Fahrerflucht, keine Schadenkorrespondenz durch Polizei

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
newklear
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht, keine Schadenkorrespondenz durch Polizei

Hallo zusammen,
neulich kam ich nichtsahnend zu meinem Auto und musste feststellen, dass mir jemand reingefahren war. Die hintere linke Seite ist stark zerkratzt und z. T. eingedrückt. Spontan habe ich bei den umliegenden Nachbarn gefragt, ob jemand etwas gesehen hat. Eine ältere Frau meinte zu mir, sie hätte den Unfall gesehen und konnte mir ein Kennzeichen mit Wagenfarbe nennen. Außerdem habe sie eine Bekannte (ebenfalls ältere Frau) beobachten können, die zum Zeitpunkt auf der Straße in der Nähe gewesen sei und den Unfall mitbekommen haben müsste. Diese zweite Zeugin sagte mir später, sie hätte einen Knall gehört und dann nur das Auto mit dem Kennzeichen gesehen. Das und die beiden Zeuginnen habe ich der Versicherung und Polizei mitgeteilt mit Strafanzeige wegen Fahrerflucht.
Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und die Versicherung bekam von uns noch alle Angaben zu meinem Auto. Inzwischen sind etwa 2 Monate vergangen. Die Versicherung teilte mir nun mit, sie würde nicht zahlen. Begründung: Die angegebene Wagenfarbe von Zeugin 1 sei "dunkelblau" gewesen, das Fahrzeug der Versicherten aber sei schwarz. Zudem hätte sie keine genaue Stelle beschreiben können, an der das andere Auto beschädigt sein müsste. Zeugin 2 habe auch nach wiederholter Anfrage nicht geantwortet. Ich vermute, sie hat Angst oder vielleicht auch schon wieder vergessen, was passiert ist. Die Polizei habe keine korrespondieren Schäden festgestellt. Ich habe das Auto mit dem Kennzeichen später nochmal gesehen. Die gesamte Front ist überall verbeult und auf der einen Seite verzogen. Da waren auf jeden Fall Vorschäden dabei.

Bleib ich jetzt auf meinem Schaden sitzen oder gibt es noch irgendetwas, das ich unternehmen könnte?

Vielen Dank schon mal für alle Ratschläge.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal Akteneinsicht bei Polizei über einen Anwalt, die gegnerische Versicherung kann viel erzählen. Gab es eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens oder läuft das noch?

Zitat (von newklear):
Die angegebene Wagenfarbe von Zeugin 1 sei "dunkelblau" gewesen, das Fahrzeug der Versicherten aber sei schwarz.


Je nach Entfernung, Tageszeit und vielleicht metallic Lackierung....
Zu dünn die Begründung die Ablehung in diesem Punkt.


Zitat (von newklear):
Zeugin 2 habe auch nach wiederholter Anfrage nicht geantwortet.


Vielleicht aber gegenüber der Polizei?

Erstmal Akteneinsicht und dann weiter entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
newklear
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Von der Polizei habe ich noch keine Nachricht.

Mit welchen Kosten müsste ich in etwa rechnen, wenn ich einen Anwalt einschalte?
Der Schaden liegt bei etwa 1500€.

Ist es sinnvoll, abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Polizei kommt und ggf. darauf zu reagieren. Falls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Für die reine Akteneinsicht ist man unter 100 Euro dabei. Vorher mit dem Anwalt besprechen.

Zitat (von newklear):
Falls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder?


Der Standpunkt der Versicherung steht im Raum. Da wird man später ohne Gutachten und Anwalt selbst nicht weiterkommen. Die hat einen Informationsvorsprung, da sie bereits Einsicht genommen hat.

Falls eine Vollkasko vorhanden ist, würde ich die in Anspruch und Selbstbeteiligung und Höherstufung in Kauf nehmen und diesen Schaden weiterverfolgen.

-- Editiert von Retels am 20.05.2017 12:36

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
newklear
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Dann seh ich mir erstmal die Akte an.
Vollkasko habe ich leider nicht.

Noch einmal danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen