Kurze Frage . Ab 1.3. Müsste ich wieder arbeiten nach einer 2 jährigen elternzeit . Jetzt bin ich erneut schwanger . Es is eine risikoschwangerSchaft und somit bekomme ich ein BV ( altenpflege ) . Bekomme ich trotzdem eine Lohnfortzahlung ab März ?
Elternzeit / berufsverbot
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatBekomme ich trotzdem eine Lohnfortzahlung ab März ? :
Ja.
Obwohl ich garnich erst die Arbeit antreten kann ? Also das is den Arbeitgebern ja schon unfair gegenüber deswegen dachte ich vllt gibt es eine gesetzeslücke ....
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Der AG bekommt das von der Krankenkasse wieder.
Ja das weiß ich .. Ich dachte vllt können Sie sagen : die war 2 Jahre nicher da und kommt jetzt wieder nich , wir müssen da nix zahlen ....
ZitatJa das weiß ich .. Ich dachte vllt können Sie sagen : die war 2 Jahre nicher da und kommt jetzt wieder nich , wir müssen da nix zahlen .... :
ist zwar etwas unglücklich ausgedrückt, aber wie bereits festgestellt: der AG bekommt das Geld von der KK zurück, er muss es also nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Ally
Ja, dein Arbeitsverhältnis beginnt schließlich wieder. Du hast Anspruch auf Gehalt bzw in deinem Fall Beschäftigungsverbot und dann Mutterschutz.
Lg
Du musst dich zunächst dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stellen. Eine Risikoschwangerschaft bedeutet noch nicht automatisch, dass du deswegen vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhältst.
Der Arbeitgeber wird prüfen, ob er trotz Schwangerschaft eine Beschäftigungsmöglichkeit für dich hat. Nicht alle Tätigkeiten in der Altenpflege sind gefährdend. Er darf dich mit leichten Tätigkeit und administrativ durchaus einsetzen.
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