Chat Top-50 - Privatsphäre/Datenschutz

20. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sansea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Chat Top-50 - Privatsphäre/Datenschutz

Hallo!

In vielen Chatportalen gibt es eine sogenannte Top-50/Top-100 Rangliste, in der man in aller Regel automatisch aufgelistet wird, wenn man ein registrierter Nutzer ist und eine gewisse Anzahl an Stunden aktiv gechattet hat (meist langt 1 Stunde dazu schon aus). Die Onlinezeiten von Usern werden via solcher Ranglisten dann bisweilen der gesamten Welt präsentiert.

Einige Top-50 bestehen aus z.B. folgenden Onlinezeiten-Angaben:
Tages Top-50 / Monats Top-50 / Gesamt Top-50.

Nicht überall wird jedoch in den allgemeinen Chat-Nutzungsbedingungen darauf hingwiesen, dass man in slocherlei Top-50 Liste erscheinen wird! Und da manche Top-50 Ranglisten nie zurückgesetzt werden, erscheint man darin dann zudem oft Jahre/Jahrzehnte lang. Oft auch dann noch, wenn man dort schon seit Jahren gar nicht mehr aktiv chattet, aber immer noch seinen Account bestehen hat.

Desweiteren sind manche TOP-50 Ranglisten nicht alleine nur Chat-intern einsehbar. Sondern über diverse Suchmaschinen-Seiten usw. können diese auch von aussen her, von jedermann der im Internet unterwegs ist, aufgerufen und eingesehen werden.

Meinen Beobachtungen zu Folge werden immer wieder Nutzer, die besonders viele Chatstunden aufweisen, von einigen anderen Nutzern deswegen massiv gedisst/gemobbt/gestalkt. Auch mir selbst passierte dies schon und das ist eine sehr böse Sache. Dies könnte meiner Meinung nach jedoch ganz einfach dadurch verhindert werden, in dem keinerlei Onlinezeiten eines Users in einer Top-50 Liste public gemacht würden!

Meine Frage dazu:

wie sieht es bei solchen Top-50 Listen eigentlich mit der Privatsphäre und dem Datenschutz aus? Wie ist da die Rechtsgrundlage?

Ist ein Chat Betreiber nicht dazu verpflichtet, in den Nutzungsbedingungen darauf hinzuweisen, dass man u.U., falls eben vorhanden, auch in einer Top-50 Liste erscheinen wird? Und das solch eine Liste nur Chat "intern" eingesehen werden kann?

Kann man von einem Chat Betreiber verlangen, dass man allgemein nie in den Top-50 erscheint? Das wenn man schon drinsteht, man wieder daraus entfernt wird? Oder kann man ihn vielleicht sogar dazu auffordern, dass von ihm beispielsweise in den Einstellungen der User-Accounts eine Option eingerichtet wird, welche es jedem Nutzer ermöglicht, selbst frei festzulegen, ob Einträge in eine Top-50 erfolgen sollen oder nicht?

MfG
Sansea


-- Editier von Sansea am 20.05.2016 10:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119666 Beiträge, 39759x hilfreich)

Befindet der Anbieter sich in Deutschladn oder wenigstens innerhalb der EU?



Zitat:
wie sieht es bei solchen Top-50 Listen eigentlich mit der Privatsphäre und dem Datenschutz aus?

In der Regel werden da Pseudonyme verwendet. Dürfte schwierig werden da mit Privatsphäre und dem Datenschutz zu argumentieren ...



Zitat:
Kann man von einem Chat Betreiber verlangen, dass man allgemein nie in den Top-50 erscheint? Das wenn man schon drinsteht, man wieder daraus entfernt wird? Oder kann man ihn vielleicht sogar dazu auffordern, dass von ihm beispielsweise in den Einstellungen der User-Accounts eine Option eingerichtet wird, welche es jedem Nutzer ermöglicht, selbst frei festzulegen, ob Einträge in eine Top-50 erfolgen sollen oder nicht?

Fordern und verlangen kann man beides. Machen muss der Anbieter aber nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sansea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

Danke für die Antwort.

Der Anbieter befindet sich in Deutschland.

3x Hilfreiche Antwort

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