Betrug über eBay Kleinanzeigen bezüglich Zustand einer Maschine

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anna1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrug über eBay Kleinanzeigen bezüglich Zustand einer Maschine

Hallo,

ich habe für meine Ledermanufaktur über eBay Kleinanzeigen eine Ledermaschine für 1600 € gekauft. Aus der Anzeige ging hervor, dass die Maschine voll funktionsfähig sei, jedoch Gebrauchspuren aufweist. Auf den Anzeigebildern konnte man auch keine weiteren Schäden feststellen. Telefonisch wurde mir dies Funktionstüchtigkeit der Maschine auch versichert.

Wir haben vereinbart, dass ich den Betrag überweise, und nach Zahlungseingang die Maschine per Spedition abholen lasse. (Die Maschine ist so groß wie eine Europalette und wiegt ca. 500 kg). Mir wurde anschließend die Kontaktdaten einer Schuhmacherei zugeschickt. Auf meine Bitte, mir eine Rechnung auszustellen, bekam ich die Nachricht, dass er das eher ungern machen möchte.

Ich bekam nach ca. einer Woche nach mehrmaliem Anfragen die Rückmeldung, dass die Maschine nun abgeholt werden kann. Also habe ich eine Spedition mit den mir mitgeteilten Abholzeiten beauftragt. Die Spedition wurde insgesamt 3 mal bei der Abholung mit der Erklärung weggeschickt, dass die Maschine noch nicht fertig verladen sei. Wodurch mir erneut Mehrkosten, für jede Anfahrt 30 € netto, erstanden sind.

Schließlich wurde dann die Maschine nach langem hin un her telefonieren drei Wochen nach Zahlungseingang doch abgeholt und zugestellt.

Das zur Vorgeschichte! Als die Maschine ankam musste ich feststellen, dass sie sehr gravierende offensichtliche Mängel aufweist und in einem katastrophalen Zustand ist. Die Maschine wurde verschweißt und ist im innern vollständig verrostet. Beim aufmachen der Abdeckungen, fielen mir die Teile teilweise zu, da die Nieten und Schrauben fehlten. Es handelt sich also um Metallschrott!

Ich kontaktierte den Verkäufer und konfrontierte Ihn sofort damit. Er wies jede Schuld von sich und war der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Ich bat Ihn mir den vollen Betrag zurückzuüberweisen und mir auch die entstandenen Transportkosten von ca. 200 € zu erstatten. Nach endlosem hin und her musste ich einwilligen, dass ich alle Transportkosten übernehme, auch die Rücksendekosten, und er mir den Betrag zurücküberweist.

Nun ist das Geld bei mir eingegangen und ich sehe nicht ein, dass ich die Transportkosten übernehmen soll. Lange Rede kurzer Sinn :-) Kann ich verweigern die Maschine auf meine Kosten zurückzusenden, so dass er die Abholung organisieren und bezahlen muss? Und kann ich die mir entstandenen Transportkosten bei der Abholung Ihm in Rechnung stellen? Ich hätte einen Schaden von ca. 300 € wenn ich sowohl die Abhol- als auch die Rücksendekosten übernehme! Und das alles, weil er mir diese Maschine als voll funktionsfähig und in einem guten gebrauchten Zustand verkauft hat.

Wie ist hierbei die Rechtslage? Der Herr droht mir nämlich mit Anzeige und Anwalt, wenn ich die Maschine nicht auf meine Kosten zurücksende.

Ich wäre wirklich für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Anna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anna1980):
Wie ist hierbei die Rechtslage?

Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten):
Zitat (von Anna1980):
musste ich einwilligen, dass ich alle Transportkosten übernehme, auch die Rücksendekosten,




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anna1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Was bedeutet das für mich jetzt genau? Muss ich dir Rücksendekosten auch übernehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was bedeutet das für mich jetzt genau? Muss ich dir Rücksendekosten auch übernehmen?
Genau so ist es, ihr habt einen Rücknahmevertrag geschlossen bei dem du die Versandkosten übernimmst...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Nach endlosem hin und her musste ich einwilligen, dass ich alle Transportkosten übernehme, auch die Rücksendekosten, und er mir den Betrag zurücküberweist.

Sie haben eingewilligt, die Transportkosten zu übernehmen - also müssen Sie sich daran auch halten.

Wahrscheinlich hätten Sie die Transportkosten nicht übernehmen müssen, wenn Sie nicht eingewilligt hätten. Da Sie aber eingewilligt haben, es es müßig, darüber zu diskutieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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