Elternzeit / berufsverbot

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ailine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit / berufsverbot

Kurze Frage . Ab 1.3. Müsste ich wieder arbeiten nach einer 2 jährigen elternzeit . Jetzt bin ich erneut schwanger . Es is eine risikoschwangerSchaft und somit bekomme ich ein BV ( altenpflege ) . Bekomme ich trotzdem eine Lohnfortzahlung ab März ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Ailine ):
Bekomme ich trotzdem eine Lohnfortzahlung ab März ?


Ja.

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#2
 Von 
Ailine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Obwohl ich garnich erst die Arbeit antreten kann ? Also das is den Arbeitgebern ja schon unfair gegenüber deswegen dachte ich vllt gibt es eine gesetzeslücke ....

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Der AG bekommt das von der Krankenkasse wieder.

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#4
 Von 
Ailine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das weiß ich .. Ich dachte vllt können Sie sagen : die war 2 Jahre nicher da und kommt jetzt wieder nich , wir müssen da nix zahlen ....

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von Ailine ):
Ja das weiß ich .. Ich dachte vllt können Sie sagen : die war 2 Jahre nicher da und kommt jetzt wieder nich , wir müssen da nix zahlen ....


ist zwar etwas unglücklich ausgedrückt, aber wie bereits festgestellt: der AG bekommt das Geld von der KK zurück, er muss es also nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Ally

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#6
 Von 
Matea2703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dein Arbeitsverhältnis beginnt schließlich wieder. Du hast Anspruch auf Gehalt bzw in deinem Fall Beschäftigungsverbot und dann Mutterschutz.

Lg

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#7
 Von 
maja_06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Du musst dich zunächst dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stellen. Eine Risikoschwangerschaft bedeutet noch nicht automatisch, dass du deswegen vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhältst.
Der Arbeitgeber wird prüfen, ob er trotz Schwangerschaft eine Beschäftigungsmöglichkeit für dich hat. Nicht alle Tätigkeiten in der Altenpflege sind gefährdend. Er darf dich mit leichten Tätigkeit und administrativ durchaus einsetzen.

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