Hilfe benötigt - Kurz zum Fall:
Selbstmord in der Familie, alle Erben haben ausgeschlagen, ausgenommen vom Nachlass ist die Lebensversicherung. In der Lebensversicherung ist niemand genannt, rechtmäßige Folge: die Tochter. Die Versicherung hat an die Tochter der Verstorbenen ausgezahlt. Eltern der Verstorben zahlten alle Beerdigungskosten, da die Tochter der Verstorben sich weigert diese zu bezahlen. Welche Möglichkeiten gibt es ?
Zusätzlich dazu: Gibt es ein Sparbuch, angelegt auf den Namen der Tochter der Verstorben (mittlerweile volljährig). Es hat nie eine Übergabe stattgefunden, originales Sparbuch liegt vor. Die Tochter hat von der Bank erfahren und dieses sperren lassen, als verloren gemeldet. Natürlich soll das Geld aufgrund der Umstände nicht an die Tochter der Verstorben gelangen. Welche Handhabung ist möglich?
Viele dank im voraus!
Liebe Grüße
Erbschaftsstreit Lebensversicherung
11. Juli 2017
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Frage vom 11. Juli 2017 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsstreit Lebensversicherung
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#1
Antwort vom 13. Juli 2017 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Wenn in der Lebensversicherung kein Bezugsbetechtigter genannt ist, dann fällt sie in den Nachlass. Wenn die Tochter sich die Lebensversicherung hat auszahlen lassen, dann hat sie das Erbe angenommen und kann es nicht mehr ausschlagen.
Dass kein Bezugsbetechtigter genannt ist, wäre jedoch sehr ungewöhnlich.
Das Sparbuch gehört der Tochter.
#2
Antwort vom 13. Juli 2017 | 09:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort, nein in der Lebensversicherung ist keiner genannt (rechtliche Folge ist dann: Ehepartner, Kinder, Eltern) und da es ein alter Vertrag ist, wir die Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses gehandhabt, warum auch immer. Alles schon durch, aber was machen wir mit den beerdigungskosten?
Liebe Grüße
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#3
Antwort vom 13. Juli 2017 | 21:54
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Danke für die Antwort, nein in der Lebensversicherung ist keiner genannt (rechtliche Folge ist dann: Ehepartner, Kinder, Eltern) und da es ein alter Vertrag ist, wir die Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses gehandhabt, warum auch immer.
Was soll das heißen?
Zitat:Alles schon durch, aber was machen wir mit den beerdigungskosten?
Zahlen.
#4
Antwort vom 14. Juli 2017 | 01:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitatund da es ein alter Vertrag ist, wir die Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses gehandhabt, warum auch immer. :
Nee, nicht warum auch immer. Denn diese Regelung erscheint auch mir absolut ungewöhnlich.
Es gibt zwar reguläre Ausnahmen bei Lebensversicherungen, aber allein aufgrund des Vertragsalters, hab zumindest ich noch nie von gehört. Der Punkt sollte vielleicht nochmals rechtssicher abgeklärt werden.
Berry
#5
Antwort vom 14. Juli 2017 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Danke für die Antwort, nein in der Lebensversicherung ist keiner genannt (rechtliche Folge ist dann: Ehepartner, Kinder, Eltern)
Nein, wenn niemand genannt ist, dann ist das nicht die rechtliche Folge. Vielmehr ist die rechtliche Folge dann, dass die Lebensversicherung in den Nachlass fällt
Zitat:und da es ein alter Vertrag ist, wir die Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses gehandhabt, warum auch immer.
Mit dem Alter des Vertrages hat das nichts zu tun. Es kann natürlich sein, dass niemand namentlich genannt ist, sondern als Bezugsberechtigter z.B. "die gesetzlichen Erben" eingetragen sind. Das wäre gleichbedeutend mit einer Nennung dieser Personen als Bezugsberechtigte.
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