Ebay Rückgabe - Gerät angeblich defekt, eher Benutzung nicht richtig

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Rückgabe - Gerät angeblich defekt, eher Benutzung nicht richtig

Hey zusammen,

ich bin ganz neu hier und bitte seid nicht zu böse, falls ich was falsch mache.

Ich hab auf Ebay vier gebrauchte (steht auch so im Angebot) technische Geräte zusammen verkauft, die noch über ein Jahr Garantie haben (Rechnung hab ich beigelgt).
Die Geräte habe ich noch genutzt und dann im Originalkarton verschickt. Jetzt sind angeblich drei der vier defekt, sagt der Käufer und hat über Ebay eine Rückgabe beantragt, obwohl ich diese mit der Ebay-Auswahl ausgeschlossen hatte.

Ich glaube, dass die Geräte falsch benutzt werden, (es handelt sich um Stromadapter, die nur an einer Wandsteckdose und nicht an bspw Mehrfachsteckdosen funktionieren), denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sie auf dem Postweg kaputt gegangen sind.

Bezahlt wurde per Überweisung, Versand versichert mit DHL.

Meine Frage ist nun, muss ich die Geräte zurücknehmen und auch noch den Rückversand tragen, obwohl ich intakte Geräte verschickt habe und sogar eine die Rechung dabei ist, sodass einer Garantieabwicklung seitens des Käufers eigentlich nichts im Wege stünde.

Ich bin übrigens kein gewerblicher Verkäufer.

LG

Sabine

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Warum sollten die Geräte an Mehrfachteckdosen nicht funktionieren?

Würde die Gewährleistung ausgeschlossen? Handelt es sich um einen Pruvatverkauf?
Wenn ja und ja:
Der Käufer müsste nachweisen, dass die Geräte bei Übergabe zur Post bereits defekt waren.
Wurden die Geräte ihn Einklang mit den Beförderungsbedingungen des Versanddienstleisters verpackt?

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#2
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, danke für die Antwort.
Es handelt sich um DLAN Stecker, die das DSL Signal über das Stromnetz transportiert. Hier sagt egal welcher Hersteller, dass an sie Mehrfachsteckdosen schnell soviel Leistung bzw. Signalstärke verlieren, dass ggf. das Signal nicht ausreicht.

Gewährleistung ausgeschlossen: Nein.
Privatverkauf: Ja
Beförderungsbedingungen des Versanddienstleisters verpackt: Ja

VG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von kidchino123):
(es handelt sich um Stromadapter, die nur an einer Wandsteckdose und nicht an bspw Mehrfachsteckdosen funktionieren)

Manchmal hilft es die Dinger in die erste Steckdose der Mehrfachsteckdose zu stecken.



Zitat (von kidchino123):
Meine Frage ist nun, muss ich die Geräte zurücknehmen und auch noch den Rückversand tragen,

In der Regel nicht.

Kommt aber darauf an, wie genau der Wortlaut mit der "Garantie" lautete.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey Harry,

Zitat (von Harry van Sell):
Manchmal hilft es die Dinger in die erste Steckdose der Mehrfachsteckdose zu stecken.

Danke!

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel nicht.
Kommt aber darauf an, wie genau der Wortlaut mit der "Garantie" lautete.

Das war der Text:
"Die Adapter sind jetzt ca. 1,5 Jahre alt, d.h. noch 1.5 Jahre Garantie (insgesamt 3 Jahre). Sie sehen aus wie neu und sind natürlich voll funktionstüchtig. Sie wurde auch nur 1x in die jeweilige Steckdose gesteckt und nun wieder rausgenommen (also kein Material-Verschleiß). Außerdem sind wir ein NICHTRAUCHER-HAUSHALT."

Hier sollte doch klar sein, dass die Garantie des Herstellers (der nennt es auf der Homepage Garantie) gemeint ist und nicht meine Gewährleistung, oder?

LG



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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge.
Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gilt immer - sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen ist.
Garantien können ergänzend zusätzlich freiwillig gegeben werden (i.d.R. vom Hersteller/Händler)

Du hast die Sachmängelhaftung mit keinem Wort erwähnt - ergo NICHT ausgeschlossen.

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
http://www.ratgeber-geld.de/wissen/verbraucher/10406-verkauf-privat-widerruf-ruecknahme.html


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke. Lolle

Bei test.de steht das hier "Zwar muss der Käufer einem Privatverkäufer, anders als einem Händler, stets nach­weisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag..."
Das ist doch dann auch hier der Fall oder.

Der Käufer meldete sich erst 8 Tage nach Erhalt der Ware. Angeblich hat ein Fachmann die Geräte untersucht. Der müsste doch dann eine Art Guthaben vorweisen können, wenn extra ein Fachmann einbestellt wurde?

LG


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich wäre noch relativ entspannt. Selbst wenn er jetzt etwas vom Fachmann hat, was besagt, dass die Dinger defekt seien, heißt das noch nicht, dass diese es auch schon bei der Versandübergabe waren. Das wäre auch noch vom K nachzuweisen. Ebenfalls ist eine "Experten"Meinung noch lange kein (gerichtsverwertbares) Gutachten. Das kostet wahrscheinlich soviel, dass er sich die selben Dinger neu kaufen könnte. Angesichts des vermutlich recht geringen Streitwertes würde ich die Füße erstmal still halten. Erst wieder Gedanken machen, wenn der K Beweise vorlegt.

Sicher, dass die Geräte noch Garantie haben? Der Hersteller könnte zB. in seinen Garantiebedingungen eine Weitergabe/Weiterverkauf der Garantie ausgeschlossen haben. Damit hat man sich unter Umständen dann selbst ins Bein geschossen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Der "Fachmann" hört sich auch erstmal nach dem Schwiegersohn an oder so.
Aber ich bin mir ziemlich sicher (ohne es zu wissen), dass die Geräte nicht defekt sind und das Problem nicht IN dem Gerät liegt sondern DAVOR ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von kidchino123):
Sie sehen aus wie neu und sind natürlich voll funktionstüchtig.

Das nennt sich Beschaffenheitsvereinbarung, die muss dann auch eingehalten werden.
Dazu noch die 2jährige gesetzliche Sachmängelhaftung (früher "Gewährleistung").


Vorteil: der Käufer trägt die volle Beweislast in solchen Fällen.

Von daher der Rat: Kommunikation mit dem Käufer erst mal einstellen, seine Stecker = sein Problem



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das Problem, an diesen DLan Dingern ist, dass sie sich quasi von allem Stören lassen, seien es Mehrfachstecker, Verschiedene Stromkreise im Haus, Sicherungskästen, oder wenn auf der Eingangssteckdose eine andere Phase liegt, als auf der Ausgangssteckdose. Man könnte den Verkäufer noch auf diese Problematik hinweisen, dass er dahingehend überprüfen kann. Aber das wäre reine Freundlichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go488410-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

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Abzocke wie ich finde.
Nutzlosdienst selbstauskunft24.eu spammt in Forum, laufen die Gechäfte so kläglich?
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