Ebay Kleinanzeigen: Rechtsgültiger Kaufvertrag? Verkäufer meldet sich nicht mehr? Einklagen?

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
benewe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen: Rechtsgültiger Kaufvertrag? Verkäufer meldet sich nicht mehr? Einklagen?

Hallo,

angenommen der Fall, dass man sich ein Fahrrad kaufen will und mit dem Verkäufer einen Preis ausgehandelt hat. Der Verkauf wurde von beiden Seiten beschlossen.

Wortlaut:

Käufer (K): Vl können wir uns auf 1700€ inkl. Porto einigen? Was ist denn der Grund für den Verkauf?
Verkäufer (V): Der Grund ist (...). Nee das ist mir zu wenig. Immerhin hat das Bike mal ganz gut Geld gekostet. (...)
K: 1750 inkl. Versand?
V: Ja okay. Das kann an machen. Wie machen wir das denn am klügsten. Ja das kann man machen. Also 1700€ sollten schon bleiben.

Danach kam dann noch die Überlegung auf, wie man den Versand arrangiert. Der Käufer hat dann angeboten, dass es auch möglich wäre, das Rad an seine Eltern zu übergeben, die in den nächsten Tagen in der Nähe sind.

K: Meine Eltern sind wohl auch demnächst in (...) evtl. wäre da auch eine Übergabe möglich.
V: Hallo, ja das wäre mir glaube ich lieber. Das ist nur ca. eine Stunde von mir aus.
K: OK, das klingt gut. Dann bespreche ich das mit meinen Eltern und frage wann sie dort wären. Sie würden die 1700€ dann bar mitbringen.

Dann kommt eine Info vom Käufer, dass es am Dienstagabend oder Mittwochmorgen gehen würde.

K: Ich saß gerade nochmal auf einem 21 Zoll cube. Es passt sehr gut. Insofern könnte ich den Kauf sicher zusagen.
V: Ja super das freut mich. Also jetzt dann am Wochenende oder wie machen wir es?

Dann der Verweis auf Dienstagabend oder Mittwoch Vormittag und die Bitte um Übersendung der Handynummer zur Abstimmung mit den Eltern von Seiten des Käufers.

V. Hey. Dienstag Abend wäre viel passender da ich tagsüber arbeite (...) Meine Nummer lautet: (....)

Dann kam noch die Info des Käufers, dass Dienstagabend auch den Eltern lieber ist und ein paar Sätze zum Treffpunkt. Dann noch die Information, dass der Käufer einen Kaufvertrag aufsetzen würde.

V: Alles klar. Ich melde mich später. Bekommen wir hin.

Dann einige Zeit später kam die Aussage:
Sorry ich hatte bisher keine Möglichkeit selbst mal zu recherchieren was der Preis am Markt ist und welche Modelle so im Internet sind. (...) Das tut mir jetzt echt leid. Aber ich muss über den Preis nochmal nachdenken. Es ist wirklich kein Notverkauf oder so (...) Also bei den Spezifikationen und dem aktuellen Modell wäre 1900€ angebrachter finde ich. Sorry.

Der Käufer bestand dann auf den abgesprochenen Preis von 1700€. Es wurde auch ein Ultimatum für eine Rückmeldung gesetzt (wegen der Abholung am Dienstag). Alles blieb unbeantwortet. Testweise wurde von einem anderen Account eine Anfrage beim Verkäufer gestellt. Diese wurde beantwortet. Es ist also davon auszugehen, dass die Nachrichten gelesen wurden.

FRAGE:
Hier wurden doch im Grunde 2 Kaufverträge abgeschlossen:
1. Über 1750€ inkl. Porto
2. Über 1700€ bei Treffen an diesem Dienstag.

Die Eltern sind jetzt nicht mehr in der Nähe also scheidet diese Option im Grunde aus. Insofern bliebe noch Option 1. Ist hier von einem rechtsgültigen Kaufvertrag auszugehen und kann man das einklagen? Welche Möglichkeiten bestehen? Vertragsbruch? Schadensersatz? Das Fahrrad ist noch inseriert und scheint noch da zu sein.

Info: Die Adresse liegt aufgrund des Treffens nicht vor (ließe sich aber über den 2. Account evtl. erlangen). Die Handynummer liegt vor.

Kurzfristige Hilfe wäre wirklich toll!

-- Editier von benewe am 22.09.2016 07:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es scheint einen Kaufvertrag gegeben zu haben. Und zwar einen für 1700 bei Selbstabholung.
Ich würde über den Zweitaccount die Addresse herausfinden (Obacht, nicht versehentlich einen weiteren Kauf tätigen) und per Einschreiben die Erfüllung des KV fordern. Da es Ihnen ggf. zusagt das Rad nicht selbst abzuholen, aufgrund der Entfernung, würde ich anbieten die gesamten Versandkosten zu übernehmen, auch wenn es dann zB. 1769 kostet. Der VK schuldet Ihnen nur die Übergabe vor Ort.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
benewe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Beitrag.
1700€ war vereinbart beim Treffen an dem Ort 1h von seinem Wohnort weg und das nur aufgrund der "günstigen Gelegenheit" dass die Eltern in der Ecke waren. Diese Gelegenheit ist jetzt weg.
Mit der Adresse könnte es schwierig werden - er hat mehrere Artikel inseriert und die "kleinen Artikel" sind an einem anderen Standort als das Rad. Bringt da das Einschreiben noch was?
Was passiert wenn er auch auf das Einschreiben nicht reagiert?

-- Editiert von benewe am 22.09.2016 08:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
benewe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte ignorieren das System hat hier doppelt gepostet.

-- Editiert von benewe am 22.09.2016 08:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man muss das Einschreiben ohnehin nicht an den "Standort" des Rades senden, sondern an die Meldeaddresse des VK bzw. an eine Addresse, wo man sichergeht, dass ihn die Post erreicht. Man könnte mit dem Namen mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Eine Meldeabfrage kostet bloß wenige €s

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