Hallo,
ich hätte eine Frage:
Ich habe 2012 in der Probezeit noch Fahrerfluch begangen "Unerlaubtes Entfernen von Unfallort (§ 142 StGB
)mit Ausnahme des Ansehens von Strafe und der Milderung von Strafen in den Fällen des § 142 Abs.4 StGB
.
Das gab glaube ich 7 Punkte-> das sollten jetzt also nach neuer Reform 3 sein oder.
Da ich jetzt einen neuen Punkt bekommen habe, würde mich die Tilgung interessieren. Es gab kein Führerscheinentzug. Bedeutet das die 3 Punkte verschwinden nächstes Jahr (nach 5 Jahren) oder noch nicht???
Und als weitere Frage: Zählt für diese Punkttilgung der Tatzeitpunkt oder erst später als die Strafe festgesetzt wurde.
Über eure Antworten würde ich mich freuen.
Danke!
Fahrerflucht nach altem Punktesystem
16. September 2016
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Frage vom 16. September 2016 | 21:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht nach altem Punktesystem
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. September 2016 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32917 Beiträge, 17282x hilfreich)
Bedeutet das die 3 Punkte verschwinden nächstes Jahr (nach 5 Jahren) oder noch nicht??? Nach 5 Jahren sind sie weg.
Zählt für diese Punkttilgung der Tatzeitpunkt oder erst später als die Strafe festgesetzt wurde. Weder noch - es zählt der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung. Wenn das Urteil nicht angefochten wurde, war das eine Woche nach der Verhandlung oder zwei Wochen nach Zugang des Strafbefehls.
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