Ebay liest Korrespondenz zwischen Verkäufer/Käufer ist das legal???

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Ebay liest Korrespondenz zwischen Verkäufer/Käufer ist das legal???

Moin,
es geht diesmal um Ebay selber!
Darf Ebay die Korrespondenz zwischen Verkäufer/Käufer überwachen, bzw. lesen ohne das Ebay die Erlaubnis von einen der beiden Seiten hat?

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
ohne das Ebay die Erlaubnis von einen der beiden Seiten hat?


Hast Du einmal die eBay AGB durchforstet welchen Bedingungen du bei der Eröffnung deines eBay Kontos zugestimmt hast?
Wobei ich mir aber nicht sicher bin ob eine solche Klausel, sofern sie existiert, nicht eventuell sogar unwirksam wäre.

Ich persönlich finde es ehrlich gesagt sehr hilfreich wenn ich gegenüber eBay nachweisen möchte was zwischen Käufer/Verküfer und mir abgesprochen war und eBay das Anhand der Nachrichtenprotokolle nachvollziehen kann.

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#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ja und dem hast du bei der Anmeldung auch zugestimmt.
Gefiltert wird sowohl automatisch gegen Betrug, als auch manuell wenn sich z.b. ein Nutzer über den anderen wegen Beleidigung, Erpressung etc beschwert, oder auch in Konfliktfällen mit PayPal.
Außerdem ist das Nachrichtensystem nicht zur privaten Kommunikation...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

ich frage mich, was geht es Ebay an, wenn ich den Verkäufer frage, ob er noch so einen Satz Felgen hat und diesen Satz für xxx verkaufen wolle... Ebay macht nen riesen Fass auf, weil angeblich ein Artikel ausserhalb von Ebay verkauft würde. Werde demnächst meine Pflastersteine bei Ebay einstellen, bevor ich diese verschenke....
Achja, in der AGB nichts darüber gefunden, das Ebay meinen Schriftverkehr mit anderen Ebayer lesen darf.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Deine Frage hast du dir doch schon selber beantwortet, ebay tut alles um sich seine Einnahmen zu sichern, fremde Probleme (u.a. die von Käufer und Verkäufer) interessieren die viel weniger.
Wie bist du eigentlich auf diese " ebay macht ein riesen Fass auf" gestoßen? Hast du nachgefragt oder hat der Verkäufer dich vllt. gemeldet?
Und noch etwas, deine Darstellung hinkt aber gewaltig, wie soll ein Verkäufer noch einmal, so aus reinem Zufall, die gleichen Artikel für dich noch mal da haben, noch dazu zu anderen Konditionen?
So genau wird dazu auch nichts in den AGB von ebay stehen, dann müssten die ja dort drin jeden Sachverhalt zu jeder Möglichkeit aufführen, was solche Firmen prinzipiell nicht tun.

Wenn du da etwas schriftlich von ebay hast, dann frage doch mal beim örtlichen Datenschutz nach? Das ist aber auch nur eine Behörde wie der allgemeine ÖD, also sei auf Einiges gefasst.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Spartacus5):
Und noch etwas, deine Darstellung hinkt aber gewaltig,

mal vorsichtig mit dieser Behauptung sein. Könnte man auch so verstehen, das ich Lügen würde!
Der Verkäufer hat in der Vergangenheit schon einiges an Felgen versteigert und sehr oft auch mehrere Auktionen hintereinander gehabt, wo er das selbe Modell an Felgen versteigert hatte. Daher hinkt meine Darstellung in keinster weise!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich bin auch betroffen und wundere mich, dass diesbezüglich das Postgeheimnis nicht gilt...

Zitat:

Guten Tag Max Mustermann,
wir haben Ihr eBay-Konto überprüft und festgestellt, dass Sie unseren Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay nicht eingehalten haben. Mitglieder dürfen in ihren E-Mails an andere Mitglieder nicht vorschlagen, Artikel außerhalb von eBay zu kaufen oder zu verkaufen, oder Kontaktdaten austauschen noch Kontaktdaten in ihren Angeboten zeigen, sofern dies von eBay nicht erlaubt wurde oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Bitte überprüfen Sie Ihr(e) Angebot(e) und die Nachrichten, die Sie mit anderen Mitgliedern ausgetauscht haben, auf Folgendes:
12345678899 - Ein tolles Teil


Sie haben das Angebot unterbreitet, den Kauf des Artikels, außerhalb eBay abzuschließen. Hierzu wurden die private Homepage verwiesen.


Das Kaufen und Verkaufen über Ihr eBay-Konto wurde deshalb für 7 Tage beschränkt. Aufgrund dieser Beschränkung können Sie auch keine Nachrichten mit anderen eBay-Mitgliedern austauschen; es sei denn, Sie haben in letzter Zeit eine Transaktion mit einem anderen Mitglied abgewickelt. Außerdem können eine Reihe von Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden. Diese können u.a. die Herabstufung Ihrer Verkäuferstandards-Bewertung, das Erheben zusätzlicher Gebühren, das Beenden einiger oder aller Ihrer Angebote, die Nichtanzeige Ihrer Angebote in den eBay-Suchergebnissen ohne Rückerstattung der Gebühren für nicht angezeigte Angebote und Beschränkungen beim Funktionsumfang Ihres Kontos beinhalten.

Nach Ablauf von 7 Tagen wird Ihr eBay-Konto automatisch wiedereingesetzt. Sie können dann wieder unbeschränkt Nachrichten mit anderen Mitgliedern austauschen und Ihre Angebote erscheinen wieder auf Suchseiten. Wenn Sie jedoch derzeit den Status eines Verkäufers mit Top-Bewertung haben, wird dieser Status herabgestuft und Sie werden im nächsten monatlichen Überprüfungszyklus neu bewertet. Denken Sie bitte daran, dass Ihre eBay-Konten gesperrt werden können und wir möglicherweise eine Gebühr berechnen, falls Sie gegen diesen Grundsatz verstoßen.

eBay-Kundenservice

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Ich bin auch betroffen und wundere mich, dass diesbezüglich das Postgeheimnis nicht gilt...
Weil es sich nicht um Post handelt

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
und wundere mich, dass diesbezüglich das Postgeheimnis nicht gilt...
Doch natürlich gilt das, aber du hast ebay ja explizit erlaubt deine Posts zu lesen. Also alles in bester Ordnung. Du kannst schließlich frei bestimmen wer deine Post lesen darf.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Thoren.):
und wundere mich, dass diesbezüglich das Postgeheimnis nicht gilt...
Doch natürlich gilt das, aber du hast ebay ja explizit erlaubt deine Posts zu lesen. Also alles in bester Ordnung. Du kannst schließlich frei bestimmen wer deine Post lesen darf.


Genau diesen Passus suche ich bisher vergeblich in den AGB's...

-- Editiert von Thoren. am 14.08.2017 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das hast du bereits bei der Anmeldung erlaubt!

Zitat aus dem ebay Anmeldungsprozess (Hervorhebung durch mich):

Zitat:
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten von Ihnen und den Geräten (auch Mobilgeräten), die Sie verwenden, wenn Sie unsere Services nutzen, ein eBay-Konto einrichten, uns Informationen durch ein Webformular mitteilen, Informationen zu Ihrem eBay-Konto hinzufügen oder aktualisieren, sich an Community-Diskussionen, Chats oder der Schlichtung von Streitfällen beteiligen oder in Verbindung mit unseren Services auf andere Weise mit uns in Kontakt treten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ein Chat ist etwas anderes als der persönliche Schriftverkehr zwischen 2 Usern oder Verkäufer und potentiellem Kunden, oder nicht?
Ein Chat ist eine offene Gesprächsrunde zwischen eingeladenen Benutzern. Ich weiss nicht, ob ebay einen solchen Chat hat. Ein Forum freilich...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ein Chat ist ein Gespräch (verbal oder auch non-verbal), nicht mehr und nicht weniger. Du hast ebay erlaubt deine Gespräche zu verarbeiten.

-- Editiert von -Laie- am 14.08.2017 14:05

Signatur:

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Ich bin auch betroffen und wundere mich, dass diesbezüglich das Postgeheimnis nicht gilt...

Das gilt nicht, da eBay weder geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt,noch Postsendungen befördert.

Und weil der User eBay bevollmächtigt hat, eine solche Überwachung durchzuführen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Das heisst also auch, dass ein gewöhnlicher Forenbetreiber rein rechtlich die PNs (Privaten Nachrichten) der User lesen darf?
Kaum zu glauben, aber danke für die Erleuchtung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das hast du bereits bei der Anmeldung erlaubt!

Zitat aus dem ebay Anmeldungsprozess (Hervorhebung durch mich):
Zitat:
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten von Ihnen und den Geräten (auch Mobilgeräten), die Sie verwenden, wenn Sie unsere Services nutzen, ein eBay-Konto einrichten, uns Informationen durch ein Webformular mitteilen, Informationen zu Ihrem eBay-Konto hinzufügen oder aktualisieren, sich an Community-Diskussionen, Chats oder der Schlichtung von Streitfällen beteiligen oder in Verbindung mit unseren Services auf andere Weise mit uns in Kontakt treten.


Ehrlich gesagt möchte ich das bezweifeln, dass dieser Passus das Lesen der Kommunikation erlauben würde.

Die gesetzliche Definition von personenbezogenen Daten im BDSG hat inhaltlich doch gravierende Differenzen zur Auslegung hier,
private Nachrichten oder Gesprächsverläufe sind KEINE personenbezogenen Daten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
private Nachrichten oder Gesprächsverläufe sind KEINE personenbezogenen Daten
Das behauptet ja auch niemand.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich wundere mich immer wieder...

Fakt ist, dass Ebay genau genommen gegen das Datenschutzgeheimnis agiert. Wir sind nicht in den USA.

Wieso hier die Leute geltendes Recht ständig (wie die Politiker) untergraben ist für mich ein Rätsel...

Wir reden hier im Übrigen von privaten Käufern und privanten Kunden (bei gewerblichen mag es anders aussehen).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ob ebay damit nicht auch eine Monopolstellung über Gebühr ausreizt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Fakt ist, dass Ebay genau genommen gegen das Datenschutzgeheimnis agiert.

Gegen welche gesetzlichen Regelungen soll denn da verstoßen werden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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