Darf eine AGB Bestellungen über einen VPN ausschließen und darf der Versender Schadenersatz in Höhe

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Darf eine AGB Bestellungen über einen VPN ausschließen und darf der Versender Schadenersatz in Höhe

Darf eine AGB Bestellungen über einen VPN ausschließen und darf der Versender Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises einbehalten?

Der betreffende Punkt in der AGB:

"Anonymisierung, VPN, Proxies, und andere Verfahren, die die Identität
und Herkunft des Users verschleiern, sind bei einer Bestellung und beim
Download verboten."

Ich habe die Bestellung eines MP3-Downloads inkl. Kopierschutz ohne Kenntnis dieser AGB durchgeführt (Mein Fehler) und gleichzeitig während der Bestellung bestätigt das ich die AGB gelesen habe.

Die Bestellsoftware fragte auch die Telefonnummer ab, aus Routine habe ich 00000-0000 eingegeben.

Nach der Bestellung kam die erste Email mit der Zahlungsaufforderung:

"...Sie haben VERBINDLICH UND ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLT (Absende-Button)..."

In dieser Mail war noch das Passwort zum Entpacken des Downloads enthalten.


Ich habe dann online bezahlt per Überweisung.


Später kam eine 2. Mail mit der Aufforderung dem Verkäufer jeweils eine Nummer die in den AGB und in den Lizenz-Bedingungen steht mitzuteilen, da Log-Dateien ergeben hätten, dass ich die AGB+Lizenz nicht gelesen habe.

Habe ich gemacht.

Anschließend wurde ich per Mail aufgefordert darzulegen warum ich einen VPN benutze und meine Identität verschleiere, auch wurde ich gebeten meine Telefonnummer anzugeben und es mir frei stehen würde eine Personalausweis Kopie zu senden.

Habe ich gemacht, bis auf die Telefonnummer. Habe erklärt das meine Telefonnummer privat ist und auch nicht im Telefonverzeichnis eingetragen ist.


Anschließend die 3. Mail vom Kundenservice:

"Ihre Gründe wegen Internet sind uns wohl bekannt und wir haben sicher Verständnis.

Letztlich dulden wir aber keine Verschleierung uns gegenüber.

In Zukunft werden Sie bei jedem Shop Ihre Ausweisdaten angeben müssen. EU Richtlinie. Grund. Internetkriminalität und Identitätsverschleierung bei Online Käufen. Glückwunsch.

Da Sie die falsche Telefonnummer immer noch nicht berichtigt haben, ruht die Bearbeitung Ihres Auftrags."


Am nächsten Morgen wollte ich meine Telfonnummer uber das kontaktformular mitteilen, konnte die Webseite mit zwei Browsern jedoch nicht aufrufen. Meine VPN-IP war gesperrt worden. Mit einer anderen IP konnte ich die Seiten wieder aufrufen und die Nachricht absenden.

Nachdem bis Abends keine Antwort kam, benutzte ich die Emailadresse, die man mir zur Zustellung der Ausweiskopie gegeben hatte um meine Telefonnummer auch auf diesem Weg noch mitzuteilen.

Eine Tag später habe ich noch eine Mail versendet, in der ich darum gebeten habe mir das bereits gezahlte Geld zurückzuüberweisen und das Drama wäre für mich erledigt.


Ich erhielt abschließend noch zwei Mails vom Kundenservice mit folgendem Inhalt:

"Wir können keinen Download ausstellen, wenn Sie VPN, Proxies oder andere Verschleierungen Ihrer Identität verwenden. Das haben wir mehrfach in unseren Mails mitgeteilt, das scheint bei Ihnen aber nicht anzukommen.

Zuletzt haben Sie geschrieben über:

IP: xxxxxxxxx
XXX ist kein Provider, der privaten Zugang ins Internet bietet. Vielmehr wird es gerne genutzt für andere Aktionen!

Da Sie mit Ihrer Bestellung mehrfach gegen unsere AGB und Lizenzbedingungen verstoßen haben, machen wir hiermit Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises geltend.

Ihre Verschleierung könnte zudem ein versuchter Lizenzbetrug sein.

Wir untersagen Ihnen, jemals wieder bei uns zu bestellen oder über Dritte bestellen zu lassen.

Sie haben dauerhaft Hausverbot.

Der Rechtsweg steht Ihnen frei."


In der AGB steht u.a. noch:

- Prüfung der Bestellung
Das Bestellsystem arbeitet automatisch. Prüfungen von Angaben sind erst
nach der Zahlung möglich.

- Besteller können gesperrt werden, wenn sie falsche Angaben machen.

- Rücktritt vom Kauf / Rückgabe.
Die Files und MP3-CD/DVDs sind personalisiert und speziell angefertigt. Für
solche Produkte gibt es kein Recht zur Rückgabe.

- Rückgabe / Umtausch:
Personalisierte Produkte können nicht umgetauscht oder zurückgegeben
werden.

- Widerruf :
Für personalisierte Lizenzprodukte, die einen Kopierschutz enthalten, gibt es
kein Widerrufsrecht. Siehe Gesetz EU vom 13. Juni 2014.

- Verehrte Besteller,
Wer diese AGB/LIZENZ als gelesen bestätigt hat und diese bei der Bestellung auch rechtlich anerkannt hat, haftet für die
nachstehenden Vereinbarungen in vollem Umfang. Die AGB und Lizenzbestimmungen sind die rechtliche Grundlage für ein Geschäft.

Impressum ist Gibraltar


Ist diese AGB rechtens und kann der Verkäufer das bereits bezahlte Entgelt einbehalten ohne den MP3-Download zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank im Voraus


-- Editier von 01 am 14.07.2016 12:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wie hat man denn gezahlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe online von meinem Girokonto auf ein Deutsches Bankkonto überwiesen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
"Anonymisierung, VPN, Proxies, und andere Verfahren, die die Identität
und Herkunft des Users verschleiern, sind bei einer Bestellung und beim
Download verboten."


Die Klausel ist in meinen Augen umwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Und selbst wenn sie es nicht wäre ist hier nicht erkennbar welcher Schaden entstanden sein sollte.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe zwischenzeitlich mit einer Rechtsanwältin an der ARAG-Hotline gesprochen.

Sie meinte ich solle einen schriftlichen Widerruf zum Firmensitz nach Gribraltar senden und um Erstattung der 42,90 Euro bitten.
Auf meinen Einwand hin, dass ich dann die selbe Antwort wie in der Email erhalte, meinte sie, dass es wahrscheinlich so sein wird... .

Der Widerruf ist ja auch per AGB ausgeschlossen.

Wegen der AGB konnte sie mir nicht weiterhelfen.
Sie meinte noch der Schadenersatz könnte mit den Prüfungen (Aufwand) des Verkäufers begründet sein. IP-Prüfung, Telefonnummer-Überprüfung, Arbeitszeit dafür usw. Sicher war sie sich jedoch nicht.

Der Widerruf in der AGB wird mit der Begründung ausgeschlossen, dass es sich um ein personalisiertes Lizenzprodukt handelt.

Ich verstehe nicht was an der MP3-Datei personalisiert sein soll. Es handelt sich um eine Hypnose-Datei die nicht extra für mich erstellt wurde, sondern schon seit Monaten oder Jahren dort zum Verkauf angeboten wird und viele Anwender davon begeistert seien.

Oder kann man das verschlüsseln der Datei für den Download und den angeblich eingebauten Kopierschutz als personalisiert erachten?

Dazu steht in der AGB:

Kopierschutz:
Unsere Produkte sind mit einem Kopierschutz versehen, der den Anwender
aber nicht behindert. Laut Urheberrecht dürfen Produkte mit Kopierschutz
auch nicht an Familienmitglieder weitergegeben werden oder von ihnen
genutzt werden.
Wir speichern im Produkt:
1. Die CID-Nummer.
2. Name, Adresse, Telefon, Email, IP-Nummer, Provider, Zeit.
3. Die Zahlungsinformationen.
4. Mehrere eindeutige Signaturen durch Tonfolgen.
5. Eine Klartext-Signatur in jedem Titel.
6. Mehrere verschlüsselte Signaturen in jedem Titel.
7. Leise, aber hörbare Toncodierung.

Toncodierung:
Wir können einen Kopierschutz durch Einbringen von Tönen vornehmen.
Diese Toncodierung berechtigt nicht zur Rückgabe der Ware.



-- Editiert von 01 am 14.07.2016 18:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sicher war sie sich jedoch nicht

Es ergibt auch keinerlei Sinn aus meiner Sicht. Denn der Aufwand für Prüfungen fällt entweder gar nicht an (da alles automatisiert) oder immer an, also auch bei regulären Kunden.

Dass du per Überweisung bezahlt hast, ist blöd, denn dann kannst du das Geld nicht einfach so zurückrufen.

Dass du aber auf ein deutsches Konto überwiesen hast, ist wiederum interessant. Genau dann, wenn sich herausstellt, dass der Firmensitz in Gibraltar nur vorgeschoben ist, um deutsche Gesetze zu umgehen.

Auf jeden Fall hast du allerdings zunächst ein gewisses Problem, zu deinem Recht zu kommen, solltest du das Geld zurückfordern können, weil der Firmensitz nicht in Deutschland ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
In Zukunft werden Sie bei jedem Shop Ihre Ausweisdaten angeben müssen. EU Richtlinie. Grund. Internetkriminalität und Identitätsverschleierung bei Online Käufen. Glückwunsch.

Ausgemachter Blödsinn diese Behauptung.



Zitat:
Sie meinte ich solle einen schriftlichen Widerruf zum Firmensitz nach Gribraltar senden und um Erstattung der 42,90 Euro bitten.

Mehr wird man auch nicht machen können. Eine Klage in Gibraltar wird sich nicht lohnen.



Zitat:
Auf meinen Einwand hin, dass ich dann die selbe Antwort wie in der Email erhalte, meinte sie, dass es wahrscheinlich so sein wird... .

Da wird sie zu 99% Recht haben...



Zitat:
Dass du aber auf ein deutsches Konto überwiesen hast, ist wiederum interessant. Genau dann, wenn sich herausstellt, dass der Firmensitz in Gibraltar nur vorgeschoben ist, um deutsche Gesetze zu umgehen.

Wäre ein Weg der zum Erfolg führen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Auf jeden Fall hast du allerdings zunächst ein gewisses Problem, zu deinem Recht zu kommen, solltest du das Geld zurückfordern können, weil der Firmensitz nicht in Deutschland ist.


Selbst wenn der Firmensitz in Deutschland wäre, wie könnte ich das Geld zurückfordern, wenn Widerruf per AGB ausgeschlossen ist?

Wie stelle ich fest ob eine Schadensforderung in Höhe des Kaufpreises gerechtfertigt ist, obwohl keine Warenlieferung erfolgt ist?

Das ist das schwierige. Einen Anwalt beauftragen kostet mich 150 Euro Selbstbeteiligung bei einem Streitwert von 42,90 Euro. Im ungünstigen Fall verbrenne ich noch 150 Euro zusätzlich.

Nur, wie komme ich an belastbare Fakten wie Gesetze, Paragraphen usw., um abzuschätzen ob die Erfolgsaussicht groß genug ist, einen Anwalt zu beauftragen.

Die Arag-Hotline war keine Hilfe.

Mit der Verkäufer Aussage: "Da Sie mit Ihrer Bestellung mehrfach gegen unsere AGB und Lizenzbedingungen verstoßen haben, machen wir hiermit Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises geltend", kann ich nichts anfangen.

Weil ich eine VPN-IP benutzte und während des Bestellvorgangs anstatt einer Telefonnummer nur Nullen angegeben habe?

Die zugesendete Personalausweiskopie ist doch mehr als genug Legitimation.

In wie fern ist dem Hypnose-CD(MP3)-Anbieter dabei ein Schaden in Höhe das Kaufpreises entstanden. Für mich als Laien ist das Unterschlagung von 42,90 Euro.

Der Anbieter (Kundenservice) anwortet nicht mehr. Hält es nicht für nötig mich per Email über eine Email+IP-Sperre auf seinen Seiten zu informieren. Das erfahre ich erst nachdem ich eine Nachricht über das Kontaktformular absenden will und eine Systemmeldung erscheint, dass meine Email gesperrt wurde.

Was ist das für ein Umgang?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Genau dann, wenn sich herausstellt, dass der Firmensitz in Gibraltar nur vorgeschoben ist, um deutsche Gesetze zu umgehen.


Wie stellt man fest das der Firmensitz in Gibraltar nur vorgeschoben ist? Bzw: Muss das angegebene Impressum zwingend der Firmensitz sein?

Kann man wegen Unterschlagung bzw. Nichterstattung des Kaufpreises eine Strafanzeige stellen und ist diese Erfolgversprechend?

Können Ermittlungen abgelehnt werden wegen der Anti-VPN AGB Klausel? Das ich selbst Schuld bin mit VPN zu bestellen?

-- Editiert von 01 am 14.07.2016 22:35

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Darf eine AGB Bestellungen über einen VPN ausschließen


Ja, es wäre wohl nur als überraschende Klausel unwirksam.

Zitat:
und darf der Versender Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises einbehalten?


Wenn er 1. einen Schaden in dieser Höhe beweisen kann, plus 2. einen schuldhaften Verstoß gegen 3. eine wirksame AGB-Klausel, dann ja. An allen dreien dürfte es fehlen, mindestens aber am dritten.

Zitat:
Selbst wenn der Firmensitz in Deutschland wäre, wie könnte ich das Geld zurückfordern, wenn Widerruf per AGB ausgeschlossen ist?


Wenn das denn überhaupt wirksam ist. Wurden die Dateien nach Kundenspezifikation angefertigt? Nur weil der VK einen "individualisierten" Kopierschutz auf die Ware aufbringt, vernichtet das noch nicht das Widerrufsrecht.

Zitat:
Kann man wegen Unterschlagung bzw. Nichterstattung des Kaufpreises eine Strafanzeige stellen und ist diese Erfolgversprechend?


Kann man, bringt aber nichts, da offenbar auf der Gegenseite eine falsche Rechtsauffassung vorliegt und keine vorsätzliche Straftat.

Zitat:
Können Ermittlungen abgelehnt werden wegen der Anti-VPN AGB Klausel? Das ich selbst Schuld bin mit VPN zu bestellen?


Irrelevant. Es wird schon am Vorsatz fehlen, s.o. Dafür macht kein StA ein Faß auf.

Zitat:
Die zugesendete Personalausweiskopie ist doch mehr als genug Legitimation.


Offenbar möchte der Anbieter "Raubkopien" vorbeugen, indem er jede Kopie auf den Käufer so individualisiert, daß er im Falle einer Verbreitung herausfinden kann, wer der ursprüngliche Käufer (und damit der "Schuldige") ist.
Das ist aber sein Problem, nicht deins.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Und selbst wenn sie es nicht wäre ist hier nicht erkennbar welcher Schaden entstanden sein sollte.


1.: Ist es ein deutscher Anbieter oder nicht bzw. bietet die Firma Produkte explizit für deutsche an? Sonst greift nämlich das dt. Recht gar nicht!
2.: Lizenzrechtliche Probleme können sich ergeben, da er im Ausland bestellt hat.
3.: Im Ausland kann es rechtlich in Ordnung sein, die Lizenz zu koppeln.

Ich sehe hier zu viele Lücken, um eine Antwort zu liefern. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
1.: Ist es ein deutscher Anbieter oder nicht bzw. bietet die Firma Produkte explizit für deutsche an? Sonst greift nämlich das dt. Recht gar nicht!


Das Impressum lautet auf Gibraltar.

Als Fußnote steht noch folgender Text dort:

"Gibraltar ist Mitglied der Europäischen Union und Wirtschaftsgemeinschaft und untersteht der englischen Königin. Es ist unabhängig von England und ist ein sicherer Internetstandort mit hoher Geheimhaltung im Sinne der ansässigen Bürger und Firmen. Zudem ist es ein strategischer Stützpunkt für das Militär. Gibraltar ist unabhängig und regelt seine Belange selbst. Gibraltar ist Sitz von Großfirmen, Reedereien und Global Playern."

Unter "Web and Content:" steht ein Deutscher Name.

In der AGB habe ich noch folgendes gefunden:

- Bei falschen Angaben mit Betrugsabsicht, steht dem Lieferanten der
Kaufpreis als Schadensersatz zu oder wenn ein höherer Schaden eintritt,
Schadenersatz in voller Höhe.

Daraus folgere ich, dass mit der Verkäufer Betrugsabsicht vorwirft.

Weil ich per VPN bestellt habe und keine Telefonnummer angegeben habe?

Während des Bestellvorgangs musste ich bestätigen die AGB+Lizenz gelesen zu haben und zu akzeptieren.
Damit habe ich demnach auch diesen Passus akzeptiert.

Auf einer Hilfeseite sind unter dem Passus Rechnung noch Bestell-Bedingungen aufgeführt, die so wie ich das lese nicht für Kauf per Überweisung zutreffen, weil sie nur unter "Auf Rechnung" stehen.

Bezahlen:

Sie können diese Zahlungsmöglichkeiten auf den Bestellseiten auswählen:

Überweisung: (schnellste Version)
Postbank oder Posteinzahlung: Meist innerhalb einer Stunde an Werktagen ausgeführt.
Alle anderen Banken: Meist innerhalb eines Werktages.
Zahlungseingänge prüfen wir an Werktagen nur bis 14 Uhr.

Auf Rechnung: (langsamer, da Zahlung nach Erhalt)
Wir senden Ihnen die Ware zu.
Wenn Sie diese erhalten haben, überweisen Sie auf das angegebene Konto.
Wenn der Betrag eingegangen ist, schließen wir Ihre Bestellung ab.
Danach erhalten Sie Ihr Passwort zum Entpacken der Dateien.
Beachten Sie auch die Hinweise in den AGB.
Wir sind nicht verpflichtet, einen Kauf auf Rechnung durchzuführen.
Nachstehendes muss erfüllt sein:
Ihre Adresse und Telefonnummer ist im Telefonbuch verzeichnet.
Sie halten unsere AGB und LIZENZ ein.
Sie kaufen nicht für Dritte. (außer für eigene Kinder unter 18 Jahre)
Sie bezahlen sofort nach Erhalt.
Sie haben verstanden, dass Sie das Passwort erst nach Zahlung erhalten.
Ausprobieren vor Zahlung ist bei Lizenzprodukten nicht möglich.

PayPal
Sie können über PayPal Überweisungen tätigen. Es ist untersagt, unsere Email - Adressen für eine Zahlung zu verwenden. PayPal ist bei uns gesperrt. Sie würden nicht einmal eine Mitteilung von uns erhalten.

PayPal andere Zahlungsmöglichkeiten:
2014 hatten wir 19 Betrugsfälle mit PayPal. Deshalb arbeiten wir mit PayPal nie mehr zusammen.

Warum? PayPal hat unsere Reklamationen und Hinweise auf Betrug niemals beantwortet. Nur Standartmails. Eine ordentliche Bank macht so etwas nicht. Das ZDF berichteten auch schon über diese unmöglichen Zustände. Warum ist das möglich?
PayPal führt kein Ident Verfahren mehr durch. So haben heute 10 Jährige Kinder bereits PP Accounts und kaufen Downloads, die dann angeblich nicht angekommen sind. Sie werden in einschlägigen Foren genügend Hinweise und Anleitungen finden, wie man mit PayPal betrügen kann und falsche Identitäten schnell und einfach einrichtet.

Aufgrund dieser Probleme haben wie die Dienste von PayPal gesperrt.
Nach Eingang der Zahlung wird der Auftrag bearbeitet und ausgeliefert.

Die Freigabe des Downloads oder der Versand der Bestellung erfolgt nach Zahlungseingang.

Bei Überweisung teilen wir Ihnen die Bankverbindung mit. Für DE, AU und CH ein Deutsches Konto.


Mache ich mich angreifbar für den Verkäufer wenn ich die vollständigen AGB+Lizenzbedingungen hier abbilde?
Wegen Urheberrrecht, geistiges Eigentum usw?

Man kann sie aber auch so finden:

https://duckduckgo.com auf Deutsche Ergebnisse einstellen und nach "Hypnosetest org 42,90 euro" suchen. Dann stößt man auf den Anbieter.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
und darf der Versender Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises einbehalten?
Wenn er 1. einen Schaden in dieser Höhe beweisen kann, plus 2. einen schuldhaften Verstoß gegen 3. eine wirksame AGB-Klausel, dann ja. An allen dreien dürfte es fehlen, mindestens aber am dritten.


Er wird u.a. meine Bestellung über VPN als schuldhaften Verstoß gegen seine Anti-VPN Klausel sehen und nach diesem Passus in der AGB scheint er mir noch Betrugsabsicht vorzuwerfen:

- Bei falschen Angaben mit Betrugsabsicht, steht dem Lieferanten der
Kaufpreis als Schadensersatz zu oder wenn ein höherer Schaden eintritt,
Schadenersatz in voller Höhe.

Ich möchte nur zu gerne wissen mit was er das begründen will. Das er mich extra auffordern musste meine Telefonnummer anzugeben? Die der Kundenservice dann gar nicht mehr angenommen hat und nur noch das "Hausverbot" und Einbehaltung des Kaufpreises als Schadensersatz verkündet hat?

Danke für Deine umfangreiche Einschätzung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die AGB-Klausel ist definitiv unwirksam. Viele Internetnutzer wissen auch gar nicht, das z.B. Proxys (Firmen) oder VPN (Homeoffice) eingesetzt werden. Nützt aber nichts, wenn man sich auf solche Geschäfte mit merkwürdigen Firmen einlässt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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