Guten Abend,
ich habe eine Frage, meine Ma steht alleine in dem Grundbuch eines 4 Familienhauses. Meine Ma wohnt in der 1 ten Etage und meine Familie inkl Mann plus Kind in der 2 Etagen. Das Erd- und Dachgeschoss ist vermietet.
Nun hat mein Vater, der Exmann meiner Mutter einen schweren Schlaganfall gehabt, Pflegestufe wurde bereits beantragt und meine Stiefmama hat Multible Sklerose, dadurch kommt nur eine Erdgeschosswohnung in Frage, ich möchte die Beiden nun von München ins Ruhrgebiet zu uns holen, um sie zu pflegen. Habe nun überall gelesen, dass eine Eigenbedarfskündigung für den Exmann nicht gültig wäre. Allerdings wohne ich ja im selben Haus und würde sie pflegen, zusätzlich wohnt die Enkelin ja dann in gleichem Haus.
Hat hier jemand eine Ahnung wie es nun aussieht, also ob die Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann?
Danke für jeden Tip!
Eigenbedarfskündigung Exmann / Tochter lebt in dem Haus
16. Juni 2017
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Frage vom 16. Juni 2017 | 21:57
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung Exmann / Tochter lebt in dem Haus
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#1
Antwort vom 16. Juni 2017 | 22:22
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall ist auf jeden Fall kein Selbstläufer. Von daher mein Rat: Anwalt für Mietrecht aufsuchen und beraten lassen. Das kostet zwar Geld, aber ohne Anwalt würde ich einer Kündigung kaum Chancen einräumen.
Alternativ könnte man probieren, den Mietern für eine einvernehmliche Beendigung Geld anzubieten.
#2
Antwort vom 17. Juni 2017 | 14:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt dieses auch, wenn ich als Tochter in dem selben Haus wohne, inkl Enkelkind? Er ist ja mein Vater und der Großvater. Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2017 | 15:49
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatMa steht alleine in dem Grundbuch eines 4 Familienhauses :
Dann ist die Mutter die Vermieterin?
Also die Mutter muss die Eigenbedarfskündigung aussprechen und für diese ist der neue Mieter der Ex und die neue Frau des Ex.
Ob DAS noch Eigenbedarf ist und ob glaubhaft gemacht werden kann, dass der neue Mieter unbedingt dort einziehen muss. Außerdem wer zieht denn von München in den Pott?
Da kann ich Cauchys Position nur beipflichten.
ZitatEine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall ist auf jeden Fall kein Selbstläufer. Von daher mein Rat: Anwalt für Mietrecht aufsuchen und beraten lassen. Das kostet zwar Geld, aber ohne Anwalt würde ich einer Kündigung kaum Chancen einräumen. :
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