Darf AG Urlaub ablehnen?

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf AG Urlaub ablehnen?

Hallo zusammen,

ich wollte am 30.10. (Brückentag) Urlaub haben, weil wir da auch umziehen. Aber der Urlaub wurde abgelehnt.
Wenn ich Urlaub habe oder krank bin, übernimmt ein Azubi meine Vertretung. Das sind auch nur 3,75 Stunden. An dem Tag haben 4 von 5 Azubis Urlaub, aber einer ist da und könnte meine Vertretung übernehmen. Er hat auch gesagt, dass er nicht versteht warum mein Urlaub abgelehnt wurde, er wäre ja da (hat die Woche vorher Urlaub, weil zu der Zeit ja auch Herbstferien sind).
Darf mein AG mir in dem Fall den Urlaub wirklich verweigern?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Bin eher irritiert, seit wann ein Azubi eine Vertretung übernehmen darf...Anscheinend läuft in eurem Unternehmen viel falsch...

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):

Darf mein AG mir in dem Fall den Urlaub wirklich verweigern?

Es gibt keinen Anspruch, an einem "Brückentag" Urlaub zu bekommen. Die Urlaubsansprüche werden durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und ggf. durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.

Grundprinzip ist dabei übrigens, daß der Urlaub möglichst zusammenhängend genommen werden soll, und nicht in Form von Einzeltagen....

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja mit dem zusammenhängendem Urlaub, das ist so eine Sache. Für den Großteil des Urlaubs ist das ja völlig richtig. Aber Einzeltage wird es auch immer geben (müssen). Bei zusammenhängendem Erholungsurlaub, ganz klar, muss der Arbeitgeber schon gute Argumente haben, um diesen zum Zeitpunkt xy zu verwehren. Der Erholungsfaktor ist ja nicht von ungefähr integrierter Bestandteil unseres Arbeitsrechtssystems. Anders sieht es bei Einzeltagen aus. Die dienen nicht der Erholung.

In vielen Firmen ist es üblich, dass etwa die Hälfte der Mitarbeiter an Brückentagen da sein muss. Und da gilt dann das Prinzip "wer zuerst kommt ......" Hier in unserem Fall sind offensichtlich die anderen mit den Anträgen schneller gewesen.

wirdwerden

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Darf mein AG mir in dem Fall den Urlaub wirklich verweigern?
Ja, darf er.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Die wesentliche Frage: Mit welcher Begründung hat der AG den Urlaub eigentlich abgelehnt?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich übe in dem Betrieb eine Hilfstätigkeit aus. Diese Aufgabe wurde früher nur von den Azubis übernommen, aber weil die immer weniger wurden, wurde eine Aushilfe für diese Tätigkeit gesucht - ich. Im August sind wieder neue Azubis gekommen und die Azubis springen nun halt nur noch ein, wenn ich Urlaub habe oder krank bin.
Ich habe schon im Januar meinen Urlaub eingereicht, auch für diesen einen Tag, ohne dass ich wusste, dass ich ihn dann wegen dem Umzug benötige. Aber unser Urlaub wird nie so weit im voraus genehmigt, manchmal erst eine Woche vorher. Trotzdem war ich rein theoretisch schneller als die Azubis, denn 3 sind wie gesagt erst diesen Monat gekommen.
Eine Begründung gab es keine. Urlaub wurde halt einfach nicht genehmigt, fertig.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der Urlaub kann abgeleht oder auch genehmigt werden, aber doch nicht so kurzfristig.
Habt ihr einen Betriebsrat?

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#8
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Der Urlaub kann abgeleht oder auch genehmigt werden, aber doch nicht so kurzfristig.
Habt ihr einen Betriebsrat?


Nein, haben wir nicht. Mit dem Urlaub das ist immer so. Wenn man buchen will, muss man regelrecht betteln, dass der Urlaub zeitig genehmigt wird. Ansonsten immer nur 2-3 Monate im voraus, bei manchen kam es wie gesagt auch schon mal vor, dass der Urlaub erst eine Woche vorher genehmigt wurde.
Mein Urlaub im September wurde erst Anfang diesen Monats genehmigt und im Dezember will ich auch noch mal Urlaub haben, der ist immer noch nicht genehmigt.

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