie @cfunke. Ich bin nicht hier, um den Fragenden das Offensichtliche mitzuteilen. Dass man ohne Beweise schnell scheitert, werden Fragende ja wohl schnell mitbekommen; dafür braucht es keine besondere Hilfestellung. Entsprechend verpasst auch kaum einmal ein Inventar von 123recht die Gelegenheit, auf Selbstverständlichkeiten wie diese hinzuweisen. Wenn sich Fragende wirklich für solche Infos anmelden, gibt es hier genügend andere, die ihnen das geben.
ZitatPerson B gab das Alter der Küch mit "gerade einmal ein Jahr" an. :
Genauer Wortlaut? Beziehungsweise genauer Wortlaut von Frage und Antwort.
ZitatDass man ohne Beweise schnell scheitert, werden Fragende ja wohl schnell mitbekommen; :
Ja, nur kann das dann sehr teuer werden wenn da schon Anwält und Gerichte mit im Spiel sind.
Zitatwas beweist, dass die Küche bedeutend älter ist als angegeben. :
Nö, tut es nicht
ZitatDenn diesen Straftatbestand sehe ich als verwirklicht, :
Ja, das sind so beliebte Irrtümer die Laien gerne passieren.
ZitatAnsonsten könnte das Erwähnen eines möglichen Betruges bzw Anzeige auch gerne nur Mittel zum Zweck sein - die zu vereinbarende Minderung zu erhöhen. :
Da befindet man sich dann recht schnell im Bereich der Nötigung/Erpressung. Als keine wirklich gute Idee.
Ich reagiere empfindlich auf solche Beweishinweise, weil Hilfesuchenden im Internet und vor allem von Verkäufern nur allzu oft gesagt wird, sie könnten ihr Recht vergessen. Nicht selten wird sogar das Recht an sich verneint, indem bloß Beweisprobleme vorgeschützt werden. Ansonsten ist es natürlich in Ordnung, dazu auch Worte zu verlieren.
Auch bezüglich der Strafbarkeit nimmt @cfunke bloß etwas an, das meinetwegen fraglich ist - immerhin weist er aber darauf hin, dass er etwas unterstellung. Dem Fragenden ist so ohne Weiteres möglich, diese Voraussetzung für seinen Fall genauer zu prüfen. @cfunke irrt mithin nicht in der Subsumtion: wüsste der Verkäufer um das deutlich höhere Alter und verkaufte er die Küche bewusst viel jünger, läge ein Betrug sehr wohl nahe.
Ich bin noch neu im Forum aber finde es jetzt schon schade, dass in vielen Beiträgen, wenn A die Frage stellt und B antwortet und danach C, letzterer meist auf B eingeht oder ihn gar zerrupft, statt einfach mal nur seine eigene Meinung zu A zu schreiben.
Am Beispiel dieses Beitrags könnte ich nun wieder Harry zitieren mit seinem unterstellten Laiensein und von wegen Nötigung/Erpressung so nen Quatsch usw... aber das bringt doch A quasi null weiter.
Und um was gehts hier?
Wer am tollsten ist oder darum, A zu helfen?
Zitataber das bringt doch A quasi null weiter. :
Es bringt A schon weiter, wenn er aufgrund einer Korrektur eben keine Straftat begeht bzw. sich strafrehtlichen Ermittlungen aussetzt.
ZitatUnd um was gehts hier? :
Steht doch in den Nutzungsbedingungen:
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
Es ist also egal ob A, B, C oder X, Y, Z falsches/gefährliches schreiben. Jeder darf alles entsprechend kommentieren.
Zitataber das bringt doch A quasi null weiter. :
Hier gibt es keine Rechtsberatung, hier werden geschilderte Sachverhalte diskutiert.
Welches der Küchengeräte? Es kann doch durchaus sein, dass die Spülmaschine schon 7 Jahre auf dem Buckel hat, die Küche an sich - damit meine ich die Möbel - aber wirklich erst ein Jahr alt ist.
Müsste man hier nicht den genauen Wortlaut der Kleinanzeige kennen, um überhaupt eine Aussage treffen zu können?
Hallo,
Warum ist das unwahrscheinlich?Zitat:Klar wenn es die K. eines Dritten ist, der widerum ihn betrogen hat... aber ist doch unwahrscheinlich.
Konkret, wann verkauft man denn eine Küche? Ich denke der häufigste Fall ist, wenn man die Küche günstig oder quasi geschenkt beim Einzug oder Kauf der Immobilie bekommen hat.
Mit wessen Namen?Zitat:Zu Hause beim Aufbauen der Küche fand Person A allerdings einen Speditionsauftrag an der Rückseite eines der Küchengeräte von 2010 ...
Stefan
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