Hallo!
Ich habe gestern meinen Elternzeitantrag an meinen Arbeitsgeber per einschreiben rückschein verschickt.
Das Schreiben wird vorrausichtlich am 24.10.2016 zugestellt.
Ich habe das Datum (Ort,Datum) auch entsprechend vordatiert auf den 24.10.16
Richtigerweise hätte ich das Datum von gestern nehmen müssen.
Kann mein Chef den Antrag wegen dem Formfehlers anprangern oder ist der Antrag gültig?
Ansonsten würde ich den Antrag nochmal verschicken.
Mir geht es nämlich insbesondere um den Kündigungsschutz.
Vielen Dank und Grüsse
Elternzeitantrag: Frage zum vermerkten Datum (Ort,Datum)
22. Oktober 2016
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Frage vom 22. Oktober 2016 | 08:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeitantrag: Frage zum vermerkten Datum (Ort,Datum)
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2016 | 08:11
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Das Eingangsdatum ist auf jeden Fall wichtiger als das Datum, das du geschrieben hast.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2016 | 13:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Eingangsdatum ist auf jeden Fall wichtiger als das Datum, das du geschrieben hast. :
Entschuldigung, aber beantwortet das jetzt in irgendeiner Weise meine Frage ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2016 | 15:51
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
/// Ich habe das Datum (Ort,Datum) auch entsprechend vordatiert auf den 24.10.16 Richtigerweise hätte ich das Datum von gestern nehmen müssen. Kann mein Chef den Antrag wegen dem Formfehlers anprangern oder ist der Antrag gültig?
Wenn dein falsches bzw. vordatiertes Datum ohne Belang ist, fällt das Problem in sich zusammen, oder? Frage beantwortet?
Und jetzt?
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