Hallo zusammen,
der Begriff "iPhone" dürfte mit ziemlicher Sicherheit durch Apple gesichert sein.
Kann man den Begriff problemlos in einer eigenen Domain
verwenden?
Z. B. so etwas wie iphone-anmalen.de oder iphone-anleitung.de?
Schöne Grüße
August
Domain mit dem Begriff iphone sichern?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatZ. B. so etwas wie iphone-anmalen.de oder iphone-anleitung.de? :
Vorher wäre zu prüfen, ob diese Domain frei ist...
Die Domain www.kanzler.de verweist auch auf eine Anwaltskanzlei und nicht dahin, was man eigentlich vermuten könnte...
Da waren die Herren Beamte wohl etwas zu langsam oder EDV-Technisch noch nicht auf zack...
Aber lt. Fräulein Merkel im Jahre 2013 ist das Internet ja immer noch Neuland
Ich empfehle mich.
Man sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen.
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...
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ZitatMan sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen. :
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...
Das durfte ein Kölner Cafe leidvoll erfahren, welches einen angebissenen Apfel (KEINE 1 zu 1 Kopie) in ihrem Logo hatte.....
@ TE die Kriegskasse bekommen sie auf normalem Wege nicht so gefüllt, dass es für eine Auseinandersetzung mit Apple reichen könnte.
der einfachere Weg wäre die Zustimmung vom Apfel einzuholen.
Grundsätzlich sollte man seeehr vorsichtig mit der Verwendung von Markennamen sein.
Zitatoder iphone-anleitung.de? :
Ich bleibe dabei... Zuerst sollte man mal prüfen, ob die Domain überhaupt frei ist...
Da die o.g. Domain nicht frei ist, erübrigt sich die weiterführende Diskussion...
Ich empfehle mich.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Aber so richtig eine klare Gesetzeslage scheint es da nicht zu geben?
Es mag ja sein, dass die Kriegskassen gefüllt sind bei den Konzernen. Am Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen.
Die Domain um die es mir geht ist natürlich noch frei, es handelte sich bei den oben genannten um Beispiele, dachte eigentlich dass das offensichtlich ist bzw. völlig irrelevant.
Grüße
Zitat:Aber so richtig eine klare Gesetzeslage scheint es da nicht zu geben?
Naja, es kommt halt auch darauf an, was auf "iphone-anmalen.de" so für Inhalte zu sehen sind.
Apfel muss es sich nicht bieten lassen, dass
- der Ruf von Apfel-Produkten für wirtschaftliche Interessen ausgenutzt wird.
- der Eindruck erweckt wird, die Seite sei von Apfel autorisiert
- die Marke Apfel oder Apfel-Produkte in Misskredit gebracht werden
Da ist die Rechtslage schon eindeutig.
Anders könnte es aussehen, wenn auf "iphone-anmalen.de" wirklich nur kostenlose Malvorlagen (ohne Werbung) angeboten werden.
Zitat:Es mag ja sein, dass die Kriegskassen gefüllt sind bei den Konzernen. Am Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen.
Stimmt schon.
Sie müssen aber daran denken, dass markenrechtliche Auseinandersetzungen wegen des hohen Streitwerts vor dem Landgericht stattfinden. Dort besteht Anwaltszwang - wenn Sie ohne Anwalt zur Verhandlung gehen, haben Sie automatisch verloren. Und an Anwaltskosten müssten Sie an eigenen Anwaltskosten ca. 6000€ kalkulieren. (1,3 Grundgebühr + 1,2 Terminsgebühr aus Streitwert 200T€).
Wenn Sie also keine 6000€ auf dem Girokonto haben, die Sie spontan für Anwaltskosten entbehren können, sollten Sie gar nicht erst versuchen, sich mit Apfel anzulegen.
Wenn Sie verlieren - was man ja nie ganz ausschließen kann - kommen zu den 6000€ eigenen Anwaltskosten noch die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren hinzu, unterm Strich also insgesamt ca. 17300€. Ihre persönliche "Kriegskasse" sollte also o.g. Summe enthalten, um Ihr Vorhaben in Angriff zu nehmen.
Zitat:ZitatMan sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen. :
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...
Das durfte ein Kölner Cafe leidvoll erfahren, welches einen angebissenen Apfel (KEINE 1 zu 1 Kopie) in ihrem Logo hatte.....
@ TE die Kriegskasse bekommen sie auf normalem Wege nicht so gefüllt, dass es für eine Auseinandersetzung mit Apple reichen könnte.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenstreit-cafe-apfelkind-besiegt-apple-1.1784653
Den Apple zurückgezogen hat ...
Ob da Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können?
-- Editiert von asd1971 am 27.07.2016 12:32
ZitatAm Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen. :
Die Grundlage einer Abnahnung ist die Meinung des Rechteinhabers, das Deine Handlung seine Rechte verletzt.
Und die haben auch keine Scheu da mehrere Anwälte wochen/monatelang zu beschäftigen um die Güte ihrer Argumente zur Perfektion zu bringen.
ZitatDen Apple zurückgezogen hat ... :
Und manchmal ist das ganze dann nutzlos und der David gewinnt ...
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