Die korrekte Kündigungsfrist

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Die korrekte Kündigungsfrist

Hallo!
Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe, weil ich mir da etwas unsicher bin. Bei mir gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, also 28 Tage. Wenn ich zum 31.Oktober kündigen will, dann muss ich spätestens am 3. Oktober gekündigt haben. Ist das richtig? Ich habe gehört, dass man lieber einen Tag früher kündigen sollte, weil Firmen manchmal versuchen, das dann anzufechten. Nur ist der Chef leider erst wieder am 3. Okt da, und ihm will ich die Kündigung unbedingt geben.
Oder ist der 3. Okt ein genauso gültiges Kündigungsdatum?

Vielen lieben Dank!!
Inge

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Der 3. Oktober ist ein Feiertag.

Die Frage ist, gibt es in der Firma eine Personalabteilung? Wenn ja sollten Sie unbedingt dieser noch morgen die Kündigung zukommen lassen.

Auf jeden Fall sollte morgen noch vor 17:00 die Kündigung in den "Machtbereich" des Empfängers kommen.

Siehe auch hier:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/zugang-einer-kuendigung-arbeitsrecht/08/

Problematisch ist vielleicht der Umstand, dass sie wissen, das der AG die Kündigung nicht rechtzeitig lesen kann. Aber ich persönlich glaube, dass selten ein AG da wirklich einen Strick daraus drehen wird. Denn unzufriedene Mitarbeiter zu behalten ist meist kontraproduktiv.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön für die ausführliche Antwort! Ich würde nur gerne dem Geschäftsführer die Kündigung geben und der ist sicher am Dienstag da. Und eine Kollegin die vor Ort ist, hat sich bereit erklärt als Zeuge zu fungieren. Kann ich dann nicht vielleicht doch am Dienstag kündigen? Oder ist dann die Frist nicht mehr einzuhalten, weil es ein Feiertag ist, unabhängig davon dass der Chef da ist? Morgen ist lediglich der stellvertretende Chef da. Danke!! Lg Inge

-- Editiert von Inge64 am 01.10.2017 14:06

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Warum ein Risiko eingehen, wenn es vermeidbar ist?

Was ist, wenn es sich der Geschäftsführer doch anders überlegt und doch am Dienstag nicht in der Firma ist?

In diesem Fall wäre sie dann wirklich nicht fristgerecht zugestellt. Denn selbst wenn sie die Kündigung dann in dem Briefkasten stecken würden, niemand rechnet damit, dass an einem Feiertag Post zugestellt wird.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#4
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok! Sie haben recht. Herzlichen Dank.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wann wer das Kündigungsschreiben liest, das ist völlig wurscht. Morgen das Schreiben in den Empfangsbereich des Arbeitgebers bringen und gut ist.

wirdwerden

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