Beteiligung bei gemeinsamem Hauskauf wie rechtlich absichern?

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Beteiligung bei gemeinsamem Hauskauf wie rechtlich absichern?

Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat zwei Kinder mit ihrem ersten Mann, von dem sie nun geschieden wurde. Sie wohnt weiterhin im gemeinsamen Haus mit den Kindern. Ihr Exmann ist vor geraumer Zeit ausgezogen und möchte, da sie nun erwerbstätig ist, ihr nun seine Haushälfte verkaufen und ausbezahlt werden. Bislang hat er eine fiktive Miete für seinen Teil angesetzt und dafür keinen Unterhalt bezahlt. Sie hat für den Kauf der Haushälfte einen Bankkredit aufgenommen da es am notwendigen Eigenkapital fehlt, damit sie und die Kinder da wohnen bleiben können. Ich als ihr Freund hatte angeboten mich beim Hauskauf zu beteiligen, damit die finanzielle Belastung für sie nicht zu groß wird. Ihr Exmann hat das jedoch abgelehnt, weil er befürchtet, ich könnte daran verdienen wollen (was natürlich Blödsinn ist, wenn ich mich einbringe damit seine Kinder ihr Dach über dem Kopf nicht verlieren), wenn er seiner Ex-Frau und den Kindern zu liebe einen fairen Verkaufspreis ansetzt.
Der Bankkredit wurde genehmigt und der Kauf des Hauses findet in Kürze statt. Meine Freundin ist sich der hohen monatlichen finanziellen Belastung bewusst, und möchte, dass ich mich nun im Nachhinein mit einbringe bei der monatlichen Tilgung.
Dazu bin ich auch grundsätzlich bereit, mir ist nur nicht ganz klar, wie ich das am Besten mache.
Ich könnte ihr jeden Monat einen Anteil an der Kreditrate auf ihr Konto überweisen als eine Art Schenkung, ob sie da auf Dauer Schenkungssteuer bezahlen müsste, weiß ich nicht. Ich könnte auch eine Art Untermietvertrag mit ihr machen, und ihr so zu sagen jeden Monat eine Unter/Miete überweisen für einen teil des Hauses, Mieteinnahmen in dieser Höhe blieben dann für sie steuerfrei. Auf alle Fälle wären das dann eben Zahlungen die ich machen würde, die ein für alle mal weg sind, ohne dass ich auf Dauer einen "Gegenwert" hätte. Hinzu kommen, dass das Haus dringend teil/saniert werden müsste, wo sie auch gerne hätte, dass ich mich einbringe, da sie dank Kredit auf Jahre kein Geld haben wird um das selbst zu bezahlen.
Wie gesagt, ihr wäre es vermutlich auch lieber gewesen, wenn ich mich von Anfang an mit eingebracht hätte und dafür einen Anteil am Haus bekommen hätte, aber das wollte ihr Ex wohl nicht.
Meine Frage ist jetzt eben, welche Möglichkeiten habe ich mich da nachträglich einzubringen, so dass ich, falls wir uns je mal trennen sollten, was ich zwar nicht hoffe, doch irgendwo eine rechtliche Absicherung habe, für das von mir ins Haus investierte Geld. Sie möchte es grundsätzlich auch, dass wir eine rechtssichere Lösung haben, wir wissen nur noch nicht wie wir so eine nachträgliche Beteiligung am Hauskauf am Besten umsetzen, hat jemand von euch da eine Idee?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Geht gemeinsam zu einem Notar und lasst euch beraten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Pentane hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von Pentane
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage des von Ihnen Geschilderten wie folgt beantworten.

Wenn Sie nicht mit im Haus wohnen sollten Sie weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag schließen, da Sie sich ggf. straf- und steuerrechtlich angreifbar machen. Wenn Sie tatsächlich mit im Haus wohnen, können Sie natürlich Miete zahlen. Dann würden Sie für Ihre Zahlung auch einen Gegenwert erhalten, das Wohnen.

Ihrer Freundin monatlich Geld zu schenken ist Ihre Angelegenheit und nur abhängig vom Gegenseitigen Einverständnis. Bis zu einem Betrag von 20.000€ ist dies auch steuerfrei.

Den Kredit nachträglich mitzufinanzieren wäre eine Möglichkeit, dazu müssten Sie zur Bank gehen und anbieten sich als Schuldner mitaufnehmen zu lassen. Recht an dem Haus erlangen Sie dadurch jedoch nicht.
Sie können auch auf eine fremde Schuld hin Leisten. Sie überweisen also einfach die Kreditraten, § 267 BGB .

Um sich abzusichern kann ich Ihnen nur empfehlen sich mit ins Grundbuch aufnehmen zu lassen, da Sie ansonsten keinerlei Rechte am Haus erwerben. Es herrscht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, weshalb man über einen privaten Vertrag nachdenken könnte, aufgrund der Formvorschrift der notariellen Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages könnte man aber damit keinen Grundbucheintrag umgehen oder ergänzen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Gerne können Sie mich auch während der Bürozeiten telefonisch erreichen 0511/12356737. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Der Bankkredit wurde genehmigt und der Kauf des Hauses findet in Kürze statt. Meine Freundin ist sich der hohen monatlichen finanziellen Belastung bewusst, und möchte, dass ich mich nun im Nachhinein mit einbringe bei der monatlichen Tilgung.

Erst die Abwicklung das Kaufes, danach kann die Freundin im Nachhinein einen zur Absicherung mit ins Grundbuch aufnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank, wenn ich das also richtig verstehe, könnte ich Zahlungen in Form einer Schenkung bis zur Höhe von 20.000 Euro machen, das gilt aber dann meines Wissens nach für den gesamten Kredit-Zeitraum von 10 Jahren, das würde vom Freibetrag jedoch bei weitem nicht reichen, da in 10 Jahren schon etwa 50.000 aufzubringen wären.
Bei Mietzahlung nehme ich mal an, würde es rechtlich genügen wenn ich das Haus als Zweitwohnsitz anmelde, da ich dort ja auch zu einem bestimmten Grad wohnen werde.
Da meine Stadt jedoch 10% Zweitwohnsitzsteuer erhebt, müsste ich prüfen ob das nur für die Stadt oder auch für den Landkreis gilt, in welchem sich das Haus befindet. Dann wäre das steuerlich gesehen auch wieder unwirtschaftlich. Da könnte ich dann gleich jeden Monat den Kühlschrank mit Fressalien füllen, das wäre dann billiger.
Meine Freundin hätte kein Problem damit mich ins Grundbuch mit aufzunehmen, das klingt mir wohl am vernünftigsten. Wenn ich mit im Grundbuch stände, müssten dann die von mir durch Zahlungen geleisteten Anteile zukünftig dort eingetragen werden? Wenn mich meine Freundin einfach dort mit einträgt und es wäre ein gemeinsamer Besitz, wäre es dann nicht eine Art Schenkung die ich versteuern müsste obwohl ich mir durch entsprechende Leistungen die Anteile nach und nach erkaufe? Oder müsste ich ihr praktisch 25% davon abkaufen, mit entsprechender Grunderwerbsteuer, damit sie davon dann entsprechend die Hälfte ihres Kredites abzahlen kann? Könnte ein Verkauf auch unter Wert erfolgen, denn ich müsste ja zusätzlich Geld in die Renovierung stecken, was meinen Anteil ja eigentlich erhöhen würde?
Wäre auch ein privater Darlehensvertrag mit monatlichen Zahlungen möglich, für welchen das Haus als Sicherheit dient?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Oder müsste ich ihr praktisch 25% davon abkaufen, mit entsprechender Grunderwerbsteuer, damit sie davon dann entsprechend die Hälfte ihres Kredites abzahlen kann? Könnte ein Verkauf auch unter Wert erfolgen, denn ich müsste ja zusätzlich Geld in die Renovierung stecken, was meinen Anteil ja eigentlich erhöhen würde?

Es muss gar kein Kauf in der vollen Höhe stattfinden:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104259-ins-grundbuch-eintragen-lassen---eigentuemer-werden
Natürlich sollte man das vorher mit einem Notar absprechen.
Zitat (von Pentane):
Wäre auch ein privater Darlehensvertrag mit monatlichen Zahlungen möglich, für welchen das Haus als Sicherheit dient?

Dazu würde man jedoch auch wieder einen Eintrag zur Absicherung im Grundbuch benötigen, nur das eben Rang 1 schon an die Bank vergeben ist. Das wäre wohl nur die zweite Wahl.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wäre auch ein privater Darlehensvertrag mit monatlichen Zahlungen möglich, für welchen das Haus als Sicherheit dient?


Wenn Du lediglich eine finanzielle Absicherung möchtest, würde ich das sogar für die erste Wahl halten.

Wenn Du dagegen als Miteigentümer eingetragen bist, hast Du nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch ein Mitspracherecht bei allen Dingen, die das Haus betreffen.

1x Hilfreiche Antwort

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