EG Wohnung mit Garten und Terrasse starker Rattenbefall Mietminderung

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
MausE78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
EG Wohnung mit Garten und Terrasse starker Rattenbefall Mietminderung

Hallo zusammen ,
Wir bewohnen mit unseren Kindern eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse und Garten , seit etwa 2 Jahren haben wir hier einen starken Rattenbefall.
Teilweise rennen hier 2 oder 3 Ratten gleichzeitig durch unseren Garten während wir draussen sitzen , sie lassen sich davon nicht beeindrucken.
Auf dem Sandkasten der Kinder sind über Nacht Rattenköttel ohne Ende vorhanden und auch teilweise grosse Löcher in unserem und auch in den Nachbarsgärten damit sie fluchtmöglichkeiten haben.
Seit 2 Jahren ruft meine Frau bei unserer Mietgesselschaft an , diese nimmt sich davon aber nichts an und unternimmt auch nichts dagegen.
Vor 2 Monaten hatte ich dann eine Frist ( 4 Wochen ) zur beseitigung des Mangels gesetzt mit dem Hinweis sonst die Nettokaltmiete um 10% zu kürzen , auch das Interressierte die Mietgesellschaft nicht.
Also kürzte ich die letzte Miete wie angedroht ( habe die Lastschrift zurückgezogen und den Betrag weniger 10% überwiesen ) und prompt habe ich eine Mahnung bekommen , überwiesen habe ich die differenz dann aber nicht.
Nun haben sie die komplette Miete + 10% aus dem Vormonat diesen Monat von meinem Konto abgebucht.
Meine Frau setzte sich dann nochmal mit der Mietgesellschaft auseinander und ihr wurde gesagt das sie gegen die Ratten nichts machen werden , es wäre die Sache unserer Stadt dagegen was zu Unternehmen.
Ihr wurde gesagt das eine Mietminderung nicht gerechtfertigt ist da der Garten nur eine Freiwillige Zugabe bei allen Erdgeschoss Mietern hier in der Siedlung ist , im Mietvertrag steht auch nur die Terrasse drin vom Garten kein Wort.
Kann ich jetzt echt nichts dagegen machen und soll ich mir das mit den Ratten weiter gefallen lassen und vorallem meinen Kindern sowas zumuten ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von MausE78):
Ihr wurde gesagt das eine Mietminderung nicht gerechtfertigt ist da der Garten nur eine Freiwillige Zugabe bei allen Erdgeschoss Mietern hier in der Siedlung ist , im Mietvertrag steht auch nur die Terrasse drin vom Garten kein Wort.

Damit hat man auch keine Garten mit gemietet.
Von wem wurde denn der Sandkasten aufgebaut, solche Bauten gefallen den Tieren sehr gut?
Ratten suchen sich bevorzugt in Wohnsiedlungen Bereiche aus, wo sie auch leichte Nahrung erhalten.

Auch wenn es nicht der gemietete Garten ist, warum greift man nicht auf Fallen zurück, gerade wer im EG wohnt kann schnell mal eine Maus / Ratte sich in die Wohnung holen, wenn Terrassentüren offen stehen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist doch wurscht, melden Sie der Stadtverwaltung den Rattenbefall, die schickt dann den Bekämpfungsdienst, das kostet Sie auch nichts, wenn überhaupt, dann dem Eigentümer. (§ 17 IfSG)

-- Editiert von AltesHaus am 11.06.2017 10:25

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