Entfernung von Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Arbeitsvertrag

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
jabaa123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
Entfernung von Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich habe mich um eine Stelle als Werkstudent im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beworben und habe nun den Arbeitsvertrag bekommen, den ich unterschreiben muss. Jedoch sind 2 Abschnitte in dem Vertrag, die meiner Meinung nach ungültig sind und ich würde gerne euren Expertenrat zur Gültigkeit und zum weiteren Vorgehen lesen. Folgende zwei Passagen stehen so wörtlich im Arbeitsvertrag:

Zitat:
Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt.

Zitat:
Es wird kein Urlaubsanspruch erworben und dementsprechend sind auch keine Regelungen bezüglich des Urlaubs erforderlich.


Mich interessiert unter Anderem, wie die Situation aussieht, wenn ich den Vertrag unterschreibe und dann einfach Urlaub einreiche oder auf Lohnfortzahlung bestehe, wenn ich krank werde. Gilt dann der Vertrag oder muss mein AG trotz Vertrag den Lohn in meinem Urlaub und während Krankheit fortzahlen.

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Werkstudent ist eigentlich auch nur ein ganz normales Arbeitsverhältnis, soweit ich weiß - da lässt sich weder Urlaub ausschließen noch Entgeltfortzahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jabaa123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe dazu folgende Gesetze gefunden.

Der erste Abschnitt ist nach Entgeltfortzahlungsgesetz § 12 nicht zulässig, da "von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers [...] abgewichen werden" darf.

Der zweite Abschnitt ist nach Bundesurlaubsgesetz § 13 nicht zulässig, da "von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden" darf.

Gelten diese Gesetz auch in diesem Fall?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jabaa123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Infos. Damit werde ich morgen das Gespräch mit meinem hoffentlich trotzdem zukünftigen Arbeitgeber suchen und versuchen, diese Stellen im Arbeitsvertrag anpassen zu lassen. Falls noch etwas interessantes passiert, gebe ich es hier wider.

Jedoch würde ich mich hier über weitere Infos freuen, die das bestätigen oder sogar aufzeigen, dass ich im Unrecht bin. Ich möchte Stress vermeiden, aber trotzdem nicht ungerecht benachteiligt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geringfuegige-beschaeftigung

Da ist alles Notwendige gut erklärt

-- Editiert von blaubär+ am 26.04.2017 22:59

1x Hilfreiche Antwort

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