Entlassen während Krankheit ohne Kündigung

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Franckenstein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entlassen während Krankheit ohne Kündigung

Sehr geehrte Forumgemeinde,
Folgendes ist mir passiert:
Ich wurde am 22.12.16 krank und habe mich pflichtgerecht bei meinem Arbeitgeber krankgemeldet. Ich habe die Krankschreibung sowohl per mail als eingescannte pdf-Datei und selbstverständlich auch per Post an meinen Arbeitgeber gesendet, um diesen in Kenntnis zu setzen. Da sich mein Gesundheitszustand nicht besserte, wurde ich in den folgenden Wochen weiter krankgeschrieben. Auch diese Krankschreibungen habe ich wie bereits beschrieben an meinen Arbeitgeber weitergeleitet.
Am 3.2.17 erhalte ich einen Brief von meinem Arbeitgeber, in dem er mir mitteilt, man hätte mich am 10.1.17 abgemeldet und ich sei nicht mehr bei der Firma angestellt. Ich habe in der ganzen Zeit keine Kündigung erhalten. Daraufhin bin ich zuerst zum Arbeitsamt gegangen, da ich wußte, dass man sich normalerweise 3 Tage nach erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden muss. Da gab man mir zu verstehen, da ich keine Kündigung habe, könne man mich auch nicht arbeitslos melden und ich solle mich an das Arbeitsgericht wenden. Auch hier beschrieb ich den Vorfall und fragte was nun zu tun sei, da ich noch nie so etwas erlebt habe. Man riet mir, mich postalisch an meinen Arbeitgeber zu wenden und ihm vom Ausbleiben der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Dies tat ich auch. Ich bekam daraufhin vor kurzem einen Brief, indem mir mitgeteilt wurde, man habe mir die Kündigung am 23.12.16 postalisch per Einschreiben/Einwurf zugesandt und der Postbote habe die Zustellung per Unterschrift bestätigt. Daraufhin habe ich mich bei meiner Post gemeldet, obwohl ich früher mal bei DHL gearbeitet habe und eigentlich wußte, das dies ausgehen wird wie das Hornberger Schießen, und bat darum, mir mitzuteilen, wer an dem oben genannten Tag die Post ausgetragen habe. Wie schon gesagt ging dies aus wie das Hornberger Schießen, da mir die Post verständlicherweise mitteilte, das ohne Sendungsnummer sie nichts machen könne. Ich habe nun eine Wiedereinstellungsklage eingereicht. Ich teilte bei der Aufnahme der Klage mit, dass ich mehrfach Post von meinem Arbeitgeber (Lohnabrechnungen, und natürlich die Lohnsteuerbescheinigung 2016 und Abmeldung zur Sozialversicherung, etc.) erhalten habe und all diese Briefe seien problemlos angekommen. Es kommt mir halt seltsam vor, dass alle Briefe ankommen, und zwar problemlos, nur die Kündigung geht verloren????
Ich weiß jetzt nicht was auf mich zukommt, was ich für einen finanziellen Anspruch habe, vorauf ich mich vorbereiten muss, ob ich einen Anwalt hinzuziehen sollte (das Arbeitsgericht meint nein, bestätigte mir aber, das die Gegenseite sehr wahrscheinlich mit einem Anwalt antreten wird), usw.?! Ich möchte nicht mit "runtergelassenen Hosen" dort erscheinen und über eins sind wir uns wohl alle einig. Eine Wiedereinstellung wird nicht stattfinden.....und nach dem was der Arbeitgeber abgezogen hat, möchte ich dort auch nicht mehr arbeiten.

Für Hilfestellungen und Unterstützung schon vielen Dank im voraus.

Franckenstein

-- Editier von Franckenstein am 22.02.2017 14:08

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Franckenstein):
Ich bekam daraufhin vor kurzem einen Brief, indem mir mitgeteilt wurde, man habe mir die Kündigung am 23.12.16 postalisch per Einschreiben/Einwurf zugesandt und der Postbote habe die Zustellung per Unterschrift bestätigt.
Wenn dies nachweisbar ist, dann wurde dir wirksam gekündigt.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wieso auf Wiedereinstellung geklagt?

Entweder du wurdest nie gekündigt, dann musst du dein Gehalt einklagen.

Oder du wurdest gekündigt, dann sehe ich nicht, wieso du auf Wiedereinstellung klagen solltest.

Ich hoffe natürlich, du hast nach der Krankheit deine Arbeitskraft nachweisbar angeboten.
Ansonsten fehlst du nämlich seit geraumer Zeit unentschuldigt auf der Arbeit.

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#3
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Dein AG nachweisen kann, dass die Kündigung zugestellt worden ist, hast Du Pech gehabt. Du bist außerhalb der 3-Wochenfrist, um gegen die Kündigung zu klagen, das AG wird Deine Klage wohl abweisen.

Es scheinen mir auch Teile in Deiner Schilderung zu fehlen, eine Kündigung am 2. Tag einer mit AU belegten Fehlzeit ist ein eher drastisches Mittel.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Da gab man mir zu verstehen, da ich keine Kündigung habe, könne man mich auch nicht arbeitslos melden und ich solle mich an das Arbeitsgericht wenden.


Da hat man sich abwimmeln lassen. Bei so etwas immer einen schriftlichen Antrag mit Zugangsnachweis stellen!

Zitat:
man hätte mich am 10.1.17 abgemeldet


Das ist eine sehr seltsame Kündigungsfrist. Waren Sie in der Probezeit? Wurde eine 14-tätige Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart?

Zitat:
man habe mir die Kündigung am 23.12.16 postalisch per Einschreiben/Einwurf zugesandt und der Postbote habe die Zustellung per Unterschrift bestätigt.


Zitat:
Wie schon gesagt ging dies aus wie das Hornberger Schießen, da mir die Post verständlicherweise mitteilte, das ohne Sendungsnummer sie nichts machen könne. Ich habe nun eine Wiedereinstellungsklage eingereicht.


Das macht irgendwie keinen Sinn. Verweigert Ihnen der Arbeitgeber etwa die Herausgabe der Sendungsnummer? Warum?

Zitat:
Ich hoffe natürlich, du hast nach der Krankheit deine Arbeitskraft nachweisbar angeboten.


Mit der Klage vor dem Arbeitsgericht bietet man seine Arbeitskraft automatisch wieder an.

Zitat:
Eine Wiedereinstellung wird nicht stattfinden.....und nach dem was der Arbeitgeber abgezogen hat, möchte ich dort auch nicht mehr arbeiten.


Das würde ich dem Arbeitsgericht nicht so mitteilen.
Taktisch gesehen ist es immer gut zu sagen, dass man natürlich weiter dort arbeiten möchte.
Das treibt eine mögliche Abfindung nach oben. Der Arbeitgeber muss es Ihnen ja schmackhaft machen, dass Sie das Unternehmen verlassen.

Zitat:
Ich weiß jetzt nicht was auf mich zukommt, was ich für einen finanziellen Anspruch habe, vorauf ich mich vorbereiten muss, ob ich einen Anwalt hinzuziehen sollte


Zunächst wird es eine Güteverhandlung geben.
Falls Sie abstreiten, die Kündigung erhalten zu haben, wird die Richterin den Arbeitgeber auffordern, den Zustellnachweis vorzulegen. Dann bekommen Sie auch endlich die Sendungsnummer raus und können danach abschätzen, wie sie weitermachen und ob sie einen Anwalt hinzuziehen.

Das einfachste für Sie wäre es, wenn festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde, falls der Arbeitgeber keinen Rückschein vorlegen kann. Danach würde ich mit Arbeitgeber außergerichtlich eine Abfindung aushandeln.



-- Editiert von vundaal76 am 22.02.2017 16:21

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):


...Das einfachste für Sie wäre es, wenn festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde, falls der Arbeitgeber keinen Rückschein vorlegen kann. Danach würde ich mit Arbeitgeber außergerichtlich eine Abfindung aushandeln.



bei einem Einfurfeinschreiben gibt es ziemlich sicher keinen Rückschein; ist ja der Sinn eines Einwurfeinschreibens.

LG

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ein Rückschein ist auch gar nicht nötig. Der bestätigte Einwurf im Briefkasten reicht.

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#7
 Von 
Franckenstein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für alle die Antworten bis dato. Es kann durchaus sein, dass ich bestimmte Punkte nicht erwähnt habe, dafür entschuldige ich mich. Ich gebe hier die Punkte, die bei einigen Antworten erfragt wurden, an:
1. Ich befand mich noch in der Probezeit, diese hätte am 8.2.17 geendet.
2. Der Arbeitgeber hat trotz meiner zugesendeten Krankschreibungen weder per mail noch per Telefon versucht mich zu erreichen. Es wäre ein leichtes gewesen, mich per mail oder per Telefon über meine Kündigung in Kenntnis zu setzen. Dann hätte ich auf die Kündigung gewartet und bei nicht erhalt hätte ich mich nochmal bei der Firma melden können.
3. Bei meinem Vorstellungsgespräch garantierte man mir Vollzeit zu, der Vertrag war dann ein 120 Stunden Teilzeitvertrag, den man sofort unterschreiben musste, ansonsten hätte man gleich gehen müssen. Trotz der im Vertrag vereinbarten Stunden hat man Vollzeit ohne Pause gearbeitet. Die Pause wurde aber von der Arbeitszeit abgezogen.

Zitat (von Ally McBeal):
bei einem Einfurfeinschreiben gibt es ziemlich sicher keinen Rückschein; ist ja der Sinn eines Einwurfeinschreibens.

Entschuldige meine direkte Art: Das heißt also, der Arbeitgeber hat das Recht, einfach eine Kündigung nicht zu versenden und kann dann behaupten, sie wurde mir zugestellt. Ist der Arbeitgeber nicht auch in der Pflicht seine Behauptungen zu beweisen, und wenn es nur durch das Vorlegen oder die Kopie einer Sendenachweises ist??

Zitat (von vundaal76):
Das macht irgendwie keinen Sinn. Verweigert Ihnen der Arbeitgeber etwa die Herausgabe der Sendungsnummer? Warum?

Ehrlich gesagt kann ich dazu keine Antwort geben. So wie ich die Firma kennengelernt habe, hat sie auf vielen Ebenen gesetzwidrig gehandelt (Drohungen bei Krankheit (bsp.: "Wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, dann kriegen Sie diesen Monat kein Gehalt"; Betrügen von Kunden, Geldstrafen für Arbeitnehmer wegen der Fehler am Computer, beim Ausfüllen von Urlaubsanträgen (zwischen 1 - 5 Euro); Entzug von Arbeitszeiten bei Bitten um Klärung, Beschwerden, etc.)--> dies wurde als Pädagogische Maßnahmen bezeichnet.
Meine Meinung ist ganz ehrlich, diese Kündigung hat es nie gegeben und wurde nach meiner Anfrage erst erstellt, kopiert und mir zugesandt. Ich habe alle Punkte die ich in den Klammern aufgelistet habe, selber miterlebt.....nur kann ich nichts davon beweisen.

Zitat (von hiphappy):
Ich hoffe natürlich, du hast nach der Krankheit deine Arbeitskraft nachweisbar angeboten.

Ich bin bis zum 28.2.17 noch krankgeschrieben, und danach werde ich selbstverständlich meine Arbeitskraft wieder anbieten. Aber danke für den Hinweis

Zitat (von -Laie-):
Wenn dies nachweisbar ist, dann wurde dir wirksam gekündigt.

Das heißt, der Postbote kann den Brief in den Müll schmeißen und behaupten er habe ihn zugestellt, ich habe keine Kündigung und der Arbeitgeber schiebt die Schuld einfach der Post in die Schuhe. Und warum hat mir dann mein Arbietgeber nur eine Kopie meiner "angeblichen" Kündigung zugeschickt und nicht nochmal eine Zweitschrift, den Laut Arbeitsgericht ist die Kopie einer Kündigung nicht rechtens. Eine Kopie muss immer orginal handschriftlich unterschrieben sein. Und warum rückt er mit dem letzten Schreiben nicht mit der Sendungsnummer heraus (sie vundaal76). Wenn ich diese hätte, dann wäre ich auf der Postportal gegangen, hätte mir den Verlauf angesehen, hätte mich förmlich bei der Firma entschuldigt und um eine neue Kündigung gebeten. Wieso zieht die Firma den schweren und umständlichen Weg den einfachen vor.....macht keinen Sinn?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Genau!
Eine kopierte Kündigung ist nicht wirksam. Schriftform ist zwingend.

Die Weigerung des Arbeitgeber die Sendungsnummer herauszurücken, deutet möglicherweise darauf hin, dass es das Einwurfeinschreiben gar nicht gab.

Können Sie nachweisen, dass Sie den Zugang der Kündigung bestritten haben und den Arbeitgeber aufgefordert haben, einen Zustellbeleg vorzulegen?

Der Arbeitgeber muss spätestens zur Gerichtsverhandlung die Hosen runterlassen.
Selbst wenn der Arbeitgeber dort eine Nummer vorliegt, würde ich das Gericht bitten, die Verhandlung nach hinten zu schieben, damit diese Sendungsnummer geprüft wird.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Es ist nicht sinnvoll, jeglichen Müll zusammenzukehren - die Dingen müssen alle auf ihre Art abgearbeitet werden. Die ganzen Vorwürfe, von denen du selbst sagst, dass du nichts belegen kannst, helfen nicht in der Causa Kündigung. Du traust dem AG alles Schlimme zu - aber das ist nur Begleitmusik.

Also zur Kernfrage: eine Kündigung muss schriftlich, fristgerecht, wirksam und nachweisbar zugestellt werden. Sie muss in deinen Machtbereich kommen (z.B. Briefkasten) und die Zustellung kann auf verschiedene Weise nachgewiesen werden. Das ist dann Problem des AG, wenn es zur Klage kommt und die Zustellung bestritten wird.

Auf der anderen Seite frage ich mich, mit welchem Ziel du bei einer Kündigung in der Probezeit diesen Aufwand treibst. Es ist in der Sache ein Spiel auf oder um Zeit; besten-/schlimmstenfalls muss der AG erneut kündigen. Bei dir scheint eine enorme Kränkung mit hinein zu spielen oder die eigentliche Triebfeder zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von Franckenstein):


...
Zitat (von Ally McBeal):
bei einem Einfurfeinschreiben gibt es ziemlich sicher keinen Rückschein; ist ja der Sinn eines Einwurfeinschreibens.


Entschuldige meine direkte Art: Das heißt also, der Arbeitgeber hat das Recht, einfach eine Kündigung nicht zu versenden und kann dann behaupten, sie wurde mir zugestellt. Ist der Arbeitgeber nicht auch in der Pflicht seine Behauptungen zu beweisen, und wenn es nur durch das Vorlegen oder die Kopie einer Sendenachweises ist??
...



Um mal deine Fragen "richtig" zu beantworten, wie sie da steht: Ja, der AG hat das Recht eine Kündigung nicht zu versenden. Er kann den ganzen Tag munter Kündigungen schreiben und diese dann in seine Schreibtischschublade packen; Schiffchen daraus bauen, Pakete damit einpacken, als Kaffeefilter benutzen, Sein Büro damit tapetzieren, seinen Kamin damit anzünden...... Sie greift aber erst, wenn sie dem richtigen AN zugestellt wird; vorher ist es einfach nur ein bischen beschriftetes Papier.

Darf er dann behaupten, er hätte sie zustellen lassen?? Keine Ahnung, ich würde mal auf Nein tippen, Er müsste dann wohl seine Behauptung z.B. durch Herausgabe der Sendungsnummer beweisen.

Und nur, um es auch mal erwähnt zu haben: Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es bei einem Einwurfeinschreiben keinen Rückschein gibt. Mehr Aussage steckt nicht in meinen Worten.

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
1. Ich befand mich noch in der Probezeit, diese hätte am 8.2.17 geendet.


Die Probezeit ist ja bereits beendet worden.
Damit wird es für den Arbeitgeber nun schwieriger zu kündigen.
Ich frage mich, wieso der Arbeitgeber eine zweite Kündigung nicht nachweislich und in Schriftform nachgelegt hat.

-- Editiert von vundaal76 am 23.02.2017 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Franckenstein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
Und nur, um es auch mal erwähnt zu haben: Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es bei einem Einwurfeinschreiben keinen Rückschein gibt. Mehr Aussage steckt nicht in meinen Worten.

Also Ally, ich bin Dir sehr dankbar für deine Hilfe und solltest du das Gefühl gehabt haben, dass ich dich direkt angreife, dann tut es mir leid. Das war nicht meine Absicht. Es klang für mich nur so, also wolltest Du mir mitteilen, dass der AG heutzutage sich verhalten kann wie die Axt im Walde und der AN keine Wahl hat als dies zu akzeptieren.

Zitat (von blaubär+):
Auf der anderen Seite frage ich mich, mit welchem Ziel du bei einer Kündigung in der Probezeit diesen Aufwand treibst. Es ist in der Sache ein Spiel auf oder um Zeit; besten-/schlimmstenfalls muss der AG erneut kündigen. Bei dir scheint eine enorme Kränkung mit hinein zu spielen oder die eigentliche Triebfeder zu sein.

1. Warum ich diesen Aufwand treibe ist oben erklärt worden. Das Arbeitsamt hat sich geweigert, mir, solange keine ordentliche Kündigung vorliegt, Arbeitslosengeld zu zahlen. Und auch ich muss von etwas leben. Und wenn die Probezeit am 8.2.17 endet, man in der ganzen Zeit nicht ein einziges Mal krank war und dann so behandelt wird, so ist es eigentlich nur Verständlich, wenn man gekränkt wirkt. Und natürlich stehe ich auf den Standpunkt, dass, wenn man eine Personalabteilung hat, diese dafür sorgen muss, dass sich solche Fehler nicht auftreten. Dazu kommt, dass es ein leichtes gewesen wäre, wenn man mir einfach eine ordentliche Kündigung hätte nochmal zukommen lassen. Oder, wie es vundaal76 passend erläutert hat, mir einfach die Sendungsnummer mitgeteilt hätte. Dann wäre das ganze nicht so weit gekommen, wie es jetzt gekommen ist. Ich hätte die Nummer überprüft, hätte mich freundlich bei meinem AG gemeldet und vorgeschlagen, meine Kündigung z.B. vor Ort abzuholen.Und wichtig ist für mich noch ein weiterer Faktor:
Als ich merkte, dass ich mich in der Firma nicht wohl fühle, habe ich den AG mehrfach vorgeschlagen, dass man sich voneinander trennen sollte. Antwort des AG:"Wir kündigen niemand, wenn Sie kündigen wollen, dann ist das Ihre Sache.". Und jeder AG sollte wissen, dass der AN vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt wird, sollte er selber kündigen. Und nur um die Vermutung vorwegzunehmen. Nein, ich bin nicht krank geworden, nur um gekündigt zu werden. Bloss so wie sich dieser AG aufführt, sowas ist mir in meinem ganzen Leben noch nicht vorgekommen. Normalerweise wird dem AN persönnlich mitgeteilt, dass man ihn "leider" kündigen muss oder man meldet sich bei dem AN per mail oder Telefon (bsp.) teilt ihm mit, dass man ihn gekündigt hat. Aber den An einfach abzumelden bei Krankenkasse, ohne etwas mitzuteilen, dass finde ich, tut mir leid, schäbig und unseriös. Und ich kann mir nicht vorstellen, das so ein Verhalten in der heutigen Arbeitswelt einfach akzeptiert wird. Möchte ich für die jetzt auflaufende Zeit entschädigt werden?! Ich denke das ist mehr als nur verständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

ob ich einen Anwalt hinzuziehen sollte Ohne Geld stellt sich die Frage eigentlich gar nicht - den muß man schließlich bezahlen, und, Besonderheit des Arbeitsrechtes, man muß ihn in jedem Fall bezahlen, also auch, wenn man gewinnt oder im Falle eines Vergleiches. Das können Sie zwar nachher von der Steuer absetzen, aber das hilft Ihnen derzeit sicher wenig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Der Arbeitgeber hat trotz meiner zugesendeten Krankschreibungen weder per mail noch per Telefon versucht mich zu erreichen. Es wäre ein leichtes gewesen, mich per mail oder per Telefon über meine Kündigung in Kenntnis zu setzen.


Das finde ich, ehrlich gesagt, auch reichlich unüblich. Und ich finde es sogar angenehm, wenn ein AG seinem kranken AN nicht hinterher telefoniert oder mailt.

Hältst Du den AG wirklich für "doof"? Also, dass er lügt, obwohl das ja nachvollziehbar ist mit dem Einwurfeinschreiben. Das kann man ja alles nachprüfen, dafür gibt es ja diese Art der Zustellung. Und wenn er nachweisen kann, dass er die Kündigung verschickt hat und der Postbote vermerkt hat, dass er sie ordnungsgemäß zugestellt hat. Dann bist meiner Meinung nach Du leider der Depp, denn wie willst Du beweisen, dass der Postbote z.B. den Brief woanders zugestellt hat oder einfach weggeworfen?

Und so wie ich das verstehe, bist Du ja auch nicht undankbar, da nicht mehr arbeiten zu müssen. Also geht es doch "nur" darum
, eine ordentliche Kündigung zu kriegen, um sich arbeitslos melden zu können?!

Und ich hab bisher nur von Dir gelesen, dass Du dem AG geschrieben hast, dass Du die Kündigung nicht erhalten hast. (Haben willst, alles hat zwei Seiten und bei der Vorgeschichte, wo Du den AG um eine Kündigung gebeten hast, weil es Dir da nicht gefällt und Du nicht selbst kündigen konntest wegen der Sperrzeit...., nun, man könnte auch denken, das wär jetzt Masche von Dir. - Verzeih, dass ich das so schreibe, ich sage nicht, dass ich das von Dir denke, ich glaube immer hier im Forum erstmal, was die Leute schreiben. Aber, man könnte halt auch was anderes denken. Und wie gesagt, wenn der AG einen Beleg hat und der Postbote unterschrieben, dann hast Du meiner Meinung nach schlechte Karten. Denn es gilt ja auch umgekehrt, was Du über den AG geschrieben hast. Man kann eine Kündigung nicht abwehren, indem man das Einschreiben aus dem Briefkasten holt, vernichtet und dann behauptet: nie erhalten.
Hast Du den AG denn wirklich schon gefragt nach der Sendungsnummer, einer neuen Kündigung etc?

Mal doof gesagt: was hat der AG denn davon, die Kündigung nicht zu verschicken, aber dafür einen Brief zum 3.2. in dem er informiert über die Abmeldung? Das macht doch keinen Sinn. Ich find da ja schon wahrscheinlicher, dass der Postbote was falsch gemacht hat oder der Brief sonstwie abhanden kam. (Bei mir z.B. kommen ganz selten mal Briefe weg, wenn die kostenlose "Stadtzeitung" aus dem Briefkasten schaut, die wird ganz gern mal geklaut und wenn da ein Brief dazwischen steckt, dann ist der leider mit weg.)

-- Editiert von Yogi1 am 25.02.2017 23:51

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Arbeitsamt hat sich geweigert, mir, solange keine ordentliche Kündigung vorliegt, Arbeitslosengeld zu zahlen.


Hat sich das Arbeitsamt schriftlich - nachdem Sie den Antrag eingereicht haben - geweigert, ALG 1 zu zahlen
ODER haben Sie sich nur abwimmeln lassen?

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