Hallo zusammen,
vor ca. 2 Wochen ist mir auf einem Parkplatz eine Dame beim Einparken ins Auto gefahren und danach abgehauen. Dies hat glücklicherweise ein Zeuge gesehen, sich das Kennzeichen gemerkt und die Polizei informiert. Ich stellte nach der Arbeit lediglich den Schaden fest und hatte einen Vorgangszettel der Polizei am Fahrzeug. Nachdem ich am selben Abend noch die Polizei anrief, um zu erfahren was denn überhaupt geschehen sei, wurde mir Verursacherin inkl. Kennzeichen und Adresse genannt, damit ich den Schaden der gegnerischen Versicherung melden kann.
Nun soll ich nächste Woche zur Zeugenaussage sowie zum Abgleich der Schäden (mit dem PKW natürlich :-)). Was mich verunsichert ist, dass auf der Zeugenvorladung "Ermittlung: gegen unbekannt" steht, wohingegen mir ja schon der Name mitgeteilt wurde. Ist dies normal oder muss ich nun noch Angst bekommen, dass der Schaden nicht bezahlt wird?
Fahrerflucht - Ermittlung gegen Unbekannt trotz Schuldigem?
11. Oktober 2016
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Frage vom 11. Oktober 2016 | 15:13
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrerflucht - Ermittlung gegen Unbekannt trotz Schuldigem?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2016 | 15:43
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
sicher das dir der Name der Verursacherin genannt wurde und nicht der Name der Halterin des Fahrzeugs? Letzteres würde eher mehr Sinn machen.
Wenn fesstgestellt wird, das der Schaden mit dem Fahrzeug der Halterin verursacht wurde, dann wird auch deren Haftpflicht die Angelegenheit übernehmen, egal wer erstmal gefahren ist...Zitat:oder muss ich nun noch Angst bekommen, dass der Schaden nicht bezahlt wird?
#2
Antwort vom 11. Oktober 2016 | 15:52
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja, mir wurde die Dame als Verursacherin genannt und die Versicherung teilte mir mit , dass der Wagen auf ihren Mann versichert sei.....
Und jetzt?
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