Befristeter in unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
Befristeter in unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln

Hallo liebe Forumgsgemeinde,
Ich habe im April einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten und bin somit noch in der Probezeit.
Nun wurde mir zugesichert, ich erhalte einen unbefristeten Arbeitsvertrag da sich auch mein Arbeitsgebiet geändert hat. Dies sei aber erst möglich zum Ende der Probezeit des befristeten Arbeitsvertrages (Probezeit ist 6 Monate). Ist das wirklich so, dass dies vorher nicht möglich ist. Werde ich dann wieder eine Probezeit erhalten? Danke für Infos.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Da es dem AG freisteht, überhaupt einen anschl. Arbeitsvertrag anzubieten, steht es ihm natürlich auch frei, WANN er dir den Vertrag vorlegt.

Zitat:
Da sich auch mein Arbeitsgebiet geändert hat


Bei einem geänderten Arbeitsgebiet ist m. E. auch eine neue Probezeit zulässig.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Bei einem geänderten Arbeitsgebiet ist m. E. auch eine neue Probezeit zulässig.


Das ist nicht richtig. Die maximal zulässige Probezeit von 6 Monaten wird hier ja bereits ausgeschöpft. Nach dieser Zeit kann man weder die kurze Probezeitkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB noch die Nichtgeltung des KSchG vereinbaren. Vielmehr gelten nach 6 Monaten die "normalen" Kündigungsfristen und dem AN steht Kündigungsschutz nach dem KSchG zu, wenn der Beschäftigungsbetrieb unter den Anwendungsbereich des KSchG fällt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Information

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es ist aber vollkommen egal, ob der Arbeitgeber in den neuen Vertrag irgendwas zur Probezeit schreibt. Vor Gericht gibt es keine 2. Probezeit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Nun wurde mir zugesichert, ich erhalte einen unbefristeten Arbeitsvertrag ...

Wie ist das passiert? Vor allem: beweisbar passiert?
Ansonsten: Abwarten und Tee trinken. Machen kannst du derzeit rein gar nichts. Außer hoffen.

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#6
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie ist das passiert? Vor allem: beweisbar passiert?
Wie meinst du das?
Die Abteilung wurde umstrukturiert und ich erhalte ein neues Aufgabengebiet. Nach Ablauf der Probezeit, so wurde mir gesagt, erhalte ich dann einen unbefristeten Vertrag weil es angeblich zum jetzigen Zeitpunkt nicht geht. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, da ich denke auf der rechtl. Seite gäbe es da keine Probleme mir ab sofort einen unbefristeten Vertrag zu geben

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... so wurde mir gesagt ...
Genau darin liegt das Problem: so wurde dir gesagt. Das ist deutlich etwas anderes als 'zugesichert'. Und dieses Passiv: wurde gesagt - wer hat gesagt? Ist dieser Wer befugt, solche Zusagen zu machen?
Also: ' so wurde mir gesagt' ist im Moment nicht die Art Zusicherung, die rechtlich verbindlich wäre und auf die du dich tatsächlich berufen könntest. Es wird viel gesagt, wenn der Tag lang ist - eine Redewendung; du darfst aber hoffen, dass es dann auch dazu kommt.

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