Fahrerflucht - Ermittlung gegen Unbekannt trotz Schuldigem?

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Freche007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrerflucht - Ermittlung gegen Unbekannt trotz Schuldigem?

Hallo zusammen,

vor ca. 2 Wochen ist mir auf einem Parkplatz eine Dame beim Einparken ins Auto gefahren und danach abgehauen. Dies hat glücklicherweise ein Zeuge gesehen, sich das Kennzeichen gemerkt und die Polizei informiert. Ich stellte nach der Arbeit lediglich den Schaden fest und hatte einen Vorgangszettel der Polizei am Fahrzeug. Nachdem ich am selben Abend noch die Polizei anrief, um zu erfahren was denn überhaupt geschehen sei, wurde mir Verursacherin inkl. Kennzeichen und Adresse genannt, damit ich den Schaden der gegnerischen Versicherung melden kann.

Nun soll ich nächste Woche zur Zeugenaussage sowie zum Abgleich der Schäden (mit dem PKW natürlich :-)). Was mich verunsichert ist, dass auf der Zeugenvorladung "Ermittlung: gegen unbekannt" steht, wohingegen mir ja schon der Name mitgeteilt wurde. Ist dies normal oder muss ich nun noch Angst bekommen, dass der Schaden nicht bezahlt wird?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sicher das dir der Name der Verursacherin genannt wurde und nicht der Name der Halterin des Fahrzeugs? Letzteres würde eher mehr Sinn machen.

Zitat:
oder muss ich nun noch Angst bekommen, dass der Schaden nicht bezahlt wird?
Wenn fesstgestellt wird, das der Schaden mit dem Fahrzeug der Halterin verursacht wurde, dann wird auch deren Haftpflicht die Angelegenheit übernehmen, egal wer erstmal gefahren ist...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Freche007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, mir wurde die Dame als Verursacherin genannt und die Versicherung teilte mir mit , dass der Wagen auf ihren Mann versichert sei.....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen