Hallo,
Mein Vater ist seit fast einem Jahr verstorben
und hinterlässt drei Erben. Nun will eine Erbin, eine Tochter, plötzlich einen Schuldschein von 160000 Eur und einen Schuldschein "Studiengebühren" meines Vaters in die Erbmasse tragen. Vorher war davon nie die Rede. Könnte sie mit so etwas durchkommen?
Was muss das für ein Schuldschein sein, damit sie soviel Geld geltend machen könnte und damit das Testament ja völlig entwertet.
(Jeder Erbe bekommt 1/3 des Vermögens).
Vielen Dank für Antworte !
Erbengemeinschaft und Schuldscheine
20. Januar 2017
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Frage vom 20. Januar 2017 | 19:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft und Schuldscheine
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#1
Antwort vom 20. Januar 2017 | 22:03
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Nun will eine Erbin, eine Tochter, plötzlich einen Schuldschein von 160000 Eur und einen Schuldschein "Studiengebühren" meines Vaters in die Erbmasse tragen.
Was ist damit gemeint? Geht es etwas ausführlicher? Hat der Verstorbene den/die Schuldscheine unterschrieben?
#2
Antwort vom 20. Januar 2017 | 22:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe die "Schuldscheine" noch nicht gesehen. Sicher ist, dass kein Geld geflossen ist. Die Erbin scheint Dokumente meines Vaters zu besitzen, die ihr wohl auf irgendeine Art und Weise zusichern, 160000 zu bekommen und noch Geld für Studiengebühren. Aber wahrscheinlich bringen da so vage Fakten nichts. Frage mich nur, wie in so einem Falle- schließlich gehört sie zur Erbengemeinschaft-, damit umgegangen würde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2017 | 22:18
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Frage mich nur, wie in so einem Falle- schließlich gehört sie zur Erbengemeinschaft-, damit umgegangen würde.
Dazu müsste man die Fakten kennen.
#4
Antwort vom 21. Januar 2017 | 01:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Es spielt erst einmal keine Rolle, ob sie zur Erbengemeinschaft gehört oder nicht.
Um die Wirksamkeit beurteilen zu können, muss man den Inhalt und die Form der Schuldscheine kennen.
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