Fahren trotz Mpu Anordnung?(mit deutschem Führerschein)

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren trotz Mpu Anordnung?(mit deutschem Führerschein)

Also ich hab da mal ne frage , undzwar musste ich meinen führerschein 3 monate abgeben und habe ihn nun wieder und darf auch laut schreiben ab morgen um 0 uhr wieder fahren.

jedoch muss ich eine mpu machen.

meine frage ist jetzt da ich ja ein gültigen führerschein habe, darf ich nun wieder fahren oder nicht?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
meine frage ist jetzt da ich ja ein gültigen führerschein habe, darf ich nun wieder fahren oder nicht?

Ja, derzeit schon.
Wenn Sie die MPU gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich absolvieren, wird der Führerschein wieder eingesammelt. Aber bis dahin dürfen Sie fahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zur Ergänzung.. Ich muss nen Abstinenz Nachweis machen über 6 monate.

Das heißt also ich darf ganz normal fahren, und sollte ich die MPU nicht bestehen,erst ab dann darf ich nichts ehrlich fahren?

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#3
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
meine frage ist jetzt da ich ja ein gültigen führerschein habe, darf ich nun wieder fahren oder nicht?

Ja, derzeit schon.
Wenn Sie die MPU gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich absolvieren, wird der Führerschein wieder eingesammelt. Aber bis dahin dürfen Sie fahren.


Also zur Ergänzung.. Ich muss nen Abstinenz Nachweis machen über 6 monate.

Das heißt also ich darf ganz normal fahren, und sollte ich die MPU nicht bestehen,erst ab dann darf ich nichts ehrlich fahren?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Allerdings wird Dir die FsSt eine Frist gesetzt haben eine positive MPU vorzulegen.
Die wird wohl kürzer als 6Monate sein.

Signatur:

3113

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#6
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Allerdings wird Dir die FsSt eine Frist gesetzt haben eine positive MPU vorzulegen.
Die wird wohl kürzer als 6Monate sein.


Ja das ist richtig. Aber ich habe schon mit der mpu Vorbereitung angefangen. Und eine Fristverlängerung ist schon beantragt, da ich eine 6 monatigen Abstinenz Nachweisen muss.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Da bin ich aber mal gespannt, ob die FEB auf den Antrag zur Fristverlängerung eingeht. Davon habe ich zumindest noch nie gehört. Das übliche Vorgehen ist, nach Ablauf der Frist die FE einfach zu entziehen.

Lass uns bitte wissen wie es ausgeht!

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist laut meinem mpu Mensch standart.
Weil die ja ne 6 monatige Abstinenz fordern. Geht ja nicht in 3 Monaten, ist ja logisch.
Also wird die Frist auf 6 monate verlängert.

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#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

na dann hast Du n richtig netten Sachbearbeiter erwischt!
Halt uns am Laufenden ob es geklappt hat.

Signatur:

3113

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#10
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fahren darf ich wieder ganz normal.
Zur Fristverlängerung muss ich den ersten test machen .

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#11
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Meine SB hat gar nicht erst die Auflage MPU erteilt, sondern direkt entzogen.

Sonst hätte ich vielleicht auch mit der Fristverlängerung die Abstinenz nachweisen können.

Habe direkt am Tag nach der Blutentnahme einen Abstinenzvertrag abgeschlossen und HEUTE MORGEN den FS persönlich meiner SB in der FsSt übergeben... :crazy:

Signatur:

3113

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#12
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So liebe Leute da bin ich wieder mit neuen fragen.
Ich durfte wie gesagt wieder fahren und es war auch alles gut.

Nun ist es so das mir der Führerschein nach 3 Monaten tatsächlich wieder entzogen worden ist.
Und laut der fsst muss ich ihn neu beantragen nachdem ich meine mpu bestanden habe.
Jetzt hat mir aber mein Anwalt ein Urteil vom 6.4.17 gezeigt wonach die fsst gar keine mpu anordnen hätte dürfen. Da die Grenze auf 1.6 Promille erhöht wurde.
( in dem Schreiben der Fsst steht die Begründung das ich mit 1.5 Promille verurteilt worden bin .)

Wie sieht es denn jetzt aus. Muss ich die mpu dennoch machen oder kann ich meine Neuerteilung einfach beantragen .


MfG pascalmoe

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Pascalmoe):
Jetzt hat mir aber mein Anwalt ein Urteil vom 6.4.17 gezeigt wonach die fsst gar keine mpu anordnen hätte dürfen. Da die Grenze auf 1.6 Promille erhöht wurde.


Nicht ganz richtig.
Wenn die MPU nur auf diesen 1,5 Promille beruht, dann wäre sie nicht zulässig gewesen,
es ist aber durchaus möglich auch darunter "zurecht" zur MPU aufgefordert zu werden, dann müssen aber zusätzliche konkrete Umstände benannt werden, die ausnahmsweise eine MPU erforderlich machen.

Zitat (von Pascalmoe):
Wie sieht es denn jetzt aus. Muss ich die mpu dennoch machen oder kann ich meine Neuerteilung einfach beantragen .


Aktuell ja, die MPU muss abgelegt werden, oder Sie klagen gegen die Entscheidung der Anordnung zur MPU, ich fürchte allerdings, dass dort so einige Fristen abgelaufen sind und es sich damit erledigt haben wird.
Sollte Ihnen Ihr Anwalt aber genauer sagen können.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pascalmoe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage ist , ob ich auf Grundlage des Urteils Handeln kann.. da das schreiben erst am 19.6.17 kam.

Ich habe jetzt natürlich erst davon erfahren und ich habe einfach keine Lust diese mpu zu machen.. dazu muss ich allerdings sagen das jetzt nur noch 1 urinprobe aussteht und ich dann zur mpu kann. Aber trotzdem. Wenn ich es nicht machen muss , warum sollte ich es dann tun.

Mir ist nur wichtig zu wissen ob ich denen jetzt einfach das Urteil vorlegen kann und meinen Führerschein neu beantragen kann ohne mpu.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Pascalmoe):
Mir ist nur wichtig zu wissen ob ich denen jetzt einfach das Urteil vorlegen kann und meinen Führerschein neu beantragen kann ohne mpu.


Nein, so funktioniert es nicht.
Auch das Sie gegen die Anordnung der MPU hätten klagen sollen (hab ich vorher noch geschrieben....) ist Quatsch.
Die Anordnung der MPU stellt keinen Verwaltungsakt dar, dagegen gibt es keine Rechtsmittel.
Sie müssen, wenn Sie den Führerschein ohne MPU wieder haben möchten, die auf Herausgabe der Fahrerlaubnis klagen, freiwillig wird da von seiten der Führerscheinstelle nichts passieren.

Da gibt es aber Fristen, die eingehalten werden müssen, da ansonsten der Vorgang rechtskräftig wird, auch wenn der eigentliche Vorgang nicht gerechtfertigt war.
Ob das hier zutrifft weiß ich nicht, daher die Anmerkung, dass Ihr Anwalt, der Ihnen das Urteil vorgelegt hat, dass wissen sollte.

Was man dabei noch berücksichtigen sollte, ist der Kosten- / Nutzenfaktor.
Man erspart sich eventuell Kosten (MPU, etc..), allerdings wird das Verfahren dazu einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wahrscheinlich bekommen Sie die Fahrerlaubnis schneller mit bestandener MPU zurück, als mit einer Klage.

Im Endeffekt also Zeit gegen Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Pascalmoe):
...dazu muss ich allerdings sagen das jetzt nur noch 1 urinprobe aussteht und ich dann zur mpu kann...


Du weißt aber schon, dass dein bestandener Abstinenztest nicht viel mit dem Bestehen der MPU zu tun hat??

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