Hallo,
ich hab da eine Frage da es hier nichts konkretes dazu gibt.
Und zwar gehts um einen Verkehrsunfall auf der Autobahn in einem Baustellenbereich, das Auto fuhr noch und es war nur ein Sachschaden, das Auto des Fahrers und Baustellenbarken x2.
Der Fahrer fuhr noch ca 200Meter zum nächsten Rastplatz und rief von dort die Versicherung welche wiederum den Abschlepper informierte. Der Fahrer rief zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Polizei. Als der Abschlepper kam fragte der Fahrer diesen ob er die Polizei anrufen müsse da es um einen Sachschaden ging und dieser bejahte das. Daraufhin rief der Fahrer die Polizei sowohl direkt als dann auch noch über den Notruf an. Diese kamen dann und machten dem Fahrer den Vorwurf der Fahrerflucht. Aber nicht weil er noch die 200 Meter gefahren sei sondern weil er nicht direkt die Polizei verständigt hatte und nun schon auf dem Abschlepper stand. (Der Abschlepper hatte es eilig)
Wie sieht hier die Rechtslage mit §142 StGB
aus ?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von go453362-42 am 08.11.2016 18:55
Fahrerflucht Autobahn Rastplatz
8. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2016 | 18:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht Autobahn Rastplatz
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#1
Antwort vom 9. November 2016 | 08:29
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Gibt es überhaupt eine Anzeige? Die Feststellungen wurden doch ermöglicht, sodass ich da entspannt wäre.
#2
Antwort vom 9. November 2016 | 17:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie du ja schon schreibst, stehen die Regelungen zur Fahrerflucht in § 142 im Strafgesetzbuch. Da kann man sich über die Rechtslage informieren.
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#3
Antwort vom 9. November 2016 | 17:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie du ja schon schreibst, stehen die Regelungen zur Fahrerflucht in § 142 im Strafgesetzbuch. Da kann man sich über die Rechtslage informieren.
#4
Antwort vom 17. November 2016 | 16:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja im §142 STgB steht sicherlich was aber wenn ich das lese finde ich dort keine Antwort auf meine Frage. Deshalb frage ich ja hier nach. Und ja es gibt eine Anzeige bzw den Vorwurf der Fahrerflucht.
-- Editiert von go453362-42 am 17.11.2016 17:42
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