Ebay Kleinanzeigen - Verkauf - Problem

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464277-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Verkauf - Problem

Liebe User,
ich habe am Donnerstag über eBay Kleinanzeigen ein iPhone aus meiner Vertragsverlängerung verkauft.
Gegen 16 Uhr sendete mir der Käufer (er ist gewerblich) eine Bestätigung der Überweisung.
Er sagte nur, er wünschte Versicherten Versand.
Freitag gegen 17:45 schrieb er mir, ob das Paket denn schon auf dem Weg sei?
Ich sagte zu ihm, dass ich es nach meiner Schicht (18:30) versenden wollte, falls das Geld schon auf dem Konto ist.
Er schrieb mir daraufhin, das sei ja blöd! Er bräuchte es am Samstag. Jetzt will er es nicht haben, es sei denn ich versende es als Express auf meine Kosten. Mit Zustellung am Samstag.
Da ich kein Stress wollte und generell gerne dazu bereit bin zu helfen, habe ich das Paket meiner Arbeitskollegin in die Hand gedrückt, sie soll bitte schnell zur Post und es per Express versenden.
Leider war es schon zu spät, dh. die Versandschlusszeiten waren gegen 17:30 überall.
Es ging also erst Samstag früh auf den Weg, als Express.
Samstag schreibt er mir erneut, er braucht es nicht mehr.
Wie gehe ich jetzt vor?
Ich habe meine Pflichten erfüllt!
Er hat mir nie vorher gesagt, er bräuchte es am Samstag!
Es war kein Express Versand vereinbart. Habe echt ein mieses Geschäft gemacht!
Wie gehe ich jetzt vor?

Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb464277-58):
Samstag schreibt er mir erneut, er braucht es nicht mehr.

Sein Problem, den Vertrag muss er erfüllen.


Das Geld hat man ja schon erhalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb464277-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, Geld trudelte gestern im Laufe des Abends ein.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Dann passt alles. Käufer ab sofort ignorieren. Und für die Zukunft merken: bei so etwas nicht unter Druck setzen lassen. Erst versenden wenn das Geld auf dem Konto ist.

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#5
 Von 
fb464277-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich denn machen, wenn er mir droht? Bzw. mir das Paket zurücksendet?

Und noch eins:
Ich sollte seine Adresse als Absender und eine andere Adresse als Empfänger angeben, weil er es irgendwem zukommen lassen wollte. Jetzt behauptet er, dieser Herr will es nicht mehr haben.
Was mache ich, wenn der Herr ihm das Handy nicht zurückschickt oder da irgendwelche anderen Komplikationen auftreten?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sehr schön.

Dann hat man das Geld und er das Gerät.
Vorgang abgeschlossen.


Problem: er sieht das anders und besteht auf Rückabwicklung oder verweigert die Annahme.

In solchen Fällen muss man dann je nach vorgehen des Käufers reagieren. Die Kummunikation sollte sich dabei auf das notwendigste beschränken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb464277-58):
Ich sollte seine Adresse als Absender und eine andere Adresse als Empfänger angeben, weil er es irgendwem zukommen lassen wollte.

Das hat man doch wohl schriftlich?



Zitat (von fb464277-58):
Was mache ich, wenn der Herr ihm das Handy nicht zurückschickt oder da irgendwelche anderen Komplikationen auftreten?

Nichts, was gehen Dich seine Probleme an?
Anders wäre es wohl, wenn man die seltsame Adressierungswünsche nicht nachwiesen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Zitat (von fb464277-58):
Was soll ich denn machen, wenn er mir droht? Bzw. mir das Paket zurücksendet?


- ignorieren. Ist bei elektronischer Kommunikation sogar total einfach.

- ihm mitteilen das er sein Handy gerne nach vorheriger Terminabsprache bei dir abholen kann bzw. du es ihm alternativ nach Erstattung der dafür anfallenden Portokosten auch gerne noch einmal zusendest.

Und wegen der Adressen auf jeden Fall den Nachrichtenverlauf, Tracking-Nr etc speichern.

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb464277-58):
Ich sollte seine Adresse als Absender und eine andere Adresse als Empfänger angeben, weil er es irgendwem zukommen lassen wollte.


Ohje ohje. Was ist aus der Geschichte geworden?

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