Erbschaft für Kind ausschlagen - woher bekommt man Info's über den Verstorbenen?

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
muschkaline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft für Kind ausschlagen - woher bekommt man Info's über den Verstorbenen?

Hallo,

ich bzw. meine Tochter (8) erhielten einen Brief über eine mögliche Erbschaft. Die verstorbene Person ist von der väterlichen Seite, von dem ich getrennt lebe. Der Vater meiner Tochter konnte auch keine Angaben machen, da er nichts weiß und sowohl er als auch seine Verwandten (Eltern, Großeltern, Tanten usw.) die Erbschaft ausgeschlagen haben. Sie kannten die Frau nicht und wollen nichts damit zu tun haben.

Da der Vater meiner Tochter bereits die Erbschaft für unser gemeinsames Kind ausgeschlagen hat, wurde ich nun auch angeschrieben, dass ich jetzt auch ausschlagen kann/soll.

Wie erfahre ich aber im Vorfeld ob es wirklich sinnvoll ist das Erbe auszuschlagen? Und wäre im positiven Fall meine Tochter Alleinerbin, weil schon alle im Vorfeld das Erbe ausgeschlagen haben oder könnte es noch mehr Erben geben? Bekommt man vor dem Antritt des Erbes überhaupt irgendwo Auskunft (Grundbuchauszug, Bank, Schufaauskunft etc.) oder ist eine Erbannahme eher wie Lotto spielen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wie erfahre ich aber im Vorfeld ob es wirklich sinnvoll ist das Erbe auszuschlagen?

Gar nicht.
Zitat:
Und wäre im positiven Fall meine Tochter Alleinerbin, weil schon alle im Vorfeld das Erbe ausgeschlagen haben oder könnte es noch mehr Erben geben?

Das kommt darauf an...
Wenn aber alle näheren Verwandten ausgeschlagen haben, ist davon auszugehen, dass der Nachlass überschuldet ist (man kann auch Schulden "erben).
Zitat:
Bekommt man vor dem Antritt des Erbes überhaupt irgendwo Auskunft (Grundbuchauszug, Bank, Schufaauskunft etc.) oder ist eine Erbannahme eher wie Lotto spielen?

Nein, man erhält keine Auskunft. Diese erhält man nur mit einem Erbnachweis - und hat man diesen, hat man auch die Erbschaft angenommen.

Allerdings gibt es auch nach Annahme der Erbschaft Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen (Nachlassinsolvenz).

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#2
 Von 
muschkaline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Dann werde ich mal noch ein bisschen im Wohnumfeld der Verstorbenen recherchieren. Mal schauen ob ich irgendwelche Informationen erhalte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und wäre im positiven Fall meine Tochter Alleinerbin, weil schon alle im Vorfeld das Erbe ausgeschlagen haben Klar - wenn die alle so selbstlos sind, ein lohnendes Erbe auszuschlagen, dann ist das so. Sehr wahrscheinlich ist soviel Selbstlosigkeit aber nicht....


-- Editiert von muemmel am 27.02.2017 14:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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