Elternzeit mit falschem Datum beantragt, welches gilt?

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Elternzeit mit falschem Datum beantragt, welches gilt?

Hallo,

ich hoffe sehr, dass mir jemand sagen kann wie es bei folgendem Fall rechtlich aussieht:

Elternzeit wurde beim AG beantragt, allerdings hat sich der AN geirrt und den Endzeitpunkt falsch berechnet. Der Irrtum wurde nicht bemerkt.

Nun gibt es ein korrekt berechnetes (früheres) Ende der EZ (nämlich Geburtstermin + 3 Jahre plus 1 übertragenes Jahr vom Geschwisterkind, beide Geburten vor 2015), ein falsch benatragtes späteres Ende (Geburtstermin + Mutterschutz + 3 Jahre EZ + 1 übertragenes Jahr) und ein jetzt aktuell vom AG berechnetes noch späteres ( Geburtstermin + Mutterschutz + 3 Jahre EZ + 1 JAhr übertragene EZ + Rest Elternzeit der ersten 2 Jahre von Kind, die wegen des Mutterschutzes des Folgekindes vorzeitig abgebrochen wurde).


Welches Datum gilt nun,d as korrekt berechnete oder das falsch beantragte und welche Konsequenzen hat das arbeitsrechtlich und sozialversicherungstechnisch?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal das, was vom AN eingereicht wurde. Ob und warum der AG irgendwas noch dazu rechnet, ist mal egal. Wenn es da Missverständnisse gab, würde ich das klarstellen. Da es gar nicht möglich ist Mutterschutz+3 Jahre zu nehmen, würde ich das auch einmal klarstellen, dass man sich diesbezüglich vertan hat.

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#2
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, das habe ich bereits getan. Der AG hat den 3.9. ausgerechnet.

Soweit ich das richtig verstehe, kann es nur das korrekte Datum sein oder das falsche aber beantragte, mir ist aber nicht klar, ob nun das korrekte Datum gilt, da es sich um einen Irrtum handelte und ich die natürlich nicht mehr Elternzeit beantragen wollte und konnte, als geht, oder ob nun durch den falschen Antrag eine Art Vertrag geschlossen wurde, der nun Gültigkeit hat und somit das beantragte spätere Datum gilt, obwohl ich dann quasi mehr Elternzeit hatte, als mir zustehen würde.

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