Ebay-Kleinanzeigen/PayPal ! Felgen stark beschädigt

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2017 22:03:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen/PayPal ! Felgen stark beschädigt

Hallo, ich habe über Ebaykleinanzeigen Felgen gekauft mit dem Artikeltext ,,Ohne Kratzer, Macken etc." Die Felgen sind naatürlich beschädigt angekommen, welches durch ein Gutachten (von Paypal angefordert) belegt wurde (die Beschädigung).

Paypal hat entschieden, dass ich mein Geld zurück erhalte, jedoch die Transportkosten als auch das angeforderte Gutachten selbst zahlen muss. Das sehe ich nicht ein. Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall ?

LG

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Paypal, da geht es wohl um den vereinbarten Käuferschutz. Insoweit darf Paypal entscheiden.
Für alles andere ist Dein Ansprechpartner der Verkäufer.

Was hat der Verkäufer zu dem Vorwurf gesagt?
War das Gutachten erforderlich um den vom Angebot abweichenden Zustand der Felgen zu belegen. Hat der Verkäufer den abweichenden Zustand bestritten?
Gab es ein Rücknahmeangebot des Verkäufers?
privater Verkauf? Kann es sein, dass die Felgen auf dem Transportweg beschädigt wurden?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.02.2017 22:03:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer sagte, die Felgen wurden in dem Zusatnd verpackt und veschickt wie beschrieben (Einwandfreier Zustand). Ein Angebot gab es von 120 € Erstattung.

Ein Gutachten ist lt. PayPal ab einem Warenwert von 750 € immer erforderlich.
Da Felgen lt. dem Gutachter nach einem Schaden nicht hergerichtet werden, ist eine Instandsetzung/Erstattung in dem Fall ausgeschlossen.
Ja Privatverkauf

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall ?
Du hast eigentlich nur die Möglichkeit zu hoffen, dass die Angelegenheit ab jetzt nicht noch zu einer richtig teuren Sache für dich wird!

Wenns ganz blöde läuft hast du die Tage einen Brief des Anwaltes deines Verkäufers im Briefkasten, in dem du aufgefordert wirst das Geld umgehend zurückzuzahlen incl dem VK entstandener Kosten. Den Anwaltsbrief würdst du dann auch bezahlen dürfen.

Zitat:
als auch das angeforderte Gutachten selbst zahlen muss. Das sehe ich nicht ein
Wieso nicht? Immerhin hast du das Gutachten ja auch in Auftrag gegeben, Niemand anderes!

Sollten die Felgen übrigens auf dem Versandweg beschädigt worden sein und ordentlich verpackt gewesen sein, ist das Ganze so oder so nur DEIN Problem und nicht das Problem des VK...



-- Editiert von lesen-denken-handeln am 28.02.2017 17:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.02.2017 22:03:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenns ganz blöde läuft hast du die Tage einen Brief des Anwaltes deines Verkäufers im Briefkasten, in dem du aufgefordert wirst das Geld umgehend zurückzuzahlen incl dem VK entstandener Kosten. Den Anwaltsbrief würdst du dann auch bezahlen dürfen.


...die Erklärung dafür wäre interessant :D

das würde bedeuten, dass ich beschädigte Ware als einwandfrei verkaufen kann und wenn das "Opfer" sich erfolgreich wehrt, ich mit einem Anwalt weitere Kosten verursachen kann??!! klingt logisch :) ich glaube ich suche mir eine neue Freizeitaktivität

ps: ich habe ein Einwandfreies iPad zu Verkaufen, jmd Interesse ? :D

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Feilerklaus):
Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall ?

A) jemanden suchen der das bezahlt
B) es akzeptieren
C) es lassen



Zitat (von Feilerklaus):
...die Erklärung dafür wäre interessant :D

Ganz einfach: in Deutschland gilt als Rechtsgrundlage das BGB und nicht irgendwelche willkürlichen Entscheidungen eines Paypal-Sachbearbeiters.

Und das BGB besagt, das man bei einem Privatverkauf nachweisen muss, das die Felgen schon beschädigt abgesendet wurden, der Verkäufer also arglisig getäuscht hat und das man sich darüber mit dem Verkäufer und nicht mit einem unauthorisierten Dritten auseinandersetzen muss.



Zitat (von Feilerklaus):
Da Felgen lt. dem Gutachter nach einem Schaden nicht hergerichtet werden

Diese Aussage wird ja hoffentlich nicht so im Gutachten stehen? Das wäre dann überaus nachteilig für Dich.

Was genau steht da überhaupt drin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
...die Erklärung dafür wäre interessant :D
Diese ist recht einfach. H-V-S hat schon ein paar Worte dazu gesagt, aber hier auch nochmal von mir.

DU hast momentan keinerlei Rechtsanspruch auf das Geld welches du dir via PP zurückgeholt hast! (Du kannst sogar froh sein, dass das leider nicht als gestohlen gilt und du dafür noch eine Strafanzeige bekommen würdest).

DU hast dir das Geld widerrechtlich über PP zurückgeholt, aber es steht momentan zumindest noch dem VK zu. Das ist solange der Fall, bis es zur Not von einem Richter entschieden wird.

Da du dir das Geld unrechtmässig zurückgeholt hast, kann dein VK jetzt direkt einen Anwalt beauftragen das Geld von dir einzuholen. Die Kosten des Anwaltes hast dann du zu tragen.

Wenn du der Meinung bist, du wurdest von deinem VK hintergangen, dann musst du dich in D immer noch an die rechtsstaatlichen Methoden halten. Sprich du musst ertmal beweisen, dass der besagte Mangel schon vor übergabe an das Versandunternehmen vorhanden war!
Solltest du diese erste Hürde nehmen können, dann kannst du weiter machen, aber auch erst nur dann.

PP ist aber keine rechtsstaatliche Organisation! Ja PP lässt ja noch nicht einmal ihre AGB von einem deutschen Gericht überprüfen. PP hat in D noch keinen einzigen Prozess geführt, wieso wohl nur?
Du hast den Fehler gemacht, dich auf das einzulassen, was dir PP nur all zu gerne vorgaukelt, Sicherheit! Nur sagt PP kein einziges Wort dazu, wie sicher deren Sicherheit überhaupt ist, diese ist nämlich unter Umständen für Käufer eine absolute Gefahr, so wie bei dir jetzt! Daher mein Tipp für die Zukunft, lasse lieber die Finger von PP, da gibts bessere Zahlungsdienste wie diesen.

Sollte sich dein VK hier im Forum melden, dan wird er in rcht kurtzer Zeit den Rat bekommen, sich einen Anwalt zu suchen und den Die Angelegenheit mit dir klären zu lassen, Kosten gehen so oder so auf dich. Das nur mal zur Info für dich.

Dasher wie schon von H-V-S gefragt, was steht in deinem Gutachten drin? Wr hat überhaupt das Gutachten angefertigt? Ein amtlich anerkannter Sachverständiger/Gutachter? Du solltest den genauen Wortlaut des sogenannten Gutachtens mal hier angeben...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Abend,

zunächst muss zwischen den Hauptleistungspflichten und einem etwaigen Schadensersatzanspruch unterschieden werden.
Fakt ist, dass Sie beschädigte Ware erhalten haben.

1. Fall: Die Kaufsache war bereits bei Übergabe an das Transportunternehmen beschädigt.
--> Gewährleistungsrechte
Grds. Anspruch auf Nacherfüllung, hier aber scheinbar unmöglich

Zitat (von Feilerklaus):
Da Felgen lt. dem Gutachter nach einem Schaden nicht hergerichtet werden

- Im Ergebnis entfielen Leistungs- und Gegenleistungsanspruch und Sie könnten den Kaufpreis zurückverlangen.
- Ersatz der Rücksendekosten aus §§ 437 Nr. 3, 283.
Sie tragen aber die Beweislast, d.h. Sie müssen beweisen, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war.

2. Fall: Die Kaufsache ist auf dem Transportweg beschädigt worden.
--> § 447 I, Gefahr geht auf Käufer über --> Kein Mangel bei Gefahrübergang
- V behält Anspruch auf Gegenleistung.
- Käufer hätte gegen Transportunternehmer Anspruch aus § 421 I HGB
- Anspruch gegen V aus §§ 280, 241 I, wenn K nachweisen kann, dass die Kaufsache unzureichend verpackt war und es hierdurch zu den Beschädigungen kam.

Die Gutachterkosten halte ich für nicht ersatzfähig. Sie haben sich für den PayPal Käuferschutz entschieden. Die Gutachterkosten stellen hier keinen ersatzfähigen Schaden dar, da sie keine unfreiwillige Vermögenseinbuße sind.

Zitat (von Feilerklaus):
Der Verkäufer sagte, die Felgen wurden in dem Zusatnd verpackt und veschickt wie beschrieben (Einwandfreier Zustand). Ein Angebot gab es von 120 € Erstattung.

Die Beschädigung der Felgen war demzufolge nie strittig, ein Gutachten zur Schadensfeststellung mithin nicht erforderlich.


-- Editiert von Nutzern4me am 28.02.2017 22:11

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