Unser Fall ist - glaube ich - nicht besonders kompliziert. Trotzdem würde ich mich gerne absichern:
Meine Oma ist vor zwei Wochen gestorben, sie hat eine Tochter (meine Mutter) sowie zwei Enkel (meine Schwester und mich) und sie hinterlässt ein Haus im Wert von ca. 150.000 €. Meine Mutter, meine Schwester und ich und ich haben jetzt folgendes vor:
Meine Mutter will das Erbe ausschlagen, so dass meine Schwester und ich in der Erbfolge nachrücken. Unser gemeinsamer Hintergedanke dabei ist, dass wir für den Fall einer eventuellen späteren Pflegebedürftigkeit meiner Mutter ihr verwertbares Vermögen möglichst gering halten wollen, damit das Haus nicht für ein Pflegeheim "drauf geht". Aus unserer Sicht dürfte durch das Ausschlagen des Erbes ja formal keine Vermögensübertragung von meiner Mutter an uns Kinder stattfinden (anders wäre es, wenn meine Mutter ihr Erbe antreten und das Haus erst später an uns Kinder übertragen würde, dann gilt ja die 10-Jahresfrist). Auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer dürfte es ja wohl keine Probleme geben, denn meiner Schwester und mir stehen ja zusammen 200.000 € Freibetrag zu.
Trotzdem meine Frage: Liegen wir mit unseren Gedanken rechtlich richtig ?
Erbschaft Enkelkinder
21. August 2017
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Frage vom 21. August 2017 | 12:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Enkelkinder
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 15:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Zitat:Liegen wir mit unseren Gedanken rechtlich richtig?
Ja
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