Einer der Erbberechtigten hat jeden Monat 1500€ erhalten, Schenkung?

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Einer der Erbberechtigten hat jeden Monat 1500€ erhalten, Schenkung?

Wir sind 3 Kinder. Einer der Kinder hat jeden Monat 1500€ erhalten. Und das seit 10 Jahren, also weit über 150 tsd Euro gesamt. Er meinte jedoch das sei eine Zuwendung gewesen, weil er sich gekümmert hat. Jedoch finden wir nicht, das er sich gekümmert hat, war vielleicht 1 mal im Monat da. Aber wann zählt es denn als Schenkung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn er sich nur in geringem Umfang gekümmert hat, kann es sich auch um eine gemischte Schenkung handeln. Also alles was über eine angemessene Gegenleistung für das Kümmern hinausgeht, ist als Schenkung einzustufen.

Das macht die Sache natürlich nicht einfacher.

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#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Wird das denn im Gesetzestext irgendwo definiert?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Er meinte jedoch das sei eine Zuwendung gewesen, weil er sich gekümmert hat

Gibt es hierzu eine beweisbare (schriftliche?) Vereinbarung?

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#4
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein, es gibt nichts. Wir haben das nur an den kontobewegungen gesehen

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

M.E. handelt es sich um eine Schenkung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie oft habt Ihr Euch denn gekümmert?

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#7
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Im Prinzip war der Vater ein Einzelgänger. Niemand hat sich so recht gekümmert. Der eine Erbberechtigte ist jedoch quasi einmal im Monat auf ein Kaffee längs und hat dafür Zugriff auf das Barvermögen gehabt. Schenkungen jedoch werden beim Pflichtteilsergänzungsanspruch mitgerechnet. Es ist eine also nicht unerhebliche Summe

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn sich niemand so recht gekümmert hat, und niemand von den anderen Erbberechtigten regelmäßig Kontakt zum Vater hatte, wie kann dann bewiesen werden, das der dritte Erbe nur einmal monatlich da war?

Außerdem können zum 'sich kümmern' auch Telefonate, Behördengänge usw. gehört haben, also nicht nur Besuche.

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#9
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Aber der Unterschied zwischen Schenkung und Zuwendung wegen " kümmern" muss doch genau definiert sei? Oder nicht? Was zählt denn alles als Schenkung? Er hat auch noch das Auto bekommen

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