Ebay Kauf Händler, Widerrufsrecht, angeblicher Defekt

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
MisterChefkoch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kauf Händler, Widerrufsrecht, angeblicher Defekt

Hallo zusammen,
habe mir letzte Woche ein Mainboard über einen ebay Händler gebraucht gekauft.
Da es ein Händler ist habe ich doch volles Rückgaberecht, oder?

An meinem Pc deutete sich ein Defekt an, deshalb bestellte ich das Mainboard für 60 €.

Es hat sich allerdings herausgestellt, dass der Defekt vom CPU ausgeht. Hatte das Mainboard aber natürlich zum testen eingebaut.

Also habe ich es zurückgesendet. Es waren keine offensichtlichen Beschädigungen zusehen.

Nun behauptet der Verkäufer, dass das Board defekt sei und Wärmeleitpastereste zu sehen sind.

Ebay möchte nun ein Gutachten haben, wer muss dafür die kosten tragen?

Ich habe doch das Recht, das Produkt zu testen, oder nicht?

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

Beste Grüße aus Franken.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MisterChefkoch):
Da es ein Händler ist habe ich doch volles Rückgaberecht.....
Da es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt: ja

Zitat (von MisterChefkoch):
Ich habe doch das Recht, das Produkt zu testen...
So pauschal: nein
Du hast lediglich das Recht eine Prüfung des Kaufgegenstandes vorzunehmen wie es dir in einem Ladengeschäft möglich wäre. Sicherlich hätte dich ein Händler nicht das Board in einen PC einbauen lassen um dessen Funktion zu überprüfen. Hier hast du also das Maß überschritten was dir als Prüfung zugestanden hätte.

Zitat (von MisterChefkoch):
Nun behauptet der Verkäufer, dass das Board defekt sei und Wärmeleitpastereste zu sehen sind.
Und für die Beseitigung dieser Spuren könnten dir u.U. Kosten entstehen. Ich würde schätzen, dass diese so bei ca. 1 bis 2€ liegen.

Zitat (von MisterChefkoch):
Ebay möchte nun ein Gutachten haben, wer muss dafür die kosten tragen?
Wenn sich herausstellt, dass du das Board kaputt gemacht hast: Du

-- Editiert von -Laie- am 26.09.2017 11:24

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von MisterChefkoch):
Ebay möchte nun ein Gutachten haben, wer muss dafür die kosten tragen?

Was ebay möchte ist eigentlich nicht relevant.


Hat man das Teil im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechtes als Verbrauchr zurückgesendet?
Dann wäre bei einer Verschlechterung die durch den Kunden verursacht wurde (wie z.B. Wärmeleitpastereste), Wertersatz zu leisten.
Genauso wenn der Defekt durch den Käufer verursacht wäre.

Für beides wäre der Verkäufer beweisbelastet und müsste somit die Kosten tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MisterChefkoch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Super. Vielen Dank für eure Antworten!

Bei mir hat es eigentlich super funktioniert ubd es gab keine Anzeichen für Beschädigungen .. Mal sehen, was da rauskommt. Hab dem Verkäufer mal geschrieben, was denn angeblich defekt sei .

Nur zur Info. Ich hätte nie ein neues Mainboard getestet und dann zurückgeschickt... Bevor hier unmut entsteht.

Schönen Dienstag!

PS: Was wäre denn, wenn er das Teil absichtlich kaputt gemacht hat? Wie soll ich das denn Beweisen?



-- Editiert von MisterChefkoch am 26.09.2017 12:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Gar nicht, denn er muss beweisen das DU es kaputt gemacht hast.

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