Hallo,
Ich arbeite seit 16 Jahren bei einer großen Versicherung, bin aktuell mit dem 3. Kind in Elternzeit und schwerbehindert.
Im Unternehmen findet eine große Umstrukturierung statt, die meisten meiner Kollegen sind aktuell freigestellt (danach Abfindung), nur wenige haben noch ihren Arbeitsplatz. Da ich bis Herbst 2018 in Elternzeit bin wurde ich nicht berücksichtigt, da mein Arbeitsverhältnis ruht.
Was mich gerade sehr beschäftigt:
Steht mir eigentlich ein Arbeitsplatz nach Rückkehr zu? Kann mich der AG dann einfach kündigen oder auch betriebsbedingt ?
Es wird ab 01.01.18 eine Transfergesellschaft für die MA gegründet. Kann er mich einfach dort reindrängen oder gelten hier erstmal die KÜ-Fristen?
Kann er mir eine Änderungskündigung an einen anderen Standort schreiben. Also so weit entfernt das ich umziehen müsste?
Wie gehe ich am besten vor. Ich würde jeden Job im Unternehmen machen, bin auch ausreichend qualifiziert. Bleibe ich in Elternzeit wenn ich zu Beginn einen Teilzeitantrag stelle (mein Sohn ist dann 2 Jahre alt) und genieße erstmal den Kündigungsschutz weiter? Macht das Sinn?
Freue mich sehr über Antworten.
Viele Grüße
Matea
Elternzeit/Umstrukturierung/Transfergesellschaft
24. Januar 2017
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Frage vom 24. Januar 2017 | 17:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit/Umstrukturierung/Transfergesellschaft
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#1
Antwort vom 25. Januar 2017 | 19:40
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
Du hast bei deiner Rückkehr Anspruch auf einen Arbeitsplatz sofern es diesen überhaupt noch gibt. Extra schaffen muss dein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz für dich. Insofern könnte die Frage nach dem Übergang in die Transfergesellschaft auch eine rein akademische sein. Jedenfalls ist die Vereinbarung mit der Transfergesellschaft ein eigener Vertrag, will sagen: ohne deine Zustimmung geht da gar nichts.
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