Eigenbedarfskündigung Exmann / Tochter lebt in dem Haus

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung Exmann / Tochter lebt in dem Haus

Guten Abend,

ich habe eine Frage, meine Ma steht alleine in dem Grundbuch eines 4 Familienhauses. Meine Ma wohnt in der 1 ten Etage und meine Familie inkl Mann plus Kind in der 2 Etagen. Das Erd- und Dachgeschoss ist vermietet.

Nun hat mein Vater, der Exmann meiner Mutter einen schweren Schlaganfall gehabt, Pflegestufe wurde bereits beantragt und meine Stiefmama hat Multible Sklerose, dadurch kommt nur eine Erdgeschosswohnung in Frage, ich möchte die Beiden nun von München ins Ruhrgebiet zu uns holen, um sie zu pflegen. Habe nun überall gelesen, dass eine Eigenbedarfskündigung für den Exmann nicht gültig wäre. Allerdings wohne ich ja im selben Haus und würde sie pflegen, zusätzlich wohnt die Enkelin ja dann in gleichem Haus.

Hat hier jemand eine Ahnung wie es nun aussieht, also ob die Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann?

Danke für jeden Tip!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall ist auf jeden Fall kein Selbstläufer. Von daher mein Rat: Anwalt für Mietrecht aufsuchen und beraten lassen. Das kostet zwar Geld, aber ohne Anwalt würde ich einer Kündigung kaum Chancen einräumen.

Alternativ könnte man probieren, den Mietern für eine einvernehmliche Beendigung Geld anzubieten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt dieses auch, wenn ich als Tochter in dem selben Haus wohne, inkl Enkelkind? Er ist ja mein Vater und der Großvater. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von rominchen):
Ma steht alleine in dem Grundbuch eines 4 Familienhauses

Dann ist die Mutter die Vermieterin?

Also die Mutter muss die Eigenbedarfskündigung aussprechen und für diese ist der neue Mieter der Ex und die neue Frau des Ex.

Ob DAS noch Eigenbedarf ist und ob glaubhaft gemacht werden kann, dass der neue Mieter unbedingt dort einziehen muss. Außerdem wer zieht denn von München in den Pott?

Da kann ich Cauchys Position nur beipflichten.

Zitat (von cauchy):
Eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall ist auf jeden Fall kein Selbstläufer. Von daher mein Rat: Anwalt für Mietrecht aufsuchen und beraten lassen. Das kostet zwar Geld, aber ohne Anwalt würde ich einer Kündigung kaum Chancen einräumen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen