Hallo zusammen,
neulich kam ich nichtsahnend zu meinem Auto und musste feststellen, dass mir jemand reingefahren war. Die hintere linke Seite ist stark zerkratzt und z. T. eingedrückt. Spontan habe ich bei den umliegenden Nachbarn gefragt, ob jemand etwas gesehen hat. Eine ältere Frau meinte zu mir, sie hätte den Unfall gesehen und konnte mir ein Kennzeichen mit Wagenfarbe nennen. Außerdem habe sie eine Bekannte (ebenfalls ältere Frau) beobachten können, die zum Zeitpunkt auf der Straße in der Nähe gewesen sei und den Unfall mitbekommen haben müsste. Diese zweite Zeugin sagte mir später, sie hätte einen Knall gehört und dann nur das Auto mit dem Kennzeichen gesehen. Das und die beiden Zeuginnen habe ich der Versicherung und Polizei mitgeteilt mit Strafanzeige wegen Fahrerflucht.
Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und die Versicherung bekam von uns noch alle Angaben zu meinem Auto. Inzwischen sind etwa 2 Monate vergangen. Die Versicherung teilte mir nun mit, sie würde nicht zahlen. Begründung: Die angegebene Wagenfarbe von Zeugin 1 sei "dunkelblau" gewesen, das Fahrzeug der Versicherten aber sei schwarz. Zudem hätte sie keine genaue Stelle beschreiben können, an der das andere Auto beschädigt sein müsste. Zeugin 2 habe auch nach wiederholter Anfrage nicht geantwortet. Ich vermute, sie hat Angst oder vielleicht auch schon wieder vergessen, was passiert ist. Die Polizei habe keine korrespondieren Schäden festgestellt. Ich habe das Auto mit dem Kennzeichen später nochmal gesehen. Die gesamte Front ist überall verbeult und auf der einen Seite verzogen. Da waren auf jeden Fall Vorschäden dabei.
Bleib ich jetzt auf meinem Schaden sitzen oder gibt es noch irgendetwas, das ich unternehmen könnte?
Vielen Dank schon mal für alle Ratschläge.
Fahrerflucht, keine Schadenkorrespondenz durch Polizei
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Erstmal Akteneinsicht bei Polizei über einen Anwalt, die gegnerische Versicherung kann viel erzählen. Gab es eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens oder läuft das noch?
ZitatDie angegebene Wagenfarbe von Zeugin 1 sei "dunkelblau" gewesen, das Fahrzeug der Versicherten aber sei schwarz. :
Je nach Entfernung, Tageszeit und vielleicht metallic Lackierung....
Zu dünn die Begründung die Ablehung in diesem Punkt.
ZitatZeugin 2 habe auch nach wiederholter Anfrage nicht geantwortet. :
Vielleicht aber gegenüber der Polizei?
Erstmal Akteneinsicht und dann weiter entscheiden.
Danke für die Antwort.
Von der Polizei habe ich noch keine Nachricht.
Mit welchen Kosten müsste ich in etwa rechnen, wenn ich einen Anwalt einschalte?
Der Schaden liegt bei etwa 1500€.
Ist es sinnvoll, abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Polizei kommt und ggf. darauf zu reagieren. Falls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder?
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Für die reine Akteneinsicht ist man unter 100 Euro dabei. Vorher mit dem Anwalt besprechen.
ZitatFalls sie die Fahrerflucht doch bestätigen, lenkt die Versicherung vielleicht ja noch ein, oder? :
Der Standpunkt der Versicherung steht im Raum. Da wird man später ohne Gutachten und Anwalt selbst nicht weiterkommen. Die hat einen Informationsvorsprung, da sie bereits Einsicht genommen hat.
Falls eine Vollkasko vorhanden ist, würde ich die in Anspruch und Selbstbeteiligung und Höherstufung in Kauf nehmen und diesen Schaden weiterverfolgen.
-- Editiert von Retels am 20.05.2017 12:36
Alles klar. Dann seh ich mir erstmal die Akte an.
Vollkasko habe ich leider nicht.
Noch einmal danke für die Hilfe!
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