Bei einem E-Bayhändler habe ich in der Vergangenheit öfter gekauft.
Ein Artikel davon ging nun nach etwa einem Jahr kaputt, ich mache Gewährleistung geltend.
Was ein EBay-Händler wirklich taugt, zeigt sich erst in so einem Fall.
Der Verkäufer bearbeitet meinen Gewährleistungsanspruch nicht.
Der Zeitraum in dem man eine Transaktion bei Ebay bewerten kann ist nur 60 Tage, und ist damit für diese Transaktion längst abgelaufen.
Nun habe ich aber noch kurz vor dem Gewährleistungsfall etwas anderes vom selben Verkäufer gekauft, und die Transaktion bislang noch nicht bewertet.
Damit habe ich nun die einmalige Gelegenheit anderen E-Bay-Mitgliedern durch eine entsprechende Bewertung mit zu teilen das evtl. Gewährleistungsansprüche nicht bearbeitet werden. Das es sich um einen anderen Artikel handelt kann ich ja in der Bewertung dazuschreiben.
Mache ich mich durch diese, zwar sachlich richtige, Bewertung die sich aber auf eine frühere Tranaktion vom selben Verkäufer bezieht, schadenersatzpflichtig? Oder kann der Verkäufer die Löschung verlangen?
Für eure Antworten vielen Dank!
Ebay negative Bewertung für andere Transaktion vom selben Verkäufer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
du solltest das absolut lassen.
Die Bewertung ist für den neuen Kauf, nicht für den alten, da kann (und hoffentlich wird auch was kommen) ein Brief von einem Anwalt kommen, der dich dann teuer zu stehen kommt.
Jetzt noch zu deinem "Gewährleisstungsfall"!
Und wie genau hast du dich bei deinem VK gemeldet?Zitat:Der Verkäufer bearbeitet meinen Gewährleistungsanspruch nicht.
Wie genau kannst du beweisen, dass der Besagte Mangel schon bestand als der Artikel an dich übergeben wurde?
Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, tauscht/repariert ein Händler danach noch ist es zu 99% reine Kulanz.
Ach und deine Bewertung würde auch gegen die EBay Richtlinien verstoßen und daher sowieso gelöscht.
-- Editiert von Droid am 28.01.2017 17:00
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ZitatMache ich mich durch diese, zwar sachlich richtige, Bewertung die sich aber auf eine frühere Tranaktion vom selben Verkäufer bezieht, schadenersatzpflichtig? :
Zum einen bezieht sich die Bewertung auf einen anderen Artikel.
Aber viel schwerer wiegt die Tatsachen das man für das
schlicht keine Beweise hat.Zitatdas evtl. Gewährleistungsansprüche nicht bearbeitet werden :
ZitatOder kann der Verkäufer die Löschung verlangen? :
Das kann er bei jeder Bewertung.
Wie kommst du darauf, dass überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt?ZitatDer Verkäufer bearbeitet meinen Gewährleistungsanspruch nicht. :
Ist zweideutig - es wird ja nicht nur diese eine Transaktion bewertet, sondern auch der VK selbst. Von wem her jetzt die Beweislast aus her gehen muss, ist jetzt zweitrangig. Fakt ist, der VK scheint sich generell zu weigern. Und das würde ich entsprechend bewerten - und zwar neutral mit dem Wortlaut: "Ware ok - aber VK verweigert Gewährleistungen".
Diese Erkenntnis erschließt sich nicht aus der Fallbeschreibung.ZitatFakt ist, der VK scheint sich generell zu weigern. :
Der Satz ist widersprüchlich, nicht richtig und enthält eine falsche Botschaft. Ungeeignet.Zitat"Ware ok - aber VK verweigert Gewährleistungen" :
Entspricht doch der Wahrheit - und was will groß passieren, ewige Debatten ob man sich auf DIESE Transaktion ALLEINE berufen darf oder allgemein den VK bewerten darf? VK wird dann vielleicht einsichtig, und bringt doch die Gewährleistung, wenn die neutrale Bewertung "korrigiert" werden würde.
Wenn Käufer jetzt kommen, würde, und dann sagen würde, Du erfüllst jetzt die Gewährleistung, sonst bewerte ich neutral oder negativ, dann wäre es Erpressung.
Zitatund was will groß passieren :
Abmahnung oder Unterlassungsklage sind in dem Bereich nicht ganz billig ...
Ja - wenn man es durchsetzen KÖNNTE...... und dazu müsste man es erst genau definieren . Darf NUR die Transaktion bewertet werden? Oder aber auch der VK? Hab auch schon Drohung von einem VK bekommen mit Anwalt - hat mich ein müdes Lächeln gekostet.
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