Ebay Verkauf Handy, wie lange muss Akku halten

19. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Verkauf Handy, wie lange muss Akku halten

Hallo, ich (privatverkäufer) habe mein gebrauchtes Handy (4 Jahre alt) bei eBay verkauft. Über die Akku-Laufzeit habe ich keine Angaben gemacht. Ist es ein Mangel, wenn der Akku täglich aufgeladen werden muss? Hat ein Käufer ein Rückgabe- oder Schadensersatzrecht, wenn ich Rückgave, Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen habe?

Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Ist es ein Mangel, wenn der Akku täglich aufgeladen werden muss?

Das ist bei meinen auch der Fall. Und das ist erst 3 Monate alt.
Bei einem 4 Jahre alten Gerät ist das also keine wirkliche Überraschung.



Zitat (von Hejdi):
Hat ein Käufer ein Rückgabe- oder Schadensersatzrecht, wenn ich Rückgave, Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen habe?

Kommt darauf an, mit welchem Wortlaut genau man das gemacht hat und wie oft man diesen Wortlaut schon verwendet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon einmal!

"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind Rückgabe, Garantie und Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen. "

Ist meine Formulierung.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Je nach Benutzung muss man doch eigentlich sogar ein brandneues Handy täglich laden.
Mein Smartphone ist jetzt 4 Jahre alt, da war der Akku wirklich "hin". Voll geladen und 30 Min. später leer, ohne dass ich groß was gemacht habe. Da hat geholfen, den Akku kurz zu entfernen und das Telefon zurückzusetzen. Danach war die Akkulaufzeit wieder so wie beim Kauf.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Ist meine Formulierung.

Sofern diese Formulierung nur ein einziges Mal verwendetet wurde, wäre das ok. (Wenn gleich der Aussschluus der Rückgabe unter Umständen nachteilig für Dich wäre)
Bei mehrfacher Verwendung ist die Klausel jedoch komplett ungültig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum kann ich diese Formulierung nicht mehrfach verwenden? Was soll man bei weiteren Verkäufen stattdessen schreiben?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Warum kann ich diese Formulierung nicht mehrfach verwenden?

Mehrfach verwenden kannst Du sie ja.

Sie entfaltet dann nur keine Wirkung mehr.

Das liegt daran, das bei mehrfacher Verwendung solche Formulierungen zu AGB werden. Und da bestimmt § 309 Nr. 7a BGB : Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zu Last gelegt werden kann.



Zitat (von Hejdi):
Was soll man bei weiteren Verkäufen stattdessen schreiben?

Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Unabhängig davon ist das aber meiner Meinung nach kein Mangel. Das wäre es nur, wenn der Akku komplett unbrauchbar wäre. Ansonsten muss man als Käufer davon ausgehen, dass ein Akku nach 4 Jahren so langsam am Ende seiner Lebensdauer angelangt ist. Daher würde ich die Reklamation entspannt zurück weisen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Daher würde ich die Reklamation entspannt zurück weisen.

Ich neige ja dazu dem Verkäufer zu raten "Kommunikation einstellen - sein Gerät, sein Problem".




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Hast Recht, noch besser!

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