Erbschaft und Hausrat

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Erbschaft und Hausrat

Wenn A und B verheiratet sind und A stirbt: kann dann B den Hausrat wie Möbel (wenn sie nicht teure Antiquitäten sind), ein "übliches" Fahrzeug, das auf A zugelassen war, aber meist von B gefahren wurde, Waschmaschine, Kochtöpfe usw. ohne weiteres behalten, oder wird der Wert in den Erbteil eingerechnet?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Alles was A hinterlässt gehört zum Erbe. Bei scheinbar mehreren möglichen Erben erledit sich deine Frage dann von selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Alles was A hinterlässt gehört zum Erbe.

Nein - §1932 BGB beachten.
"Die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände" gehen auf B über, ohne dass sie auf das Erbe angerechnet werden.
Dazu kann auch das Auto gehören.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/voraus.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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