Hallo,
ich möchte kurz meinen Fall schildern mit Bitte um Rat:
Ich habe eine Vorladung der Polizei als Beschuldigte wegen Fahrerflucht
erhalten. In einem Zeitraum von ca. 24 h soll ich angeblich ein parkendes Auto beim Ausparken gerammt haben. Die Klägerin hat ihr Auto um ca. 18 Uhr abgestellt u am Folgetag um ca. 17 Uhr den Schaden festgestellt, die Polizei ist gekommen u hat von beiden Autos Fotos gemacht. Es handelt sich um jeweils 1 kleine Schramme von ca. 2-3 cm. Die Lackfarbe und Höhe der Schramme (roter Lack, bei mir ist die Schramme vorne rechts) passen zu meinem Auto. Ich bin nur im angegeben Zeitraum definitiv nicht mit dem Auto gefahren, niemand sonst hat einen Schlüssel dafür. Einen Großteil der 24h kann ich durch Zeugen belegen (und dass ich mit ihnen ohne Auto unterwegs war), die übrige Zeit war ich daheim und hab größtenteils geschlafen, dafür gibt es natürlich keine Zeugen. Die Klägerin ist der Meinung, dass es mein Auto war, da sie sich angeblich erinnert, dass ich hinter ihr geparkt hätte beim Abstellen - Zeugen hat sie wohl nicht. Die Kratzer an meinem Auto lasse ich seit 2 Lackieraktionen in der Vergangenheit zu je mehreren hundert Euro nicht mehr machen, sodass mein Auto vorne und an der Seite einfach generell mehrere Schrammen aufweist. Das ist in der Wohngegend, in der ich wohne einfach Tagesordnung.
Meine Frage: Bisher habe ich noch keinen Anwwalt eingeschaltet und warte auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wie hoch stehen die Chancen, dass ich aufgrund der Tatsache, dass Schrammenhöhe und -farbe zu meinem Auto passen, verurteilt werde?
-- Editier von marian86 am 08.02.2017 13:04
Beschuldigung der Fahrerflucht obwohl Auto nicht bewegt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sollte es zu einer Verhandlung kommen wird ein vom Gericht bestellter Gutachter genau feststellen können ob- und wenn ja welche- Schäden der eine PKW dem anderen zugeführt hat. Der kann im Zweifel auch feststellen, ob es zB. tatsächlich ein und der selbe Lack ist. Rot ist ja nicht gleich rot.
Da hier ein Straftatbestand vorliegt, welcher erhebliche Folgen haben kann (Fahrverbot mehrmotorig, Geldbuße im 4 stelligen Bereich,...) würde ich umgehend einen Anwalt beauftragen, der zumindest mal Akteneinsicht nimmt. Möglicherweise belastet man sich sonst durch die eigene Aussagen mehr als nötig.
-- Editiert von Guruhu am 08.02.2017 13:06
ZitatDie Zeugin ist der Meinung, dass es mein Auto war, da sie sich angeblich erinnert, dass ich hinter ihr geparkt hätte beim Abstellen :
Zitatbei mir ist die Schramme vorne rechts :
Und wie soll das zeitlich ausgesehen haben?
Sie hat das Fahrzeug abgestellt - vor dem roten Wagen.
Sie kam wieder, hat den Schaden festgestellt, der mutmaßlich beim Ausparken eines hinter ihr parkenden Autos entstanden ist und wo war der rote Wagen? Stand jetzt woanders als sie in Erinnerung hat?
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Zitat:Und wie soll das zeitlich ausgesehen haben?
Sie hat das Fahrzeug abgestellt - vor dem roten Wagen.
Sie kam wieder, hat den Schaden festgestellt, der mutmaßlich beim Ausparken eines hinter ihr parkenden Autos entstanden ist und wo war der rote Wagen? Stand jetzt woanders als sie in Erinnerung hat?
Mein Auto hat angeblich eine Nebenstraße weiter gestanden was für sie der Beweis ist, dass ich es bewegt habe. Sie ist quasi der Meinung, dass sie sich gemerkt hat, wer hinter ihr geparkt hat, als der Schaden noch gar nicht enstanden ist. Wo ich in dem Zeitraum geparkt habe, weiß ich nicht mal selber, da der Tatzeitraum am 31.10.2016 war und ich mich nicht soweit so genau erinnern kann. Aber ich bin sicher, dass ich das Auto nicht angefasst habe.
Wäre es möglich, dass die Dame den Schaden selbst verursacht und diese Ihr Fahrzeug angefahren hat?
-- Editiert von spatenklopper am 08.02.2017 14:18
ZitatWäre es möglich, dass die Dame den Schaden selbst verursacht und diese Ihr Fahrzeug angefahren hat? :
-- Editiert von spatenklopper am 08.02.2017 14:18
Da habe ich auch schon dran gedacht. Der Kratzer ist genau an dieser rechten vorderen Ecke meines Autos - weiß nicht wie man da ranfahren kann, wenn es die Seite zum Gehsteig ist, aber kriegt man sicherlich hin. Ich danke für die Ratschläge und werde mir nun einen Anwalt holen müssen, um Akteneinsicht erlangen zu können.
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