...wenn es sich überwiegend um gleichartige Artikel ( Autoradios/Navigationsgeräte)handeln würde ?
Oder müsste ein Gewerbe vorliegen/ beantragt werden, um sich legal zu bewegen ?
Und WENN man ein Gewerbe hätte, wäre man verpflichtet dieses den Käufern auf Ebay in den Artikelbeschreibungen mitzuteilen ?
-- Editier von BerlinBär am 12.02.2017 15:08
Ebay - wäre man mit ca 2000,-€ Umsatz in 2-3 Monaten noch Privatverkäufer ?
12. Februar 2017
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Frage vom 12. Februar 2017 | 15:07
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay - wäre man mit ca 2000,-€ Umsatz in 2-3 Monaten noch Privatverkäufer ?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2017 | 17:37
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Ob ein Gewerbe angemeldet wurde, spielt keine Rolle für die Beurteilung, ob man gewerblich handel. Bei den genannten Zahlen würde es schonmal naheliegen. Wird denn gehandelt, um Gewinn zu erzielen (gekauft, um zu verkaufen)?
Als Unternehmer hat man natürlich eine Menge Pflichten gegenüber Verbrauchern. Auch Informationspflichten. Dass man sich dabei als Unternehmer outet, dürfte gar nicht zu vermeiden sein.
#2
Antwort vom 12. Februar 2017 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Nun, bei solchen Zahlen müsste man schon eine wirklich sehr sehr gute Erklärung haben, wieso das noch "privat" sein sollte.
ZitatUnd WENN man ein Gewerbe hätte, wäre man verpflichtet dieses den Käufern auf eBay in den Artikelbeschreibungen mitzuteilen ? :
Nicht nur das, da muss man diverse Informationspflichten erfüllen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2017 | 15:01
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Der Beschreibung nach HAT man bereits ein Gewerbe.ZitatUnd WENN man ein Gewerbe hätte........ :
Selbstverständlich.Zitat.....wäre man verpflichtet dieses den Käufern auf eBay in den Artikelbeschreibungen mitzuteilen ? :
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