Eventuelle Kündigung wegen Vorstrafen

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Eventuelle Kündigung wegen Vorstrafen

Guten Tag,
ich habe eine Frage im Bezug auf Vorstrafen.
Ich habe am 15.4.17 eine neue Arbeitsstelle angefangen. Bei dem Bewerbungsgespräch wurde nicht nach
Vorstrafen gefragt und auch nicht das FZ verlang. Vor ca 4 teilte mir der AG mit das ich ein FZ abgeben müsse.
Da ich wegen Betrug vorbestraft bin ( 3 Bewährungsstrafen, 1 ist erledigt und 2 laufen ende Januar 2018 ab ) habe ich erstmal Panik bekommen. Habe mich dann dazu entschieden mir offenen Karten zu spielen und mit meinem Niederlassungsleiter über die Sache gesprochen. Er sagte das er sehr zufrieden mit mir sei und das er mir keine Steine in den Weg legen wird.
Vor 2 Wochen habe ich das FZ dann abgeben bei dem Herrn der mich eingestellt hat. Auch ihm habe ich alles erzählt. Er ging daraufhin zur rechten Hand des Inhabers und sagte auch das er den Fehler gemacht hat. Auch das alle zufrieden mit mir sind und das Sie mich gerne behalten würden auch über die Probezeit hinaus. Er hat dies in einer Mail geschrieben und zusammen mit dem FZ abgegeben. Meine Bewährungshilfe hat auch einen sehr positiven Bericht an die Firma geschickt.
Unter normalen Umständen würde ich also auch nach der Probezeit die am 15.10.17 abläuft für die Firma tätig sein.
Es ist bisher keinerlei Reaktion von der Chefetage gekommen, weder Positiv noch Negativ.
Meine Frage ist nun sollte bis zum Ende der Probezeit doch noch die Kündigung kommen, habe ich Chancen dagegen anzugehen?
Wie ist da die Arbeitsrechtliche Lage?

mit freundliche Grüßen
Grischa Fritz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

bis zum Ende der Probezeit - nein.

Nach Ablauf - hängt von der Arbeit ab, die Du erbringst. Im Normalfall ja. Bist Du allerdings Kassierer bei eriner Bank, dann wohl ebenfalls nein.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Bist Du allerdings Kassierer bei eriner Bank, dann wohl ebenfalls nein.

Naja, als Kassierer bei einer Bank würde man wohl nicht schreiben
Zitat (von fb472825-27):
Es ist bisher keinerlei Reaktion von der Chefetage gekommen




Kündigungen in der Probezeit sind nur sehr schwer bzw.garnicht anzugreifen, wenn sie richtig formuliert sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ja ich habe die Kündigung zum ende der Probezeit erhalten. Nachdem ich einen 2 Seitigen Brief an den Inhaber geschrieben
habe hat er die nach einer 2 Stündigen Versammlung zurückgenommen. Es gibt hat doch noch gute Menschen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb472825-27):
Er sagte das er sehr zufrieden mit mir sei und das er mir keine Steine in den Weg legen wird.

Ja, wenn man einen guten Job macht, dann ist die Vergangenheit nicht mehr so wichtig. Arbeitsrecht hin oder her.


Glückwunsch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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