Hallo,
mein Vater ist vor kurzem gestorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen. Nun hat mir der Bestatter gesagt, ich könne mit der Rechnung für die Beerdigung zu der Bank meines Vaters gehen und die Rechnung von seinem Konto begleichen lassen.
Im Netz und auch hier finde ich leider unterschiedliche Angaben dazu.
Ist das so Rechtens? Oder entnehme ich so Geld aus dem Nachlass und nehme damit dann durch konkludentes Handelnd die Erbschaft doch an?
Für Eure Ratschläge und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!!
Bezahlung der Beerdigung aus dem Nachlass nach Ausschlagung der Erbschaft
23. Januar 2017
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Frage vom 23. Januar 2017 | 20:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung der Beerdigung aus dem Nachlass nach Ausschlagung der Erbschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2017 | 21:34
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 33x hilfreich)
Eine konkludente Annahme durch das Bezahlen der Beerdigung ist vorliegend nicht möglich, da Sie bereits ausgeschlagen haben.
Daneben sind Beerdigungskosten auch kurzfristig notwendige Kosten.
Wenn Sie weitergehende Beratung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren, im Rahmen einer Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lott
Rechtsanwalt
-- Editiert am 23.01.2017 21:35
#2
Antwort vom 23. Januar 2017 | 22:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Hr. Lott,
vielen Dank für die schnelle Antwort. D. h. Ich kann versuchen, dir Rechnung bei seiner Bank einzureichen, ohne dass mir daraus Probleme entstehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Januar 2017 | 13:03
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Ich kann versuchen, dir Rechnung bei seiner Bank einzureichen, ohne dass mir daraus Probleme entstehen?
Ja.
Es ist durchaus üblich, dass Banken die Bestattungskosten vom Konto des Erblasser bezahlen (sofern das Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist).
-- Editiert von cruncc1 am 24.01.2017 13:04
#4
Antwort vom 28. Januar 2017 | 12:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, hat vllt noch jemand sonst hier eine Antwort auf meine Frage?
#5
Antwort vom 28. Januar 2017 | 16:37
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Es wurde doch alles gesagt bzw. geschrieben.
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