[Ebay] Film als

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
[Ebay] Film als

Hallo,

ich habe auf Ebay einen Blu Ray Film ersteigert, der laut Beschreibung "Neu" sein sollte.
Nach eigenen Angaben ist nur die Schutzfolie nicht mehr vorhanden.
Weitere Angaben zum Zustand gab es nicht.
Nun stelle ich fest, dass die Blu Ray Disc zerkratzt und mit Pünktchen übersäht ist und noch nicht einmal als neuwertig zu betrachten ist bzw. weit davon entfernt ist.
Der Film wurde also bereits genutzt.

Leider habe ich nicht mit Paypal bezahlen können und es handelt sich auch "nur" um etwas über 5€,
aber es geht mir ums Prinzip, denn weiter hinten in den Bewertungen habe ich noch Einträge gefunden die
nicht mehr gelistet wurden, wo das bei dem Verkäufer schon mal vorkam.
Die Chance, dass er sich bei mir melden wird, betrachte ich als gering. (Ich werde abwarten)

Falls es zu keiner Einigung kommt, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Ich habe überlegt, dann eine Online Anzeige aufzugeben, damit er wenigstens Post bekommt
oder der Fall vermerkt wird, auch wenn sowas sicherlich in den Sand verläuft.
Ist das eine zu empfehlende Option oder bekomme ich nachher Ärger, weil ich ihm nachweisen muss,
dass er den Film absichtlich "gebraucht" geschickt hat, statt Neu wie beschrieben?!
Habe nur keine Lust, dass ich nachher irgendwas nachweisen muss, wie das ja in Deutschland so schön ist.
Wenn das nachher zu Problemen führen könnte, bleibt es wohl bei der negativen Bewertung.


Gruß

-- Editier von VerärgerterKunde am 28.07.2017 15:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist das eine zu empfehlende Option oder bekomme ich nachher Ärger, weil ich ihm nachweisen muss,
dass er den Film absichtlich "gebraucht" geschickt hat, statt Neu wie beschrieben?!
Du musst das nicht nachweisen, das würde dann die Staatsanwaltschaft versuchen.
Ich kann mir aber vorstellen, dass eine solche Anzeige direkt eingestellt würde, ohne das der Verkäufer etwas davon mitbekommt. Schließlich ist der Schaden minimal, du hast die DVD ja wenigstens erhalten. Die Staatsmacht hat da doch mit bedeutend schlimmeren Sachen zu tun.

Für solche Fälle gibt es bei Ebay die Bewertungen, und die helfen den potentiellen zukünftigen Opfern auch deutlich mehr.

Zivilrechtlich müsstest du dir vielleicht vorhalten lassen, dass deine Behauptung überhaupt nicht stimmt. Sprich: Die DVD war in einwandfreiem Zustand, die Mängel stammen wahrscheinlich von dir selbst. Wie willst du dem entgegenen?
Aus diesem Grund lohnt es sich oft nicht die Gegenseite zivilrechtlich zu verklagen, insbesondere wenn es um Kleingeld geht ist das Kostenrisiko viel zu hoch.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

danke für die umfangreiche Antwort.
Das ist gut zu wissen.
Mir ging es bei der Online Anzeige auch nur darum, nachfolgende Käufer zu schützen, damit der Verkäufer irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden kann, falls sich das ansammelt.
Wenn der Verkäufer davon am Ende gar nichts mitbekommt, ist das natürlich nicht so dolle.

Zivilrechtlich würde ich dagegen auch nicht vorgehen.
Dafür wäre mir wie schon erwähnt, das Kostenrisiko zu hoch ;-)

Kann ich denn in die negative Bewertung schreiben "Vorsicht! Blu Ray hatte Kratzer trotz Zustand "Neu"!"
Oder ist das schon wieder gefährlich?
Und kann man ggf. noch hinzufügen, dass der Verkäufer sich nicht meldet oder eventuell sogar unfreundlich ist?

Das wärs dann :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
Falls es zu keiner Einigung kommt, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?

Den Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages verklagen.



Zitat (von VerärgerterKunde):
Ich habe überlegt, dann eine Online Anzeige aufzugeben, damit er wenigstens Post bekommt oder der Fall vermerkt wird,

Wenn die nicht gerade unter extemer Langeweile leiden, wird das so schnell eingestellt wie es gelesen wurde. Und es gibt auch keine "schwarze Liste" wo das gespeichert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke!
Nur noch mal zur negativen Bewertung. ^^
Danach wären alle Fragen beantwortet, vielen Dank.

"Kann ich denn in die negative Bewertung schreiben "Vorsicht! Blu Ray hatte Kratzer trotz Zustand "Neu"!"
Oder ist das schon wieder gefährlich?
Und kann man ggf. noch hinzufügen, dass der Verkäufer sich nicht meldet oder eventuell sogar unfreundlich ist?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider habe ich nicht mit Paypal bezahlen können
Sei darüber eher froh, als dich darüber zu ärgern! Das hat dir evtl eine Menge Geld gespart!

Ich würde als Text für eine Negative das eher so schreiben: Kam bei mir leider mit Kratzern an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

stimmt, das klingt etwas besser!
Wenn ich also schreibe "Vorsicht! Blu Ray kam zerkratzt bei mir an, sollter aber "neu" sein!" dann
dürfte es daran eigentlich rechtlich gesehen nichts auszusetzen geben, oder? :-)

Schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
sollter aber "neu" sein!
Lass das einfach weg, oder beweise zur Not in einem Rechtsstreit, dass der VK keine neue Blu Ray versendet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Reichen an der Stelle keine Fotos und die Tatsache, dass auch eine andere Person im Haushalt dabei war, als ich die Disc betrachtet habe?
Sonst müsste ich doch auch so nachweisen, dass die Disc zerkratzt angekommen ist.
Irgendwo muss doch ein Spielraum für eine objektive Bewertung gegeben sein? :o

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sonst müsste ich doch auch so nachweisen, dass die Disc zerkratzt angekommen ist.
In meinem ersten Beitrag hatte ich schon gesagt, dass dir ein solche Nachweis schwer fallen wird.

Manchmal verstehe ich auch nicht warum sich jemand unnötige Probleme erst erschaffen will.

Du darfst einfach nur das schreiben was dir auch der Verkäufer nicht als Lüge nachweisen kann, dann bist du weitgehend auf der sicheren Seite.
In #6 stimmst du sogar zu, dass das Beispiel von lesen-denken-handeln besser klingt, gleich im nächsten Satz verfälscht du es aber wieder massiv zu deinen ungunsten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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