Ich habe mal eine Unterkunft bewertet bei Booking.com. Daraufhin kriegte ich eine E-Mail von der Pension, in der wir waren, sie hätte meine schlechte Bewertung gelesen. Sie wusste genau, wieviele Punkte ich auf welche Rubrik vergeben habe. Da hab ich jetzt die Frage, die mir Booking-Com nicht beantworten konnte, die ich auch nicht auf der Seite gelesen hab, oder war es zu klein gedruckt? Ob die Bewertungen nicht unter den Datenschutz fallen. Ob das überhaupt rechtens ist, dass Booking-Com die genaue Bewertung und den Namen des Gastes bekannt gibt? Ich bin aus allen Wolken gefallen, dass das so frei zugänglich ist. Normalerweise werden solche Bewertungen in das Gesamtergebnis eingetragen und die einzelnen Daten der Teilnehmer nicht raus gegeben. Haben die jetzt gegen das Datenschutzgesetz verstoßen oder habe ich in den AGBs irgendwas überlesen?
Danke fürs Lesen
fb426942-75
Bewertung von Unterkünften - kein Datenschutz bei Booking.com?
26. September 2017
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Frage vom 26. September 2017 | 17:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung von Unterkünften - kein Datenschutz bei Booking.com?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 26. September 2017 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatOb die Bewertungen nicht unter den Datenschutz fallen. :
Nö.
Warum auch sollte etwas das man freiwillig und bewusst in die Welt hinausposaunt dann unter "Datenschutz" fallen?
Ein nichtveröffentlichen würde ja auch den Zweck der Bewertung wiedersprechen.
ZitatOb das überhaupt rechtens ist, dass Booking-Com die genaue Bewertung und den Namen des Gastes bekannt gibt? :
Durchaus. Kann ja sein das der Bewertete dagegen vorgehen möchte.
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