Fahrerflucht als Gegenanzeige

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Arsenik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht als Gegenanzeige

Hallo!
Ich hatte einen Unfall mit meinem Motorrad bei dem mich ein Auto Rammte bzw mir Auffuhr (er überholte mich in meiner eigenen Spur). Er haute nur im Fahren raus das ich hätte Aufpassen sollen und machte keine Anstalten anzuhalten und fuhr weiter.
Ich der unter schock stand fuhr noch bis zur nächsten Haltemöglichkeit weiter und ein Zeuge hielt ebenso hinter mir an. Nach kurzem Austausch der Adressen fuhr er weiter und als ich mich gesammelt hatte rief ich die Polizei(alles im allem ca. 10 Minuten).
Die Polizei kam und nahm den Unfall auf und ich habe anschließend eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben.
Jetzt habe ich eine Gegenanzeige die MIR Fahrerflucht mit Sachschaden unterstellt.
Nun frage ich euch sollte ich mir hier Rechtsbeistand nehmen oder es einfach darauf hinauslaufen lassen? Ich habe ja keine Fahrerflucht begangen und habe ja selbst die Polizei gerufen. Daher jetzt die Frage könnte mein Gegener damit durchkommen und mir Fahrerflucht ankreiden?

Danke schon mal im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ohne Anwalt würde ich nichts machen. Der Zeuge ist noch verfügbar und hat die Fahrerflucht des anderen beobachtet? Dann ist die Sache doch recht eindeutig.

Nach der Schilderung wird die Gegenanzeige wahrscheinlich als Schutzbehauptung durchgehen.

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#2
 Von 
Arsenik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss sagen das es mir jetzt eher darum geht ob ich mir einen Verteidiger dazu holen sollte da ich ja jetzt eine Vorladung habe. Den Zeugen hatte ich nicht erneut kontaktiert nachdem ich meine Aussage aufgegeben hatte damals. Allerdings ist er auch in dem Protokoll der Polizei vermerkt als Zeuge.

Ich denke zwar nicht das er mit der Behauptung durchkommt das ich Fahrerflucht begangen hätte.
Doch was meinst du mit Schutzbehauptung?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Doch was meinst du mit Schutzbehauptung? Er meint eine Lüge. Deswegen verstehe ich nicht, daß er zum Anwalt rät, wenn er davon so überzeugt ist - auf dessen Kosten bleiben Sie nämlich sitzen.
Ich muss sagen das es mir jetzt eher darum geht ob ich mir einen Verteidiger dazu holen sollte Sicherer wäre es, aber es kostet eben auch. Insofern könnten Sie auch warten, ob Sie eine Anklage/Strafbefehl erhalten - dann wäre es allerdings allerhöchste Zeit für einen Anwalt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nachtrag: Man könnte auch erst mal einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen und sich anschließend von ihm die Kopien aushändigen lassen - das kostet nur einen recht überschaubaren Preis. Und eine Aussage macht man dann erst danach...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Arsenik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das hört sich nach einem Guten Vorschlag an.
Hatte echt die Sorge das ich da noch weiter rein geritten werde obwohl ich ja nichts Falsches gemacht habe!

Zitat (von muemmel):
[i]...Sicherer wäre es, aber es kostet eben auch. Insofern könnten Sie auch warten, ob Sie eine Anklage/Strafbefehl erhalten - dann wäre es allerdings allerhöchste Zeit für einen Anwalt...


Sie meinten damit Quasi nach der Anhörung? Aber Akten Einsicht wäre schon mal nicht schlecht dann weiß ich wenigstens ob ich da nicht vielleicht noch anderweitig Probleme bekommen könnte von denen ich nichts weiß...

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sie meinten damit Quasi nach der Anhörung? Nö, ich meinte, was ich schrieb - bei Erhalt von Strafbefehl/Anklage. Ob Sie das irgendwann erhalten, weiß ich natürlich nicht - wir wollen es nicht hoffen. Andererseits ist man mit einem Anwalt schon irgendwie auf der sicheren Seite, ärgert sich nachher aber evtl. über die Kosten - schließlich haben Sie nichts gemacht. Entscheiden müssen Sie das schlußendlich selber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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